Ulrich Weiner

WHO

Weiteres Gerichtsurteil in Italien: Gehirntumor durch Handytelefonie

Erstaunlich, dass viele Deutsche Medien über das Urteil vom 11.04.2017 berichten, in dem Roberto Romeo vor Gericht bestätigt wurde, dass sein Gehirntumor durch die jahrelange Handynutzung entstanden ist. Allerdings wird verharmlosend davon gesprochen, dass dies der allererste Fall sei und zudem aufgrund „unsachgemäßer Verwendung“ passiert sei. Möchte da in Erinnerung rufen, dass der erste italienische Fall bereits im Jahr 2010 war und seit dem viele Klagen von Betroffenen gewonnen wurden, siehe: https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/ Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2011 aufgrund vieler Studien bzw. Urteile zu Gehirntumoren, die digitale Funktechnik in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das giftige Benzol oder das fast weltweit verbotenen Pflanzengift DDT gestellt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein

In anderen Ländern gab es schon einige Jahre vorher gewonnene Gerichtsprozesse z.B. in den USA: https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/ Ausserdem warnt dort eine 2016 veröffentlichte Studie der Gesundheitsbehörde vor Gehirntumoren: https://ul-we.de/forschung-der-us-gesundheitsbehoerde-bestaetigt-gehirntumore-durch-mobilfunkstrahlung/ Warnungen in diese Richtung gab es einige, auch bei uns. Möchte da an den ARD Beitrag von Report Mainz aus dem Jahr 2007 erinnern: https://ul-we.de/report-mainz-bei-anruf-hirntumor/

https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO

Aber was bedeutet jetzt „unsachgemäße Handhabung“? Der Frage bin ich nachgegangen und die Antwort findet sich in den Betriebsanleitungen der meisten Handys/Smartphones. Dort empfehlen die Hersteller einen Sicherheitsabstand beim Telefonieren, der bis zu einem Meter beträgt. Das Handy strahlt während des Telefonats extrem stark und da ist dieser „Sicherheitsabstand“ vorgeschrieben. Antworten, wie das in der Praxis funktionieren soll, gibt es von der Industrie bisher keine. Hintergrund ist das so genante Nahfeld, in dem bei einem Sender magnetische und elektrische Felder noch voneinander getrennt sind. Erst im „Fernfeld“ bilden sich dann elektromagnetische Wellen. Gut erklärt es Prof. Meyl in nachfolgendem Beitrag: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=DFdqaZLZbPE

So wird der Geschädigte Roberto Rome mit folgender Aussage zitiert: “Es gab keine Warnungen”, sagt der Kläger. “Niemand riet uns, das Telefon nicht zu nah an den Kopf zu halten, eine Freisprechanlage zu benutzen oder nur kurze Anrufe zu machen. Wir haben das Mobiltelefon für alle Zwecke benutzt.” Wie viele Millionen von Nutzern geht es genauso und da ist an die ständige Strahlung durch WhatsApp etc. noch gar nicht gedacht? Denke, dass wir in den nächsten Jahren einen weiteren Anstieg von Gehirntumoren haben werden. Die massiv gestiegenen Kopfschmerzen unter Jugendlichen ist schon ein erster massiver Hinweis: https://ul-we.de/aerztereport-2017-massive-zunahme-der-kopfschmerzen/

Eine sehr gute Zusammenfassung diverser Filmbeiträge zu diesem Thema haben die Mitstreiter von Funkwissen auf Youtube unter https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO zusammengestellt.

Weiter Infos unter https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/

Quellen:
http://de.euronews.com/2017/04/21/gerichtsurteil-zusammenhang-zwischen-handynutzung-und-tumorerkrankung und https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74283/Gehirntumor-Gericht-erkennt-Handystrahlung-als-Ursache-an

Schweizer Politiker fordern staatlich geschütztes Funkloch

Das Leiden der durch Elektrosmog Betroffenen wird auch in der Schweiz immer sichtbarer, eine schnelle und unbürokratische Lösung wird dringender. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben 27 Nationalräte unter dem Engagement von Margret Kiener Nellen, eine Motion eingereicht. Sie möchten den temporären Schutz einer elektrosmogfreien oder -armen Gemeinde durchsetzen. Gegenden mit wenig Elektrosmog, könnten mit der ein oder anderen Senderabschaltung kurzfristig dazu genutzt werden. Ziel ist es den Betroffenen eine erste Bleibe zu geben und wieder die Möglichkeit zu verschaffen an einem “normalen” Leben teilzunehmen. Im Moment leben die Meisten zurückgezogen, in Kellern, Bunkeranlagen, abgelegenen Tälern und Wäldern. Die Einschränkungen für die Handynutzenden Zeitgenossen wäre nur sehr gering und auf einige wenige Ortschaften beschränkt, wo dann mal kein Empfang ist. Ähnlich wie es für den fast überall verfügbaren Autoverkehr auch Fußgängerzonen gibt, ist diese kleine Einschränkung für jeden Handynutzer verkraftbar, aber für die Betroffenen die wichtigste “erste Hilfe”. Natürlich wird bei einer solchen Diskussion auch immer wieder die Frage nach der Wissenschaft laut, aber wenn die Studienlage unabhängig von der Industrie gesehen wird, ist die Sachlage einfach. Die Einstufung des Mobilfunks in die Liste der krebserregenden Stoffe durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Beurteilung des Schweizer Rückversicherers Swiss Re als “hohes Risiko für die Allgemeinbevölkerung”, untermauern die Glaubwürdigkeit der Nationalräte.

Quellen: http://www.schweizamsonntag.ch/ressort/wirtschaft/wegen_elektrosmog_politiker_fordern_handyfreie_zone/

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