Ulrich Weiner

IoT

Gesundheitsministerium: Daten der digitalen Patientenakte sollen an Pharmaindustrie weitergeleitet werden

Die Presse ist voll mit Lobeshymnen auf die jetzt beschlossene “Digitale elektronische Patientenakte”. Was unsere Bundesregierung wirklich mit dieser Technik vor hat, das zeigt ein kleiner Pressebericht des Deutschlandfunks zur späten Stunde: Unter dem positiv klingenden Deckmantel “Medizinproduktion stärken”, sollen die neu gewonnenen Daten aus der Patientenakte direkt an die Pharmaindustrie weiter gegeben werden.

Hiermit bestätigt sich zum wiederholten Male, daß die Digitalisierung vor allem dazu dient Daten zu sammeln und diese auch ohne Wissen der Betroffenen für Zwecke aller Art weiter zu geben.

Bisher ist die “digitale Patientenakte” freiwillig und kann mit einem einfachen schriftlichen Widerspruch abgelehnt werden. Hier ein Musterbrief um selber “Aktiv” zu werden: https://www.brief-wechsel.de/vorlagen/widerspruch-elektronische-patientenakte Adressdaten eintragen, unterschreiben und an die eigene Krankenkasse per Post schicken. Umso mehr Arbeit dadurch entsteht, um so schneller hört Lauterbachs neuer Spuk wieder auf 🙂

Quelle:
https://www.deutschlandfunk.de/pharma-strategie-forschung-und-medizinproduktion-staerken-dlf-708c75e1-100.html

Urteil: Mieter darf “Smart-Home” Anwendungen ablehnen

Wieder ein sehr wichtiges Urteil, was das Recht auf ein “analoges Leben” stärkt: Im konkreten Fall hat ein Vermieter seine Wohnungen “modernisiert” und eine Klingelanlage eingebaut, welche nur noch per Smartphone oder einen PC betrieben werden kann. Ein Mieter hat dagegen mit der Begründung geklagt, daß damit die Wohnung nicht mehr im “mietvertraglich vereinbarten Zustand” nach § 535 BGB ist und er bekam Recht. Entscheident ist der Zustand der Wohnung bei Abschluß des Mietvertrages. So schließt das Gericht auch die Möglichkeit aus, daß der Mieter sich die passenden Geräte hätte kaufen können.

Es ist heut zu Tage also sehr entscheident, in welchem “elektronischen” Zustand man eine Wohnung mietet und diesen Bestand im Fall des Falles auch verteidigt. Aus Sicht der Vermieter, stellt eine Umstellung auf “Smart-Home” Komponenten ein Investitions- und Haftungsrisiko, gerade im Hinblick auf mögliche Hackerangriffe und den Datenschutz dar.

Urteil:
Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, Urteil Az. 202 C 105/22
https://openjur.de/u/2459759.html

Versteckte Mikrowellensender in Bauscheinwerfern


Hier ein Beispiel, wie in immer mehr Geräten Mikrowellensender eingebaut werden, um diese aus der Entfernung steuern und ihren Betriebszustand erfragen zu können. Laut Herstellerangaben würden diese nur “Bluethooth” enthalten, aber in der Praxis zeigt sich ein regelmäßiger Ton, der sich anhört wie ein W-LAN-Signal.

Das ist ein praktisches Beispiel von Geräten für das sogenannte “Internet der Dinge (IoT). Ziel ist es solche Geräte jederzeit von der ganzen Welt aus zu erreichen. Dafür benötigt es ein engmaschiges Mobilfunknetz und so ist für 5G auch im 1. Ausbaustadium von 800.000 neuen Sendeanlagen die Rede, siehe https://ul-we.de/5g-benoetigt-800-000-sendeanlagen/.

Ein Meßgerät welches die Signale hörbar macht, ist sehr zu empfehlen, da immer mehr Haushaltsgeräte davon betroffen sind. Details unter https://ul-we.de/empfehlungen/ und https://ul-we.de/category/faq/praktische-tips/

Angebliche “Verschwörungstheorie” bestätigt sich – 5G Sender werden an und in Straßenlampen montiert

Nun ist es so weit. Was lange den Warnern und Whistleblowern als “Verschwörungstheorie” negativ angelastet wurde, zeigt sich jetzt ganz offen. Die ersten Mobilfunkbetreiber gehen dazu über in den Innenstädten die Sendeanlagen für 5G in einem sehr geringen Abstand an die Straßenlaternen zu montieren.

Damit bewahrheitet sich, was bereits 2019 durch die Tagesschau angekündigt wurde und sich niemand so richtig vorstellen konnten: “5G startet im ersten Ausbauschritt mit 800.000 neuen Sendeanlagen“, siehe https://ul-we.de/5g-benoetigt-800-000-sendeanlagen/

5G-Funkzellen an Straßenlampen in der Kölner Innenstadt (Quelle Vodafone)

Mit Diesem engen Sende(r)netz soll es möglich sein, auch kleine und recht schwache Funkchips, wie sie z.B. in Reisepässen, EC-Karten und Personalausweisen etc. vorhanden sind zu erreichen. Das läuft natürlich alles unter dem Marketingbegriff “Internet der Dinge” kurz IoT, greift aber sehr in unser persönliches Leben und den Datenschutz ein.

Wer sich nicht vorstellen kann, wie diese Form der Überwachung in den Alltag eingreifen kann, dem empfehle ich einen Blick nach China. Dort ist vieles was bei uns erst Schritt für Schritt aufgebaut wird, bereits in Funktion.

Sozialpunktesystem mit Bargeldabschaffung und 5G in China:
https://ul-we.de/das-ueberwachte-volk-chinas-sozial-kredit-system/
https://ul-we.de/5g-in-china-wenn-der-staat-alles-sieht/
https://ul-we.de/china-500-m-60-kameras/

Quelle:
https://www.allround-pc.com/news/2022/5g-vodafone-verbaut-smart-cells-in-koelner-strassenlaternen

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