Artikel-Schlagworte: „Gehirntumor“
Nach den ersten erfolgreichen Gerichtsurteilen in den USA und Italien, die einen klaren Zusammenhang zwischen Hirntumoren und Handynutzung nachweisen konnten, melden sich nun weitere Wissenschaftler zu Wort:
In einer aktuell veröffentlichten Studie fanden New Yorker Wissenschaftler eine signifikante Korrelation (P = 0,017), wenn sie die Vertragsdaten der Jahre 2000-2004 und 2007mit den auftretenden Fällen primärer Hirntumore in den USA verglichen. Untersucht wurden 19 Staaten. Auch nach statistischer Korrektur gegenüber möglichen Störvariablen (d.h. Unterschiede zwischen den Staaten hinsichtlich mittlerem Familieneinkommen, Einwohnerzahl und Altersdurchschnitt) blieb der Effekt der Mobilfunkverträge deutlich sichtbar und war unabhängig von den Störgrößen. Die Autoren bezeichnen das festgestellte sehr lineare Verhältnis zwischen dem Mobilfunkgebrauch und den Hirntumorerkrankungen als beunruhigend und halten weitere epidemiologische Untersuchungen für angemessen.
Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten, folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien). Es hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.
Dokumente zum Urteil auf: http://tinyurl.com/37buz3s
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