Ulrich Weiner

Mobilfunksender

Frage: Woher bekomme ich genaue Informationen über einen bestehenden Funkturm?

Antwort:

Die Bundesnetzagentur ist nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) verpflichtet, sämtliche Informationen zu einem Sendestandort herauszugeben. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit der genauen Ortsangabe des Senders aus. Anbei zwei Musterschreiben zum herunterladen:

Musterschreiben Bundesnetzagentur Bayern

Musterschreiben Bundesnetzagentur Baden-Württemberg

Alle weiteren Bundesländer teilen sich nachfolgende Standorte, bitte die Musterschreiben entsprechend anpassen:

Leipzig/Erfurt
Berlin/Magdeburg
Dortmund/Münster
und
Köln

Die Anschriften aller zuständiger Außenstellen der Bundesnetzagentur sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/UeberdieAgentur/Standorte/Standorte-node.html

Vortrag Dr. med. Hans-Christoph Scheiner über die Gefahren des Mobilfunk am 23.02.2008 in Chur/Schweiz

Dr. med. Hans-Christoph Scheiner spricht ausführlich über die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks, der Schnurlostelefone nach DECT und der W-LAN Technik. Dieser Vortrag fand am 23.02.2008 in Chur (Schweiz) statt. Bedingt durch einen Verkehrsunfall, war auch Ulrich Weiner an dieser Veranstaltung mit dabei und spricht im Anschluß über seine persönlichen Erfahrungen.

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