Berichte von Betroffenen
ARD Report aus Mainz: Grenzwert-Lüge, Fehlgeburten bei Kühen 06/2000
Uli in der Schule
Begonnen hat alles mit einer Workbook-Übung im Englisch-Unterricht Klasse 10, einer Listening Comprehension-Aufgabe, in der es u.a. darum geht, dass Handys Depression verursachen können (Mobile phone addiction, in: St. Ashford/R. Hellyer-Jones, M. Horner, Green Line New E2, Band 5, Klett-Verlag, Stuttgart 2008, S. 2). “Alles nicht bewiesen”, hörte ich einige Schüler murmeln. Ich kommentierte diese Einwände nicht, sondern kam statt dessen in der nächsten Stunde mit drei Bildern von Uli: Uli an einer Quelle beim Wasserholen, Uli beim Eisabschlagen vom Wohnwagen, und Uli mit Infusionsnadel im Arm nach der von ihm organisierten Demo in Stuttgart 2009. .......weiterlesen!
Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).
Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.
Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.
Vollständige Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html
Erste gerichtliche Anerkennung von Elektrohypersensibilität in Frankreich
Zum ersten Mal wurde in Frankreich ein Mensch wegen Elektrohypersensibilität gerichtlich als Behinderter anerkannt. Wie er seinen Fall selbst schildert, kann man hier nachlesen.
Frankreich bringt Briefmarken mit Motiven von Elektrosensiblen heraus
Weitere Informationen auf der Internetseite unserer Freunde und Mitstreiter in Frankreich unter http://www.next-up.org/France/timbres.php.
Schwedische Studie: Handynutzung führt zu Schlafstörungen, Angst und Depressionen
Eine repräsentative Studie des Göteborger Universitätskrankenhauses an 4100 jungen Erwachsenen zwischen 20 und 24 Jahren kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: Die intensive Nutzung von Handy und Internet führt zu erhöhtem Stress und löst darüber hinaus Angst, Schlafstörungen, Depressionen und psychische Krankheiten aus. Eine Kombination aus intensiver Internetnutzung am PC und intensiver Handynutzung erhöht demnach die negativen Symptome nochmals.
Weiteres unter http://www.derwesten.de/incoming/zuviel-handy-und-internet-machen-die-seele-krank-id6486004.html