OVG Münster erläßt Einbauverbot für Smart-Meter
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat per Entscheid vom 04. März 2021 den “Smart Meter Rollout” in Deutschland vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Einschätzung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.
Zusammenfassend bedeutet dies, daß weder ein Energieversorger noch ein Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, sich ein digitales Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden.
Ja, ist noch gültig und kann angewendet werden.
Hallo lieber Uli,
kannst du bitte hier kurz erläutern ob dieses Urteil aktuell noch gültig ist, und somit auch aktuell um so ein Smartmeter Einbau abzulehnen !?
Danke und liebe Grüße von Rolf
wunderbar