Uli
Lobbyismus in Deutschland: Internationale Schiedsgerichte statt Rechtsstaatliche Gerichtsinstanzen
Es ist wichtig die Definition des Wortes Rechtsstaat einmal neu zu hören. Hier das Ergebnis bei www.duden.de: “Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft” Mit dieser klaren Aussage vor Augen empfiehlt es sich diesen Beitrag anzusehen.
Eine Dokumentation zur Deutschen Mobilfunk-Politik
Die vorgelegte Schrift belegt mit ihrem ersten Beitrag die große Diskrepanz zwischen gesundheitspolitischem Anspruch und beobachtbarer Wirklichkeit im deutschen Strahlenschutz. Sie dokumentiert Interessenkonflikte und Satzungsverstöße, in denen sich ein angeblicher ‚Strahlenschutz’
u. E. oft richtiger einer neuartigen Form der Gesundheits- und Umweltbedrohung nähert.
Mit Blick auf die zum Jahreswechsel 2012/2013 erfolgte Neubesetzung der SSK ist die Publikation deshalb nach rückwärts und nach vorwärts auch eine kritische Standortbestimmung, was ursprünglich als ‚Strahlenschutz’ gemeint war und was inzwischen daraus geworden ist.
Der zweite Beitrag zeigt aber auch am konkreten Beispiel des 5. Mobilfunk-Berichts der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag, wie ein nachweislich manipulierter Stand der Erkenntnis die Entscheidung der Volksvertreter in geeigneter Weise lenken soll.
Broschüre: Eine Dokumentation zur Deutschen Mobilfunk-Politik
TETRA-Digitalfunk auch in Thüringen mehrfach ausgefallen
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, ist der TETRA-Digitalfunk auch in Thüringen nicht einsatztauglich. So kam es am 01.05.2013 bei einer Demonstration in Erfurt zu einem kompletten Ausfall des Systems. Die Beamten mussten auf private Handys und soweit noch vorhanden, auf ihre bewährten analogen Funkgeräte, zurückgreifen. Des Weiteren kam es bei einem Einsatz zur Absicherung eines Fußballspieles im November 2012 zu “erheblichen Beeinträchtigungen” wie in den Polizeilichen Auswertungsunterlagen zu lesen ist. Mitte Juni trat bei einer Großveranstaltung in Kahla der Umstand zu Tage, dass nur 7 von 1000 Beamten gleichzeitig funken konnten. Von offizieller Seite heißt es dazu nur, „…der Feinjustierungsprozess sei noch nicht abgeschlossen und der Digitalfunk sowieso noch immer im Probetrieb…“ Fakt ist aber, dass die auftretenden Probleme systembedingt sind und nichts mit „Kinderkrankheiten“ etc. zu tun haben. Das TETRA-System wurde Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre für die Kommunikation von regionalen Fuhrunternehmen wie z.B. Taxis, Müllentsorgung etc. entwickelt und nie für Sicherheitsanwendungen. „Großschadensereignisse“ treten in diesem Anwendungsfall nicht auf und wurden auch nie mit eingeplant. Das Gleiche gilt auch für den Aufbau einer Grundzelle (Basisstation) welche eben nur 7 Gespräche gleichzeitig bedienen kann. Über diese und weitere technische Zusammenhänge klären einige Techniker und Angehörige der Blaulichtorganisationen seit Jahren auf, dennoch wird der TETRA-Digitalfunk von offizieller Seite als das Beste und Einzige auf dem Deutschen Markt angepriesen.
Hier einige Ausfallbeispiele des TETRA-Digitalfunks: Castor-Großeinsatz in Gorleben, München, Berlin, Hamburg, Ostholstein, Trier, den Niederlanden, England, um nur einige zu nennen. Weiter Meldungen zu Systemausfällen unter https://ul-we.de/category/faq/tetra/systemausfalle/
Die CDU-Regierung in Baden-Württemberg hat über Jahre die wahren Kosten für den TETRA-Digitalfunk verschleiert
Zu diesem Ergebnis kommt der Landesrechnungshof Baden-Württemberg in seinem aktuellen Bericht. So war für das TETRA-Digitalfunk-Projekt im Doppelhaushalt 2005/2006 eine Verpflichtungsermächtigung von 400 Millionen Euro veranschlagt worden. Doch die tatsächlichen Kosten liegen bis zum Jahr 2021 laut Rechnungshof bei 637 Millionen Euro. Danach müsse mit jährlichen Folgekosten von mindestens 50 Millionen Euro gerechnet werden. „Das tatsächliche Ausmaß der Projektkosten“, so heißt es in der Denkschrift, „blieb dem Haushaltsgesetzgeber lange Zeit verborgen.“ Bereits im Jahr 2007 habe das Bundesinnenministerium den Landesanteil an den Projektkosten auf 510 Millionen Euro taxiert. Spätestens im April 2008 hätte es demnach auf Seiten des Landes ernsten Anlass gegeben, die Planzahlen im Haushalt aufzustocken. Statt dessen sei es aber erst im Haushalt 2012 zu einer Korrektur gekommen. Besonders erschreckend ist, daß die Kosten bis 2021 und die jährlichen Folgekosten auf Schätzungen basieren, welche bisher immer nach oben korrigiert werden mussten. Diese Kostensteigerungen sind in Baden-Württemberg kein Einzelfall, so haben auch der Bayrische-, Sächsische- und der Bundesrechnungshof bereits den TETRA-Digitalfunk moniert. Auch aus weiteren Bundesländern ist von einer ständigen Zunahme der Kosten zu hören, wie aktuell aus Thüringen. Von den ursprünglich geplanten 1 Mrd. DM für die ganze Bundesrepublik sind wir schon sehr weit entfernt und dabei ist ein zuverlässiger Betrieb bisher noch nirgends umgesetzt.
Weitere Informationen zum TETRA-Digitalfunk unter https://ul-we.de/category/faq/tetra/
Vor- und Nachteile von TETRA als Behördenfunk
Die im Vortrag erwähnten Fernsehbeiträge sind unter https://ul-we.de/category/faq/tetra/fernseh-und-radiobeitrage/ zu finden.
Thüringer Feuerwehren bleiben beim bewährten Analog-Funk
Mit Verweis auf den bestens aufgestellten Analogfunk sehe der Verband derzeit keine dringende Notwendigkeit für einen Wechsel zum anfälligen und offenbar nicht ausgereiften Digitalfunk, so der Chef des Thüringer Feuerwehrverbandes, Lars Oschmann in einem Interview des Mitteldeutsche Rundfunks(MDR). Damit wächst die Gruppe der „Digitalfunkverweigerer“ wie sie von offizieller Seite gerne bezeichnet werden, weiter an. Begonnen hatte die Bayrische Bergwacht, dann zogen erste Bayrische Landkreise und das Bayrische Rote Kreuz nach. Nachdem in Hessen Anfang 2013 beinahe zwei Feuerwehrleute verbrannt sind, weil eine wichtige Warnmeldung wegen Digitalfunkstörungen nicht durch kam, wächst die Zahl weiter an. Für besondere Schlagzeilen hat auch das Bundesamt für Katastrophenschutz und das Innenministerium durch die Anschaffung neuer analoger Handfunkgeräte gesorgt. Zuvor wurde von den gleichen Stellen immer behauptet, dass es keine neuen Geräte für den Analog-Funk mehr zu kaufen gäbe, was damit offiziell widerlegt wurde.