Ulrich Weiner

Elektrosmog vermeiden

In dieser Kategorie, sind Beiträge und Videos zussammen gefaßt, die Tips geben, wie sich Elektrosmog vermeiden läßt und welche Alternativen es gibt.

Meine Erfahrungen mit Gleichstrom

Seit 4 Jahren bin ich elektrohypersensibel (EHS). Ich reagiere auf hochfrequente und auch auf niederfrequente Felder mit folgenden Symptomen: Blutdruckentgleisungen, Herzryhtmusstörungen, Herzrasen, Sehstörungen, Erschöpfung, Übelkeit, Schwindel u.a.

Zu Beginn meiner Erkrankung brachte ich die Symptome hauptsächlich mit hochfrequenter Strahlung wie sie z.B. von Handys, Schnurlostelefonen, Funkmasten, W-LAN Routern etc. ausgeht, in Zusammenhang. Nach Fortschreiten der EHS stellte sich heraus, dass ich ebenso auf Niederfrequenz reagiere. Den bei uns üblichen Wechselstrom (AC), welcher sein Feld im 50 Hertz Takt immer wieder „wechselt“, nehme ich oft als Druck auf dem Körper wahr (Kopfdruck, Druck auf der Brust, Konzentrationsstörungen, dauernde Müdigkeit/Erschöpftheit…).

Kürzlich durfte ich erstmals eine Erfahrung mit Gleichstrom (DC) machen: Ich war in einem Haus zu Gast, wo der bestehende Wechselstrom (AC) auf Gleichstrom (DC) umgestellt wurde. Ich verbrachte vor und nach der Umstellung längere Zeit in diesem Objekt. Vor der Umstellung auf Gleichstrom (DC) hatte ich in dem Haus oft Kopfschmerzen und Kopfdruck und trotz relativ niedriger Hochfrequenzbelastung von außen, konnte ich mich körperlich nicht erholen. Recht schnell nach Betreten des Hauses legte sich der „übliche Druck“ auf den ganzen Körper. Nach der Umstellung auf Gleichstrom (DC) machte ich eine Mut machende Erfahrung: Ich bin nun in dem Haus, ohne Hochfrequenz erzeugende Geräte und mit wenig Funkeinstrahlung von außen, sowie der Umstellung auf Gleichstrom (DC), völlig beschwerdefrei. Der “Druck”, der mich als stark Elektrosensible in Häusern mit gewöhnlichem Wechselstrom (AC) umgibt, ist weg.

Dies ist für mich sehr mutmachend, da zumindest diese Belastung zukünftig auch für andere Elektrosensible und diejenigen die es nicht werden wollen, ausgeräumt werden kann.

Die Umstellung von Wechsel- auf Gleichstrom führte für mich zu mehr Erholungsmöglichkeit und damit zu mehr Lebensqualität.

M.H.

Europäische Umweltagentur veröffentlich die neue Auflage der Broschüre “Späte Lehren aus frühen Warnungen”

In der Bekanntgabe der Europäischen Umweltagentur (EEA) heißt es:
“Bereits der erste Band “Späte Lehren aus frühen Warnungen” (Late lessons from early warnings), der 2001 veröffentlicht wurde, war ein bahnbrechender Bericht, der detailliert die Geschichte von Technologien aufzeigt, die sich im Nachhinein als schädlich erwiesen. Der neue 750-Seiten umfassende Berichten enthält 20 neue Fallstudien mit weitreichenden Implikationen für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft.

Die historischen Fallstudien zeigen, dass Warnungen ignoriert oder beiseite geschoben wurden, bis Schäden an Gesundheit und Umwelt unabwendbar waren. In einigen Fällen stellten Unternehmen kurzfristige Gewinne vor die öffentliche Sicherheit und verbargen oder ignorierten die Anzeichen für Gefährdungen. In anderen Fällen haben Wissenschaftler die Risiken heruntergespielt, manchmal auf Druck von Interessengruppen. Solche Erkenntnisse können helfen, von neuen Technologien ausgehende Schäden zu vermeiden. Darüber hinaus verdeutlichen fünf der Geschichten die Vorteile einer schnellen Reaktion auf Frühwarnungen.

Der Bericht empfiehlt die breitere Anwendung des “Vorsorgeprinzips”, um Gefahren aus neuen und weitgehend ungetesteten Technologien und Chemikalien zu reduzieren. Der Bericht legt dar, dass wissenschaftliche Unsicherheit keine Rechtfertigung für Untätigkeit ist, wenn plausible Hinweise auf potenziell schwerwiegende Gefährdungen vorliegen.”

Auch in dieser Ausgabe sind die Funktechnologien namentlich erwähnt und es wird auch explizit auf das oben erwähnte Muster in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft hingewiesen. Weitere Details unter: http://www.eea.europa.eu/de/pressroom/newsreleases/die-kosten-ignorierter-warnsignale-eea

Die neue Broschüre im Original auf Deutsch https://www.eea.europa.eu/de/publications/late-lessons-2-de und Englisch http://www.eea.europa.eu/publications/late-lessons-2

Gerichtsurteil: Kein Funkmast im Naturschutzgebiet

Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seiner Urteilsbegründung schreibt, ist den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes mehr Gewicht zu geben, als den wirtschaftlichen Interessen eines bis in jeden Winkel verfügbaren Mobilfunknetzes. Im konkreten Fall wollte die Deutsche Funkturm GmbH, ein Tochterunternehmen der Telekom, im Naturschutzgebiet Siebengebirge, einen 45-Meter hohen Funkmast errichten. Konkret schreiben die Richter: „Das Siebengebirge ist wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt wird auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke werden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.“  Diese Entscheidung wird als wegweisend und eine Änderung der allgemeinen pro Mobilfunk Rechtssprechung angesehen. Es macht Mut auch in anderen schützbedürftigen Gebieten, gegen den Bau neuer Funkmasten zu klagen.

Quelle: Az.: 8 A 104/10

Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Vollständige Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

Weltraumteleskop schafft “Quiet Zone” für Elektrosensible

Den Elektrosensiblen in den USA kommt jetzt ein glücklicher Umstand aus der Wissenschaft zu Hilfe. Zwischen Lexington und Buena Vista im Bundesstaat West Virginia steht ein Radioteleskop, welches Funksignale aus dem Weltraum empfängt.  Um diese äußerst schwachen Signale empfangen zu können, dürfen im Umkreis von 10 Meilen keine anderen Sendeanlagen bestehen. In diesem Bereich ist also ein absolutes Funkloch, ohne Radio-, Fernseh-, oder  Handysignale. Für die immer größer werdende Gruppe der Elektrosensiblen, die in Deutschland nach offiziellen Angabe bereits 9,8% der Bevölkerung ausmacht, ist ein solches staatlich geschütztes Gebiet ein echter Segen. Dort ist es den Betroffenen möglich, beschwerdefrei zu leben und einem der Normalbevölkerung ähnlichen Lebensstil nachzugehen. Hierzulande läuft der Kampf um ein solches Gebiet noch auf Hochtouren. Dazu empfehle ich den aktuellen Beitrag von SWR2 “Der Kampf um das letzte Funkloch und von D-Radio Kultur “Auf der Flucht: Elektrosensible in Deutschland”.

Weitere interessante Beiträge zu diesem Thema unter https://ul-we.de/category/faq/berichte-von-betroffenen/

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