Schnurlostelefon
Erneutes Gerichtsurteil in Italien: Zusammenhang zwischen Gehirntumor und Handy bestätigt
Nachdem bereits im Jahr 2010 ein Urteil des Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) für Schlagzeilen gesorgt hat, siehe https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/, legt jetzt das höchste Gericht in Rom nach und bestätigt den Zusammenhang zwischen Gehirntumor und häufiger Handynutzung. Eine Pressemeldung dazu ist unter http://www.tt.com/Nachrichten/5579438-2/handy-f%C3%BCr-tumor-verantwortlich-gericht-in-rom-sorgt-f%C3%BCr-aufsehen.csp erschienen. Interessant dabei ist, daß ähnliche Urteile bereits im Jahr 2006 in den USA gefällt wurden, siehe https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/
Frage: Sind DECT-Telefone abhörbar?
Mir wird immer wieder die Frage gestellt, ob es möglich ist DECT-Schnurlostelefone abzuhören? Generell gesagt, ist jeder Funkdienst abhörbar. Wir Funkfachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer “Luftschnittstelle”, die sich entsprechend auch “anzapfen” lässt. Im konkreten Fall empfehle ich nachfolgende Reportagen, die sehr genau aufzeigen, wie leicht das Abhören von Schnurlostelefonen ist. Daher das Fazit beider Sendungen: “Vertrauliche Gespräche sollten nur mit “Schnurtelefonen” geführt werden“. Für die Gesundheit ist das ohnehin besser.
Ein weiterer Beitrag: ARD Beitrag 2009 Abhören von DECT-Telefonen
Vortrag Dr. med. Hans-Christoph Scheiner über die Gefahren des Mobilfunk am 23.02.2008 in Chur/Schweiz
Dr. med. Hans-Christoph Scheiner spricht ausführlich über die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks, der Schnurlostelefone nach DECT und der W-LAN Technik. Dieser Vortrag fand am 23.02.2008 in Chur (Schweiz) statt. Bedingt durch einen Verkehrsunfall, war auch Ulrich Weiner an dieser Veranstaltung mit dabei und spricht im Anschluß über seine persönlichen Erfahrungen.
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