Ulrich Weiner

Internet der Dinge (IoT)

Online-Firma gibt offen zu: “Wir hören Ihr Smartphone ab”

Seit langem sind Datenskandale bei Alexa oder Google bekannt und gehören schon fast zum alltäglichen Risiko einer Onlinenutzung. Umso mehr verwundert ein Aufschrei, wenn jetzt auch einige bisher weniger bekannte Internetfirmen dies öffentlich zugeben.

Im konkreten Fall, werden die Mikrophone von Smartphones, aber auch von Fernsehern etc. per Software aktiv freigeschalten und alles Gesprochene nach relevanten Stichwörtern durchsucht. Immer mit dem Ziel Möglichkeiten für Werbezwecke heraus zu hören. So folgt z.B. auf ein Gespräch zum Thema Urlaub, ein großes Angebot an Reisen oder bei einem Gespräch über die Wohnung, Angebote von Möbeln, einer neuen Küche etc.

Rechtlich legal soll all das durch ein aktives Bestätigen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Von dem her gilt wie immer der Rat: Bitte immer genau prüfen und alles genau durchlesen was man bestätigt und akzeptiert !!!

Im Übrigen ist es seit der 2. Generation des Mobilfunks (GSM) möglich, die Mikrophone von Handys für den Benutzer unbemerkt freizuschalten und seit es Smartphones gibt, auch deren Kameras.

Quelle:
https://www.chip.de/news/Werbefirma-verraet-Wir-hoeren-aktiv-Smartphone-Nutzer-ab_185074728.html
https://ul-we.de/nachrichtendienste-nutzen-alexa-und-andere-sprachassistenten-als-wanze/

Gesundheitsministerium: Daten der digitalen Patientenakte sollen an Pharmaindustrie weitergeleitet werden

Die Presse ist voll mit Lobeshymnen auf die jetzt beschlossene “Digitale elektronische Patientenakte”. Was unsere Bundesregierung wirklich mit dieser Technik vor hat, das zeigt ein kleiner Pressebericht des Deutschlandfunks zur späten Stunde: Unter dem positiv klingenden Deckmantel “Medizinproduktion stärken”, sollen die neu gewonnenen Daten aus der Patientenakte direkt an die Pharmaindustrie weiter gegeben werden.

Hiermit bestätigt sich zum wiederholten Male, daß die Digitalisierung vor allem dazu dient Daten zu sammeln und diese auch ohne Wissen der Betroffenen für Zwecke aller Art weiter zu geben.

Bisher ist die “digitale Patientenakte” freiwillig und kann mit einem einfachen schriftlichen Widerspruch abgelehnt werden. Hier ein Musterbrief um selber “Aktiv” zu werden: https://www.brief-wechsel.de/vorlagen/widerspruch-elektronische-patientenakte Adressdaten eintragen, unterschreiben und an die eigene Krankenkasse per Post schicken. Umso mehr Arbeit dadurch entsteht, um so schneller hört Lauterbachs neuer Spuk wieder auf 🙂

Quelle:
https://www.deutschlandfunk.de/pharma-strategie-forschung-und-medizinproduktion-staerken-dlf-708c75e1-100.html

“SMART-Home” – Versteckter W-LAN in einem Kochtopf

Mit Hilfe des E-SMOG-Spions bin ich wieder mal unterwegs durch verschiedene Häuser. Immer bemüht die Ursachen für den hohen Krankenstand, den Konzentration- und Kräfteverlust und den Schlafmangel bei den Menschen vor Ort zu finden. Heute ist es ein Kochtopf mit einem eingebauten W-LAN Sender, aber seht selbst…

Weitere Informationen zum E-SMOG-Spion sind unter https://ul-we.de/e-smog-spion-fuer-die-neuen-5g-frequenzen/

Urteil: Mieter darf “Smart-Home” Anwendungen ablehnen

Wieder ein sehr wichtiges Urteil, was das Recht auf ein “analoges Leben” stärkt: Im konkreten Fall hat ein Vermieter seine Wohnungen “modernisiert” und eine Klingelanlage eingebaut, welche nur noch per Smartphone oder einen PC betrieben werden kann. Ein Mieter hat dagegen mit der Begründung geklagt, daß damit die Wohnung nicht mehr im “mietvertraglich vereinbarten Zustand” nach § 535 BGB ist und er bekam Recht. Entscheident ist der Zustand der Wohnung bei Abschluß des Mietvertrages. So schließt das Gericht auch die Möglichkeit aus, daß der Mieter sich die passenden Geräte hätte kaufen können.

Es ist heut zu Tage also sehr entscheident, in welchem “elektronischen” Zustand man eine Wohnung mietet und diesen Bestand im Fall des Falles auch verteidigt. Aus Sicht der Vermieter, stellt eine Umstellung auf “Smart-Home” Komponenten ein Investitions- und Haftungsrisiko, gerade im Hinblick auf mögliche Hackerangriffe und den Datenschutz dar.

Urteil:
Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, Urteil Az. 202 C 105/22
https://openjur.de/u/2459759.html

Bundesnetzagentur will auf nächste Frequenzversteigerung verzichten, dafür aber ein weiteres Schließen der Funklöcher beschleunigen

Was bei dieser Meldung besonders heraus sticht, ist die Tatsache, daß alle Mobilfunkverbindungen die unter 100 Mbit/s liegen, als “Funkloch” zählen. Um dies nahezu flächendeckend zu erreichen, sollen die Mobilfunkbetreiber anstelle weiterer Milliarden für die Frequenzen, ihr Geld lieber in den Netzausbau investieren.

Das mag mit kaufmännischer Betrachtungsweise sinnvoll erscheinen, aber was sind die wahren Absichten? Für welchen Zweck werden diese hohen Geschwindigkeiten überhaupt gebraucht?

Mit einem Bruchteil dieser Bandbreite lassen sich problemlos alle Arbeiten im Internet erledigen. Geht es hier vielleicht mehr um eine flächendeckende Überwachung, jedes Smartphonenutzers? Z.B. um das Zuschalten aller Gerätekameras in bester Qualität an jedem beliebigen Ort? Ebenso um den Aufbau des “Internet der Dinge (IoT)” und die Vernetzung von alle beweglichen und unbeweglichen Gegenständen? Was hat der Staat hier wirklich vor, denn bisher ging es ihm noch nie um den Komfort und die Sicherheit jedes einzelnen?

Weitere Gedanken dazu im Kurzvortrag: “Was haben die wirklich vor?”unter https://ul-we.de/digitalisierung-und-5g-was-ist-im-hintergrund-wirklich-geplant/

Quelle:
https://www.telecom-handel.de/consumer-communications/bundesnetzagentur/netzagentur-milliardenschwere-mobilfunk-auktion-verzichten-2884791.html

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