Ulrich Weiner

PLC/D-LAN

OVG Münster erläßt Einbauverbot für Smart-Meter

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat per Entscheid vom 04. März 2021 den “Smart Meter Rollout” in Deutschland vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Einschätzung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.

Zusammenfassend bedeutet dies, daß weder ein Energieversorger noch ein Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, sich ein digitales Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden.

Quelle:
https://www.iwr.de/news/ovg-muenster-stoppt-einbauverpflichtung-fuer-intelligente-messsysteme-news37292

Burn-Out Entwicklung

Burn-Out Entwicklung 2004 begann die Einführung des UMTS Mobilfunkstandarts und Jahr für Jahr kamen immer mehr neue Sendeanlagen dazu.

Schweizer Rückversicherer Swiss Re stuft Elektromagnetische Felder als hohes Risiko für die Allgemeinbevölkerung ein

Seit Jahren ist bekannt, daß keine Versicherung der Welt einen Mobilfunknetzbetreiber oder einen Handyhersteller wegen gesundheitlichen Schäden, welche durch ihre Produkte entstehen, versichert. Aktuelle stuft jetzt auch der Schweizer Rückversicherer Swiss RE, in seinem “Sonar-Report” die unvorhersehbaren Folgen der Elektromagnetischen Felder als „hoch“ ein. Dabei wird explizit auf die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hingewiesen, welche bereits im Jahr 2011 Funkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen hat. Demnach wird von internationalen Versicherungskonzernen, das Risiko der Mobilfunkstrahlung auf das gleiche Niveau wie z.B. radioaktive Strahlung gestellt. Auch kein Betreiber von Atomkraftwerken kann die gesundheitliche Folgen seiner Technik versichern. Schon eine interessante Konstellation, bedenkt man dabei, dass kein Fahrzeug und sei es nur ein kleiner Anhänger, in den Straßenverkehr gebracht werden darf, wenn dafür keine rechtsgültige Versicherung vorliegt. Wieso dürfen dann Großkonzerne Techniken betreiben, die in der Lage sind ganze Völker zu schädigen, ohne dass der einzelne Betroffene je eine Möglichkeit hat seinen entstandenen Schaden erstatten zu bekommen? Denn eines ist klar, bei den Rechtsformen AG, GmbH & Co. KG etc. ist das vorhandene Eigenkapital schnell aufgebraucht und die Firmen melden im Schadensfall Konkurs an.
https://ul-we.de/marz-2004-swr-bw-versicherungen-ziehen-sich-zuruck/

http://media.swissre.com/documents/SONAR_+Emerging_risk_insights_from_Swiss_Re.pdf

https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/

Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.

ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /

Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

Was bedeutet PLC bzw. D-LAN und ist das eine sinnvolle Alternative zu W-LAN?

PLC steht für Powerline-Communication und bezeichnet die Übertragung von Netzwerk- und Internetsignalen über eine normale Stromleitung. D-LAN ist die Bezeichnung eines Herstellers, aber es liegt die gleiche Technik zugrunde. Das Prinzip ist einfach: Durch Aufmodulieren eines Hochfrequenzsignals (meist im Kurzwellenbereich bis 30 MHz) auf eine Stromleitung können Datenverbindungen bis zu 100 M-Bit über eine kurze Entfernung innerhalb eines Hause übertragen werden. Diese wird zwischen zwei PLC-Adaptern, die einem größeren Stecker ähneln und eine oder mehrere LAN Buchsen zum Anschluss an das Internet/ Netzwerk oder PC haben, hergestellt (s. Abb.). Da allerdings die meisten Stromleitungen in über 98% der Haushalte nicht abgeschirmt sind, strahlen diese das Hochfrequenzsignal wie eine große Antenne ab. Da in einem Haus alle Stromkreise mehr oder weniger verbunden sind, wird die Hochfrequenzbelastung auch in alle Zimmer bis hin zu den Nachbarn verteilt. Wer gerne Radio im Mittel- und Kurzwellenbereich hört, wird sehr schnell merken, dass alle Programme durch PLC gestört werden. Natürlich ist die gesundheitliche Belastung anders als durch W-LAN, aber der Einsatz von PLC soll trotzdem vermieden werden. In jedem Fall ist der beste Weg, ein abgeschirmtes Netzwerkkabel (LAN) für die Internetnutzung zu verlegen. Dies ist die zuverlässigste und durch die Abschirmung ungefährlichste Verbindung zum Internet. Einige Stromversorgungsunternehmen planen zudem die PLC-Technik zum Ablesen von Stromzählern (Smartmeter) zu verwenden. Auch Anwendungen für das intelligente Stromnetz (Smart-Grid) sind geplant. Dieser zusätzlichen Strahlenbelastung der Haushalte gilt es vorzubeugen und auf verträglichere Techniken zu setzen.

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