Ulrich Weiner

Mobilfunksender

Flüchtlinge im eigenen Land

Eine sehr berührende Zusammenfassung diverser Berichte von Kindern und Erwachsenen aus Schweden, die über Ihre Elektrosensibilität schreiben, anbei ein Auszug aus dem Vorwort:

“Diese Berichte handeln von Menschen, die in ihrem eigenen Land zu Flüchtlingen wurden, nachdem sie überempfindlich gegen Elektrizität und Strahlung wurden, die von der neuen drahtlosen Kommunikationstechnik ausgeht. Ich selbst bin nicht betroffen, auch niemand in meiner Familie. Aber seitdem ich die Gefahren erkannt habe, die von Mobiltelefonen und anderer Funktechnik ausgehen, habe ich begonnen, darüber zu schreiben und ich lernte immer mehr Menschen kennen, die von an der elektromagnetischen Strahlung leiden. Einigen von ihnen ging es so schlecht, das sie ihr Haus und ihre Arbeit aufgeben mussten und sich möglichst weit entfernt von Stromquellen und Mobilfunkmasten in den Wald zurückgezogen haben.

Mich machen diese Schicksale sehr betroffen: Hier gibt es Menschen, die in ihrem eigenen Land zu Flüchtlingen wurden! Und nicht durch Kriegsereignisse oder Terror, sondern durch unsere eigene Technik. Sie sind Flüchtlinge in einem der sichersten Länder der Erde, oder vielmehr was es früher war – vor dem Zeitalter der IT Technik und dem Ausbau der drahtlosen Kommunikation.”

Alle Berichte unter: https://de.scribd.com/doc/250704064/Ein-schones-Gefangnis-Auf-der-Flucht-vor-Elektrizitat-und-Mobilfunkstrahlen

Weitere Berichte von Betroffenen sind unter https://ul-we.de/category/faq/berichte-von-betroffenen/

Die Welt: “Die absurdesten deutschen Steuergeschenke”

Mittlerweile ist es auch bei der Zeitung „Die Welt“ angekommen, daß die Abschirmung von Häusern und Eigentumswohnungen als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich anerkannt werden. Somit können die Kosten für abgeschirmte Fenster, Wand-, Boden- und Deckenbeläge bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Es wird sogar offiziell davon gesprochen, dass dies für zwei bis sechs Prozent der Bevölkerung, die als elektrosensibel gelten, von Nutzen ist. Natürlich ist der Anteil der durch Elektrosmog erkrankten Menschen deutlich höher, aber immerhin sprechen die Finanzbehörden offiziell von diesem Problem.

Das Originalurteil ist unter https://ul-we.de/abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar/ zu finden. Der oben genannte Artikel unter www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article132443748/Die-absurdesten-deutschen-Steuergeschenke.html

Die Entstehung der 26. BImSchV und deren Entwicklung bis Heute

Es begann Ende der 1980er Jahre, als klar wurde, dass die bestehenden nationalen Funktelefonnetze B und C, im Rahmen der Europäisierung durch einen grenzüberschreitenden Mobilfunkstandard ersetzt werden sollten. Ziel war es, ohne einen Wechsel der Geräte und mit nur einer Rufnummer europaweit erreichbar zu sein. So entstand unter Federführung der Konzerne: Siemens, Motorola, Nokia, Ericsson und einiger europäischer Telekommunikationsunternehmen der Standard GSM (Global System for mobile Communications). Quellenempfehlung: Kurzvortrag Der digitale Mobilfunk – Wie alles begann – Erinnerungen an den 01.07.1992

Als klar wurde, dass mit dieser neuen Technik, die bisherigen ca. 700 Sendestandorte für das nahezu flächendeckende C-Netz nicht ausreichen würden, um eine annähernde Versorgung für GSM zu erreichen, wurde der Ruf nach der Politik laut, ein Gesetzeswerk zu schaffen, um einen “reibungslosen Aufbau neuer Sendeanlagen zu ermöglichen”. Für den ersten Ausbau eines Autotelefonnetzes mit Geräten zwischen 8 und 10 Watt Ausgangsleistung rechnete man mit ca. 3000 bis 3500 Sendeanlagen. Erstmalig in der deutschen Wirtschaftsgeschichte bekam die Telekom einen Wettbewerber. Der Konzern Mannesmann trat unter dem Namen D2 Mannesmann mit seinem eigenen GSM Mobilfunknetz auf den Telekommunikationsmarkt. Damit verdoppelte sich aber auch automatisch die Anzahl der notwendigen Mobilfunkbasisstationen.

