Ulrich Weiner

Pressemitteilung vom 17.09.2009

Verteidigung legt keine Berufung ein

Urteil gegen den elektrosensiblen Ulrich Weiner vom 08.09.2009 rechtskräftig

Der Verteidiger des elektrosensiblen Ulrich Weiner, der am 08. September 2009 wegen Störung von Telekommunikationsanlagen verwarnt wurde und einen Strafvorbehalt in Höhe von 10 Tagessätzen à 10,00 Euro erhielt, teilt mit, dass gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg kein Rechtsmittel eingelegt wurde.

Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Strafe wird nur vollstreckt, wenn sich Ulrich Weiner innerhalb der Bewährungszeit von einem Jahr weitere Straftaten zu Schulden kommen lässt.
„Wenn man bedenkt, dass die Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren 40 Tagessätze ohne Strafvorbehalt beantragt hat, haben wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt”, sagt Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann aus der Sozietät Mann & Müller. „Zwar sind wir der Meinung, dass die Tat gerechtfertigt war, weil die Gefahr im konkreten Fall nicht anders abwendbar gewesen ist und das Argument in der Urteilsbegründung, der Angeklagte hätte eine zivilrechtliche Klage gegen O2 einreichen können, überzeugt nicht, gleichwohl sind wir übereinstimmend zu der Überzeugung gelangt, das Urteil rechtskräftig werden zu lassen”, so Rechtsanwalt Mann weiter.

Nach Auffassung des Verteidigers hätte eine zivilrechtliche Klage mangels Anspruchsgrundlage keine Aussicht auf Erfolg gehabt und darüber hinaus viel zu lange gedauert. Auch konnte sich der Angeklagte von dem Parkplatz, ohne Zugmaschine für seinen Wohnwagen, nicht entfernen und hätte, da er in sämtlichen ihm bekannten Funklöchern von den Behörden verfolgt wird, auch gar nicht gewusst wohin.

Darüber hinaus hätte ein zivilrechtliches Verfahren gegen O2 auf Unterlassung des Betriebes der Mobilfunkanlage Monate gedauert.

„Ich bin froh, dass sich ein Gericht endlich einmal mit meinen Gutachten gewissenhaft auseinandergesetzt und die dortigen Ergebnisse entsprechend gewürdigt hat. Daher ist das Gericht auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die von mir dargestellte Symptomatik auch tatsächlich vorhanden ist”, sagt Ulrich Weiner. „Das Gericht ist an die allerunterste Grenze dessen gegangen, was es für vertretbar hielt. Die deutsche Justiz ist leider noch nicht soweit, die Bestrahlung Elektrosensibler mit Mikrowellen unter Strafe zu stellen. Aber wir sind auf einem guten Weg dahin”, so Weiner weiter.

Ulrich Weiner hatte in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg eingeräumt, Anfang Februar einen Sendemast des Betreibers O2 mit einer Alufolie verhüllt und damit den Sender über mehrere Stunden ausgeschaltet zu haben.

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann unter der Telefonnummer 07 61/38 69 69-6 zur Verfügung.

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