Archiv für die Kategorie „Digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T)“

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Vollständige Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

Gerade einmal 2 Millionen Menschen in Deutschland nutzen das Digitale Terrestrische Fernsehen DVB-T. Von dem her ziehen sich immer mehr private Fernsehanstalten aus dieser Technologie zurück. Lediglich in einigen Ballungszentren halten die Privaten ihr Angebot aufrecht. Ansonsten werden die hohen Kosten für den Betrieb des Sendernetzes aus dem Topf der GEZ gebührenfinanziert.

An erster Stelle in der Gunst der Fernsehzuschauer steht das Kabelfernsehen mit 18,2 Millionen Nutzern, dicht gefolgt vom Angebot über Satellit mit 16,6 Millionen Nutzern. Vor allem das Fernsehen über das Internet (IP-TV) freut sich immer mehr an Beliebtheit und hat mit knapp einer Million Nutzer bereits die Hälfte von DVB-T erreicht. Nicht zuletzt durch den immer weiter fortschreitenden Ausbau der Glasfasernetze wächst die Zahl der Nutzer ständig an.
Quelle: http://www.focus.de/kultur/medien/der-kabel-cowboy-die-breitband-festungen_aid_622939.html

Antwort:

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