Zu diesem Zweck wurde bereits zu Beginn in allen Gesetzesentwürfen für eine Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) das klare Ziel formuliert, dass eine „Zusammenarbeit“ aller zuständigen Behörden erreicht werden soll, um einen “ungehinderten Aufbau der Mobilfunknetze zu gewährleisten”. Davon betroffen sind z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit seiner vorgesetzten Behörde, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesministerium für Gesundheit, dem alle Gesundheitsämter unterstehen, welche bei Verdacht auf Mobilfunkschäden nicht untersuchen dürfen und natürlich das Bundesamt für Wirtschaft. Weitere Auswirkungen finden sich z.B. im Baurecht (Sendeanlagen unter 10 Meter Höhe sind genehmigungsfrei) etc. Dr. Klaus Trost vom Wissenschaftsladen Bonn, – ihm liegen diese Dokumente vor -, bringt es mit folgendem Zitat auf den Punkt: „Im Vorblatt der alten Verordnung aus dem Jahr 1996 war nicht der Schutz der Bevölkerung als Zielsetzung genannt, sondern ausdrücklich die Investitionssicherheit der Betreiber von elektromagnetischen Anlagen”, siehe http://www.wilabonn.de/de/de-home/17-pressemitteilungen/397-neue-verordnung-zu-esmog-schuetzt-investoren-mehr-als-buerger.html An dieser Stelle fragt man sich zurecht, wie kann das sein, ist der Staat und seine Behörden nicht zur Neutralität verpflichtet? Nun, die Antwort ist einfach und traurig zugleich: Die Bundesrepublik Deutschland ist durch ihre 14,5 %tige direkte und eine 17,4 %tige indirekte Beteiligung (über die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW)) bei der Deutschen Telekom von Anfang an selber kommerzieller Mobilfunkanbieter. Zudem durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) Betreiber eines TETRA-Digitalfunknetzes. Stand 2014 betreibt die Bundesrepublik Deutschland fünf unabhängige Mobilfunknetze und zudem ein fast flächendeckendes Radio- und Fernsehnetz mit über 80.000 Sendeanlagen.
An diesen Beispielen ist deutlich zu erkennen, dass von Anfang an die technische Machbarkeit einer flächendeckenden Mobilfunktechnik im Vordergrund stand und nicht der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine unheilige Allianz zwischen dem demokratisch nicht legitimierten privaten Verein „Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung e.V.“ kurz ICNIRP e.V. (dessen Mitglieder überwiegend aus der Industrie oder industrienahen Forschungseinrichtungen kommen und sich zudem gegenseitig ernennen), der Strahlenschutzkommission (SSK) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geschlossen. Um diese Ziele in das Gesetz zu bringen, entstand Personalgleichheit auf der Entscheidungsebene zwischen allen beteiligen Organisationen, welche sich in ihrer ursprünglichen Funktion gegenseitig kontrollieren und ergänzen sollten. Federführend war zu dieser Zeit Prof. Jürgen Bernhardt, der sowohl der ICNIRP, als auch der SSK vorstand und zudem im BfS für die Grenzwertfindung zuständig war. Er winkte die rein auf Erwärmung basierenden Grenzwerte der ICNIRP, ungeachtet aller zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studien, welche Effekte jenseits der Erwärmung des Zellgewebes fanden, durch. Auch fundierte Kritik internationaler Wissenschaftler wurde sowohl von Prof. Bernhardt, als auch von Seiten der Politik ignoriert. Selbst die Entscheidung der Neuseeländischen Regierung, aufgrund eines Gutachtens von Prof. Dr. Nil Cherry, die ICNIRP Grenzwerte zu verwerfen, beeindruckte die Deutsche Regierung nicht. Dabei wird die so genannte ICNIRP-Richtlinienkritik vom 31.01.2000 in internationalen Fachkreisen bis heute zitiert. Prof. Neil Cherry kommt in seiner 190-seitigen Auswertung diverser Studien zu dem Schluss: „Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Falls sie angenommen wird, verfehlt sie den öffentlichen Gesundheitsschutz von bekannten und aktuellen Wirkungen auf die Gesundheit… Es ist mehrfach bewiesen worden, dass die Herangehensweise der ICNIRP, die auf der thermischen Sicht basiert, bezüglich wissenschaftlicher Nachweise und Methodologie der Grenzwertsetzung zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinbevölkerung falsch ist.“ Siehe dazu https://ul-we.de/warum-werden-die-deutschen-grenzwerte-von-internationalen-wissenschaftler-als-ungeeignet-eingestuft/

