Rechtsgutachten bestätigt Recht auf ein “analoges Leben”
Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat ein Gutachten erarbeitet, was ein Grundrecht auf ein “analoges” Leben ohne einen Zwang zur Nutzung von digitalen Geräten bestätigt.
Sie sehen darin einen klaren Bezug auf die Europäischen Grundrechte und Artikel 3 des Grundgesetzes. Begleitend soll eine Petition die Aussage unterstützten. Details siehe in der Originalquelle.
Übrigens Norwegen ist diesen Schritt mit Hilfe eines neuen Gesetzes schon gegangen: https://ul-we.de/norwegen-kehrt-zum-bargeld-und-zum-analogen-leben-zurueck/
Quelle:
https://digitalcourage.de/blog/2024/rechtsgutachten-digitalzwang