Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur will auf nächste Frequenzversteigerung verzichten, dafür aber ein weiteres Schließen der Funklöcher beschleunigen
Was bei dieser Meldung besonders heraus sticht, ist die Tatsache, daß alle Mobilfunkverbindungen die unter 100 Mbit/s liegen, als “Funkloch” zählen. Um dies nahezu flächendeckend zu erreichen, sollen die Mobilfunkbetreiber anstelle weiterer Milliarden für die Frequenzen, ihr Geld lieber in den Netzausbau investieren.
Das mag mit kaufmännischer Betrachtungsweise sinnvoll erscheinen, aber was sind die wahren Absichten? Für welchen Zweck werden diese hohen Geschwindigkeiten überhaupt gebraucht?
Mit einem Bruchteil dieser Bandbreite lassen sich problemlos alle Arbeiten im Internet erledigen. Geht es hier vielleicht mehr um eine flächendeckende Überwachung, jedes Smartphonenutzers? Z.B. um das Zuschalten aller Gerätekameras in bester Qualität an jedem beliebigen Ort? Ebenso um den Aufbau des “Internet der Dinge (IoT)” und die Vernetzung von alle beweglichen und unbeweglichen Gegenständen? Was hat der Staat hier wirklich vor, denn bisher ging es ihm noch nie um den Komfort und die Sicherheit jedes einzelnen?
Weitere Gedanken dazu im Kurzvortrag: “Was haben die wirklich vor?”unter https://ul-we.de/digitalisierung-und-5g-was-ist-im-hintergrund-wirklich-geplant/
Offizielle Erlaubnis: Mobilfunkbetreiber dürfen zum Strom sparen Sendeanlagen abstellen
Nun ist es also offiziell: Die Bundesnetzagentur “erlaubt” es den Mobilfunkbetreibern Sendeanlagen abzuschalten und/oder ihr Dienstangebot zu reduzieren, um Strom zu sparen. Damit ist es jetzt zum ersten Mal nach außen offenkundig, dass die Digitalisierung und vor allem die Mobilfunknetze mit Ihren Sendeanlagen inkl. der ganzen dahinter liegenden Infrastruktur, erhebliche Stromfresser sind. Die Techniker wissen das schon lange, aber die Politik hat es bisher einfach verschwiegen. Genauso wie den hohen Stromverbrauch der Elektromobilität und der Wärmepumpen.
Zudem ist das Stromsparen in den Mobilfunknetzen ein erheblicher Widerspruch zum geplanten weiteren Ausbau. Das einfachste ist doch, nichts Neues dazu zu bauen, oder? Denn was bringt es, neue Sendeanlagen zu installieren, wenn diese dann wegen der Energieknappheit eh wieder abgeschaltet werden müssen?
Ein guter Spartipp ist doch, die “Funklöcher” in sehr dünn besiedelten Gebieten, vom weiteren Netzausbau zu “verschonen”.
Da werden sehr viele Ressourcen aufgewendet und sehr viel Strom für ganz wenige Menschen benötigt. Die meisten dort haben eh kein Handy- oder Smartphone. Wichtiger ist es, die Notrufsäulen und Telefonzellen weiter aufrechtzuerhalten, diese brauchen kaum Strom und sorgen für die nötige Infrastruktur, vor allem für Notrufe.
Weiterer interessanter Artikel zu diesem Thema:
Hoher Stromverbrauch und schlechte Klimabilanz für die Digitalisierung
Offener Brief der Umweltmedizinerin Barbara Dohmen an den Präsidenten der Bundesnetzagentur über das Leid der Elektrosensiblen und die Zuspitzung durch 5G
Die Umweltmedizinerin Barbara Dohmen schrieb einen offenen Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur mit dem Ziel, ihm seine Verantwortung in Bezug auf die Versteigerung der 5G-Lizenzen bewußt zu machen. Sie schilderte die Not ihrer vielen elektrosensiblen Patienten und gab ihnen, die oft ausserhalb der Gesellschaft leben müssen, mit diesem Brief eine Stimme.
Offener Brief an Herrn Homann, Präsident der Bundesnetzagentur:
https://ul-we.de/wp-content/uploads/2019/03/190317-Offener-Brief-an-Herrn-Homann-Pra%CC%88s.-der-BNA.pdf
Mobilfunkanbieter klagen gegen die Vergaberegeln von 5G
Die Politik fordert einen Ausbau der Mobilfunkversorgung auf 99% der Bevölkerung. Um dies zu erreichen, sind die Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G Lizenzen entsprechend verschärft worden. Dies bedeutet für die Telekommunikationskonzerne ein deutlich höheres Maß an Investitionen, welche diese auf keinen Fall leisten wollen. Dennoch möchten sie aber an dem Milliardengeschäft 5G teilhaben. So haben jetzt alle deutschen Anbieter Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht, um möglichst geringe Auflagen für den Aufbau von 5G zu erreichen.
