Ulrich Weiner

Digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T)

Frage: Woher bekomme ich genaue Informationen über einen bestehenden Funkturm?

Antwort:

Die Bundesnetzagentur ist nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) verpflichtet, sämtliche Informationen zu einem Sendestandort herauszugeben. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit der genauen Ortsangabe des Senders aus. Anbei zwei Musterschreiben zum herunterladen:

Musterschreiben Bundesnetzagentur Bayern

Musterschreiben Bundesnetzagentur Baden-Württemberg

Alle weiteren Bundesländer teilen sich nachfolgende Standorte, bitte die Musterschreiben entsprechend anpassen:

Leipzig/Erfurt
Berlin/Magdeburg
Dortmund/Münster
und
Köln

Die Anschriften aller zuständiger Außenstellen der Bundesnetzagentur sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/UeberdieAgentur/Standorte/Standorte-node.html

Buchtip: Mobilfunk – die verkaufte Gesundheit

Von Dr. med. Hans-Christoph Scheiner und Ana Scheiner

Ein ungemein wichtiges Buch aus ärztlicher Sicht – aus der Mobilfunk-Diskussion nicht mehr wegzudenken … Das Buch nennt die Gefahr beim Namen und zeigt auf, wie man sich wehren kann.

Inhalte:
Kinder sind die ersten Opfer.

Wie die technischen Informationstechnik die Biologie stört.

Wie technische Information zur biologischen Desinformation wird.

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Michaels Verlag, 2. Aufl. Nov. 2006, ISBN 13:978-3-89539-170-5

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