Eine damals noch unbekannte Ministerin für Umwelt und Reaktorsicherheit, die sich als Physikerin wohl nicht in der Lage sah, die biologischen Wirkungen der damals bekannten Studien zu beurteilen, hat dieses Gesetz am 16.12.1996 unterschrieben und damit die Rechtsgültigkeit verliehen. Auch die spätere Rot-Grüne Regierung war nicht bereit, an diesem Gesetzeswerk zu rütteln, da die Industrie vor dem Aufbau der UMTS-Mobilfunknetze stand und mit massivem Stelenabbau gedroht hat, siehe dazu die ARD/SWR Dokumentation “Glaubenskrieg ums Handy” ab Minute 23:45.

Erst im Jahr 2013, aufgrund des anhaltenden Widerstandes gegen Mobilfunk- und TETRA-Sendeanlagen wurde eine Novellierung der 26. BImSchV angegangen, um dieses Gesetzeswerk aus den 1990er Jahren “den heutigen Gegebenheiten anzupassen“, so der Leittext. Damit sind wir wieder in der Gegenwart und ich möchte dazu den juristischen Aufsatz von Bernd Irmfried Budzinski, Verwaltungsrichter a. D. mit  dem Titel: Beim Elektro-Smog nichts Neues? zur gegenwärtigen Novellierung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung, erschienen in der NVwZ 07/2013,  sehr ans Herz legen. Er greift das Thema aus juristischer Sicht auf und bringt es sehr gut und mit vielen Quellen auf den Punkt.

Bis heute entscheidet ein kleines Gremium, welche Studien von der Bundesregierung als „wissenschaftlich“ eingestuft werden oder nicht. Die Deutungshoheit, welche Studien als relevant und welche als unbedeutend abgetan werden, liegt in deren Händen. Dabei hat auch die Entscheidung der WHO, des Europarates etc. bisher keine Auswirkungen auf die Deutsche Gesetzgebung gehabt. Ein Zeichen dieser Verstrickung ist bis heute noch darin zu erkennen, dass die ICNIRP ihren Sitz im Gebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz in Oberschleißheim bei München hat.

Aktueller Nachtrag vom 02.01.2019: Mittlerweile rügt die Monopolkommission die Verbindung des Staates zur Telekom und zur Bundesnetzagentur, da der Staat ja selber Mobilfunkbetreiber ist, siehe https://ul-we.de/monopolkommision-bestaetigt-interessenskonflikt-staat-ist-mobilfunkbetreiber-und-inhaber-der-bundesnetzagentur/

Zusammenfassendes Kurzvideo:
Der große 5G-Clou der Mobilfunkindustrie – Einführung und Ausbau ohne eine Gesundheitsprüfung
Der digitale Mobilfunk – Wie alles begann – Erinnerungen an den 01.07.1992

Weiterführende Links:
https://ul-we.de/category/faq/grenzwerte/
https://ul-we.de/category/faq/tetra/

Weiterführende wissenschaftliche Literatur:
Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft
Eine Dokumentation zur Deutschen Mobilfunk-Politik
Broschüre: Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen

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