Ulrich Weiner

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Europäische Umweltagentur veröffentlich die neue Auflage der Broschüre “Späte Lehren aus frühen Warnungen”

In der Bekanntgabe der Europäischen Umweltagentur (EEA) heißt es:
“Bereits der erste Band “Späte Lehren aus frühen Warnungen” (Late lessons from early warnings), der 2001 veröffentlicht wurde, war ein bahnbrechender Bericht, der detailliert die Geschichte von Technologien aufzeigt, die sich im Nachhinein als schädlich erwiesen. Der neue 750-Seiten umfassende Berichten enthält 20 neue Fallstudien mit weitreichenden Implikationen für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft.

Die historischen Fallstudien zeigen, dass Warnungen ignoriert oder beiseite geschoben wurden, bis Schäden an Gesundheit und Umwelt unabwendbar waren. In einigen Fällen stellten Unternehmen kurzfristige Gewinne vor die öffentliche Sicherheit und verbargen oder ignorierten die Anzeichen für Gefährdungen. In anderen Fällen haben Wissenschaftler die Risiken heruntergespielt, manchmal auf Druck von Interessengruppen. Solche Erkenntnisse können helfen, von neuen Technologien ausgehende Schäden zu vermeiden. Darüber hinaus verdeutlichen fünf der Geschichten die Vorteile einer schnellen Reaktion auf Frühwarnungen.

Der Bericht empfiehlt die breitere Anwendung des “Vorsorgeprinzips”, um Gefahren aus neuen und weitgehend ungetesteten Technologien und Chemikalien zu reduzieren. Der Bericht legt dar, dass wissenschaftliche Unsicherheit keine Rechtfertigung für Untätigkeit ist, wenn plausible Hinweise auf potenziell schwerwiegende Gefährdungen vorliegen.”

Auch in dieser Ausgabe sind die Funktechnologien namentlich erwähnt und es wird auch explizit auf das oben erwähnte Muster in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft hingewiesen. Weitere Details unter: http://www.eea.europa.eu/de/pressroom/newsreleases/die-kosten-ignorierter-warnsignale-eea

Die neue Broschüre im Original auf Deutsch https://www.eea.europa.eu/de/publications/late-lessons-2-de und Englisch http://www.eea.europa.eu/publications/late-lessons-2

Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.

ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /

Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Vollständige Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

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