Wie dies ausgehen wird, das wird die nächste Zeit zeigen. Wenn ich an meine eigenen Prozesse, z.B. mit der Krankenkasse denke, so hat dieser Prozess jedenfalls über 10 Jahre gedauert. Von dem her ist dies eine Möglichkeit für die Justiz, das Thema 5G so lange hinaus zu ziehen, bis diese Technik auf eine gesundheitliche Verträglichkeit überprüft ist. Zudem ist dann Zeit genug, den Industrieschwindel mit den Mobilfunkgrenzwerten, ähnlich wie beim Diesel, aufzudecken und die Verantwortlichen entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/
Es bleibt hier die Aufforderung an die Angehörigen der Justiz, insbesondere der angerufenen Gerichte und der Staatsanwaltschaften, dieses Thema genauestens zu untersuchen und damit ein sehr wichtiges Zeichen zu setzen. Gesundheitlich Betroffene gibt es schon Millionen und die vielen Todesfälle durch Krebs neben Sendeanlagen und Hirntumoren, siehe https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ sind dabei noch gar nicht mitgezählt. Hier ist die Gerichtsbarkeit des Rechtsstaates gefordert, welcher ohne Ansehen einer Person oder einer Firma, die Dinge bis ins Detail klärt, egal wie viele Jahre das evtl. braucht.
Monopolkommission bestätigt Interessenkonflikt: Staat ist Mobilfunkbetreiber und Inhaber der Bundesnetzagentur
Achim Wambach, der Chef der Monopolkommission, fordert den Rückzug des Bundes aus der Deutschen Telekom. Er befürchtet einen ernsthaften Interessenkonflikt, da der Bund bzw. die Bundesregierung zeitgleich die Funktion des Aktionärs und die des Aufsichtsorgans inne hält.
Gerade in Bezug auf die Versteigerung der 5G-Frequenzen kommt noch eine weitere Verknüpfung mit dem Bundeswirtschaftsministerium hinzu, welches die Aufsicht über die Bundesnetzagentur ausübt. Somit steht der Staat in einem ernsthaften Interessenkonflikt und er stellt laut die Frage nach der „Neutralität und Unabhängigkeit“? Was er allerdings bisher noch nicht beim Namen genannt hat, ist die Verknüpfung in Bezug auf die Grenzwertfestsetzung und die Erleichterungen bzw. Genehmigungsfreiheit bei den Baugenehmigungen für neue Sendeanlagen. Auch hier hat der Bund einen massiven Einfluss und schon sehr viele Behörden gleichgeschalten, um einen schnellen Netzausbau zu erreichen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/
Es besteht in keinem Punkt eine Neutralität, die BRD ist selber Mobilfunkbetreiber, erlässt die Gesetze bzw. Strahlenschutzvorschriften und genehmigt den Neubau von Sendeanlagen. Wird dieser Verstoß zur Anzeige gebracht, so wird das Justizministerium aktiv und verbietet den Staatsanwaltschaften zu ermitteln. Hier herrscht ein klares Monopol am Wohle des Volkes und an den Gründungsvätern des Grundgesetzes, vorbei. Wer hat den Mut dieses „Geklüngel“ zu durchbrechen und wieder eine funktionierende „Gewaltenteilung“ zu errichten?
Quelle:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/versteigerung-der-5g-frequenzen-chef-der-monopolkommission-fordert-rueckzug-des-bundes-aus-deutscher-telekom/23813844.html
https://www.welt.de/newsticker/news1/article186305756/Unternehmen-Monopolkommission-fordert-vor-5G-Versteigerung-Rueckzug-des-Bundes-aus-der-Telekom.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html
http://kpkrause.de/2019/01/04/warum-merkel-bisher-davonkommt/
Frage: Welche Orte sind von LTE als Erstes betroffen?
Die Bundesnetzagentur hat eine Liste mit Prioritätsstufen für die Breitbandversorgung herausgegeben. Allerdings ist nicht ganz klar, auf welcher Grundlage diese beruhen. Ich selber habe einige Gemeinden bei Priorität 1 gefunden, die mittlerweile sogar Glasfaseranschlüsse haben und bestens mit Breitband versorgt sind. Auch sind Orte dabei, die schon seit Jahren über eine Breitbandversorgung bis in abgelegene Ortsteile verfügen und keinen weiteren Bedarf haben. Dennoch ist es eine gute Orientierung, wo der LTE-Ausbau am ehesten beginnen wird.
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