Ulrich Weiner

Uli

Dr. med. Hans-Christoph Scheiner ist überraschend verstorben

Liebe Freunde und Mitstreiter,

heute obliegt mir die Aufgabe Euch eine sehr traurige Nachricht zu überbringen:

Unser langjähriger Mitstreiter Dr. med. Hans-Christoph Scheiner ist überraschend verstorben.

Es ist schwer, die richtigen Worte zu finden, aber eines ist sicher, mit ihm verlieren wir nicht nur einen brillianten Arzt, sondern auch einen der engagiertesten und hartnäckigsten Kämpfer für eine lebenswerte Zukunft ohne Mobilfunk.

Die Beerdigung wird am kommenden Mittwoch um 14 Uhr in München-Obermenzing stattfinden.

Auf Wunsch des Verstorbenen soll auf üppige Blumen verzichtet und das entsprechende Geld lieber für die Fortführung seines Lebenswerkes eingesetzt werden:

KtoNr.: 23 230 923
Blz: 701 500 00
Empfänger: Scheiner
bei der Stadtsparkasse München

Mit traurigen Grüßen

Euer

Uli Weiner

Nachruf von Klaus Scheidsteger

Tod eines Forschungsreisenden

Mein Freund Hans-Cristoph Scheiner ist tot. Am Abend des 13. Juni erlag er im Uni-Klinikum München-Großhadern seinem Herzleiden. Die Menschen, die ihm verbunden waren, wussten um seinen jahrelangen Kampf, dennoch fällt es  allen schwer seinen Fortgang zu begreifen.

Ein wenig muss ich mit ihm schimpfen, denn Hans war sich selbst ein schlechter Arzt. Tag und Nacht, an sieben Tagen in der Woche war er für seine Patienten da.  Sie waren ihm wichtiger als seine eigene Gesundheit.  Immer wieder hatte er seinen Freunden versprochen kürzer zu treten, doch so richtig bekam er das nie hin. Zu sehr lag ihm das Leid der Anderen am Herzen, um seinem eigenen Rechnung zu tragen. Wohl eine Charaktereigenschaft von Ausnahme-Medizinern…
.......weiterlesen!

Uli in der Schule

Begonnen hat alles mit einer Workbook-Übung im Englisch-Unterricht Klasse 10, einer Listening Comprehension-Aufgabe, in der es u.a. darum geht, dass Handys Depression verursachen können (Mobile phone addiction, in: St. Ashford/R. Hellyer-Jones, M. Horner, Green Line New E2, Band 5, Klett-Verlag, Stuttgart 2008, S. 2). “Alles nicht bewiesen”, hörte ich einige Schüler murmeln. Ich kommentierte diese Einwände nicht, sondern kam statt dessen in der nächsten Stunde mit drei Bildern von Uli: Uli an einer Quelle beim Wasserholen, Uli beim Eisabschlagen vom Wohnwagen, und Uli mit Infusionsnadel im Arm nach der von ihm organisierten Demo in Stuttgart 2009. Ulrich Weiner schöpft frisches Quellwasser .......weiterlesen!

Digitalfunk in weiter Ferne (BR Rundschau)

Interessant an diesem Beitrag ist die Betonung, dass der neue Digitalfunk jetzt gut funktionieren würde. Für mich als Techniker stellt sich die Frage, warum dann während der Fernsehaufnahmen nur der analoge 4-Meter Band Funk zu hören ist. Auch als die Kamera auf ein TETRA-Gerät schwenkt, ist darauf nur ein leeres, ausgeschaltetes Display zu erkennen. Wieso also diese Mauschelei, wenn der TETRA-Funk angeblich funktioniert? Sollen mit diesem Beitrag dem Bürger falsche Tatsachen vorgespielt werden? Im Übrigen sind es weit mehr als 130 Gemeinden allein in Bayern, die sich gegen TETRA wehren.

Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Vollständige Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

  Frankreichfrançais

   

  Großbritannienenglish

   

  Hollandnederlands

   

  Italienitaliano

   

  Russlandpусский

   

  Spanienespañol

   

  Rumänienromânâ

   

  Israelעברית

   
Themen (deutsch)