Ulrich Weiner

Uli

Erneutes Gerichtsurteil in Italien: Zusammenhang zwischen Gehirntumor und Handy bestätigt

Nachdem bereits im Jahr 2010 ein Urteil des Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) für Schlagzeilen gesorgt hat, siehe https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/, legt jetzt das höchste Gericht in Rom nach und bestätigt den Zusammenhang zwischen Gehirntumor und häufiger Handynutzung. Eine Pressemeldung dazu ist unter http://www.tt.com/Nachrichten/5579438-2/handy-f%C3%BCr-tumor-verantwortlich-gericht-in-rom-sorgt-f%C3%BCr-aufsehen.csp erschienen. Interessant dabei ist, daß ähnliche Urteile  bereits im Jahr 2006 in den USA gefällt wurden, siehe https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/

Bericht des Innenministeriums legt offen: TETRA-Digitalfunknetz hat mehr Ausfälle als bisher zugegeben wurde

Was unabhängige Techniker und Funkfachleute seit Jahren voraus sagen ist jetzt offiziell: Das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hat bereits mehr Ausfälle und Störungen als zunächst zugegeben wurde. Das jedenfalls sagt ein Bericht des Innenministeriums. Dabei ist längst bekannt, dass es sich bei dem von offizieller Seite als neu gepriesenen System um eine veraltete Technik aus den 1990er Jahren handelt und zudem nie für die Anwendung als Polizei- und Rettungsfunk entwickelt wurde. Damit reiht sich jetzt auch Deutschland in die Liste der Länder mit Digitalfunk-Problemen ein und das obwohl das Netz erst in Teilen aufgebaut ist. In den Niederlanden sind bereits drei Feuerwehrleute verbrannt, da sie durch den Ausfall des dortigen TETRA-Funknetzes nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden konnten. Die Folge war, dass die dortigen Feuerwehren wieder zu ihren bewährten analogen Funkgeräten zurück gekehrt sind. So wie auch viele Feuerwehren, die Bergwacht, das Bundesministerium für Bevölkerungsschutz und erst vor Kurzem hat auch das Innenministerium 1800 neue analoge Funkgeräte bestellt. Die Frage stellt sich, wieso weitere Milliarden in ein digitales Funknetz investieren, wenn die analoge Technik, gesundheitsverträglicher, preiswerter, zuverlässiger und vor allem Krisensicherer ist?

Weitere Informationen zum Thema TETRA-Digitalfunk unter https://ul-we.de/category/faq/tetra/

US-Armee testet Mikrowellenwaffen

Als absolut ohne Nebenwirkungen und nicht tödlich werden diese so genannten  „Non letal Weapons“ angepriesen und in den Medien gezeigt. Sie funktionieren mit Mikrowellenstrahlung, wie sie bei Handys, W-LAN, DECT-Schnurlostelefone, Mikrowellen etc. auch verwendet werden. Durch eine starke Bündelung, wird eine sehr hohe Leistung erreicht, welche im ersten Moment ein starkes Brennen auf der Haut verursacht. Der „Getroffene“ hat den Eindruck als würde er verbrennen. Diese Technik soll verstärkt zur Auflösung von Aufständen, Demonstrationen, Menschenansammlungen etc. eingesetzt werden. Tatsache ist, dass Mikrowellenstrahlung Langzeitschäden verursacht und dafür weniger die Leistung, sondern vielmehr die Pulsung entscheidend ist. Im Mai 2011 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Mikrowellenstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und somit auf die gleiche Stufe, wie Benzol und das Pflanzenschutzmittel DDT gestellt. Das wirkliche Spektrum der Einsatzmöglichkeiten sowie die genaue Funktionsweise wird von der US-Armee geheim gehalten, bekannt ist nur, dass diese Technologie bereits im Irakkrieg im Einsatz war.

Gerichtsurteil: Kein Funkmast im Naturschutzgebiet

Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seiner Urteilsbegründung schreibt, ist den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes mehr Gewicht zu geben, als den wirtschaftlichen Interessen eines bis in jeden Winkel verfügbaren Mobilfunknetzes. Im konkreten Fall wollte die Deutsche Funkturm GmbH, ein Tochterunternehmen der Telekom, im Naturschutzgebiet Siebengebirge, einen 45-Meter hohen Funkmast errichten. Konkret schreiben die Richter: „Das Siebengebirge ist wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt wird auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke werden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.“  Diese Entscheidung wird als wegweisend und eine Änderung der allgemeinen pro Mobilfunk Rechtssprechung angesehen. Es macht Mut auch in anderen schützbedürftigen Gebieten, gegen den Bau neuer Funkmasten zu klagen.

Quelle: Az.: 8 A 104/10

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