Studien
5G – Alarmierende Studien – Warnung für Kinder/Schwangere/kranke und alte Menschen
Zum Inhalt:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) warnt und mahnt zum Schutz von Kindern, Alten und Kranken. Zudem geben sie zu, daß es “Unsicherheiten in der Risikobewertung bei intensiver Nutzung des Handys” gibt.
Das Video beginnt mit der Lüge der Mobilfunkindustrie, daß eine Videoübertragung oder eine vernetzte Fabrik nur mit 5G möglich ist. Die Wahrheit ist, daß Glasfaser um ein vielfaches schneller und zuverlässiger ist, als es je mit 5G möglich wäre. Ebenso braucht ein autonomes Fahrzeug kein 5G, sondern arbeitet in sich selbständig. 5G wird nur gebraucht, um die Autos mit Hilfe von “Künstlicher Intelligenz” (KI) über große Rechenzentren fern zu steuern und zu überwachen, siehe https://youtu.be/6t-BkM5c16U Die EU steuert im Moment 700 Millionen an Gelder für 5G zu, aber keines dieser Projekte dient der Risikoforschung.
Der große 5G-Clou der Mobilfunkindustrie – Einführung und Ausbau ohne eine Gesundheitsprüfung
Quellen und angesprochene Links als pdf:
https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/07/Linkliste-ohne-Gesundheitsüberprüfung.pdf
Report Mainz im Jahr 2000: Trotz bekannter Gesundheitsschäden wird UMTS (3G) eingeführt
Endlich ist es so weit und diese Tage werden die letzten UMTS (3G) Sender abgeschaltet. Mit dem atemberaubenden Betrag von 98,8 Mrd. DM wurden die Lizenzen für diese Technologie von der BRD an fünf Mobilfunkbetreiber verkauft. Mit dieser Summe wurde parallel auch der “Gute Wille des Staates” mit bezahlt, der für die Möglichkeiten zu einem schnellen Netzausbau und juristischer Unversehrtheit der Mobilfunkbetreiber zu sorgen hat. Die Gleichschaltung aller Bau-Behörden, Änderung der Baugesetze und das “mantra-artige” Bekunden des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BFS), daß die Grenzwerte sicher seien, waren die Folge. So wurde auch diese Technik ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung eingeführt und über 100.000 neue Sendeanlagen aufgebaut.
Zunächst könnte man sich freuen, daß diese Technologie jetzt weg ist, allerdings sollen die frei werdenden Frequenzen für 4G und 5G verwendet werden. Dort sind über 800.000 neue Sendeanlagen geplant und wieder hat der Netzausbau ohne eine Überprüfung der gesundheitlichen Auswirkungen für die Nutzer und Anwohner der Sendeanlagen begonnen. Propagandaartig wird die Sicherheit der rein auf Hitze basierenden Grenzwerte noch heute verkündet, obwohl die warnenden Studien und die Zahl der Betroffenen erheblich zugenommen hat. Sogar die WHO hat den Mobilfunk in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen.
Hier ein historisches Dokument aus dem Jahr 2000, als die ARD noch wirklich eine hohe Qualität an unabhängigem Journalismus geliefert hat:
Dazugehörige Quellen finden sich im Videotext.
Expertengruppe der Schweizer Regierung erwartet Gesundheitsschäden unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte
Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat in einer Sonderausgabe den aktuellen Forschungsstand zur Schädlichkeit von Mobilfunk- und Mikrowellenstrahlung im sogenannten BERENIS-Newsletters veröffentlicht. Die BERENIS ist die beratende Expertengruppe des Schweizer Bundes und liefert die Grundlagen zur Festlegung der Grenzwerte. Dieses Gremium hat erstmals anhand der aktuellen Forschungslage festgestellt, dass eine reale Gefährdung der Bevölkerung weit unterhalb der Schweizer Grenzwerte von 6V/m vorliegt. Die Deutschen Grenzwerte liegen bei 61 V/m.
Der aktuelle Bericht stellt nun fest: «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. […], auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.» In Bezug auf Personen mit Diabetes, Immunschwächen, Alzheimer und Parkinson sowie ganz junge und ältere Personen erkennt die BERENIS: «[…]es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten.» Oxidativer Stress führt zu diversen Beschwerden, von Erschöpfung über chronische Entzündungen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen.
Weitere Details sind im Originalbericht unter:
https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/04/Newsletter-BERENIS-Sonderausgabe-Januar-2021-1.pdf
Kommunale Handlungsverpflichtungen – Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Aktuelle Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
Die in meinem Newsletter “Ernstes und Erfreuliches – Wichtige Konferenz am 02.02.2021” angekündigte Online-Konferenz, war aufgrund des großen Interesses gleich so mit Teilnehmern gefüllt, daß der Internetanbieter niemand mehr hinkommen lies. Die Wiederholung der Veranstaltung hat heute stattgefunden und anbei sind die Mitschnitte und Dokumente als pdf zu finden:
Teil 1: Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Risikobewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Bfs)
PDF-Dokument Teil 1 zum Download: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/02/Gesundheitsgefahr-Mobilfunk-Risikobewertung-des-Bundesamtes-f%C3%BCr-Strahlenschutz-Version-03-vom-1.02.21-Kopie.pdf
Teil 2: Kommunale Handlungsverpflichtungen zur Gefahrenabwehr
PDF-Dokument Teil 2 zum Download: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/02/Gesundheitsgefahr-Mobilfunk-_-Kommunale-Handlungsverpflichtung-zur-Gefahrenabwehr-_-Version-01-_-31.01.2021-Kopie.pdf
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie
Die größte je angelegte EU-Studie zur Erforschung von Zusammenhängen zwischen Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlung ist die Reflex-Studie unter der Leitung von Prof. Adlkofer. Sie zählt zu den bedeutendsten Projekten der internationalen Grundlagenforschung, die erbgutverändernde Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat und dient heute als Grundlage vieler internationaler Prozesse, siehe https://ul-we.de/reflex-studie/
Kein Wunder, daß diese Ergebnisse ein großes Ärgernis für die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie darstellen. So wurde jahrelang versucht, über die Medien und sogar die Ärztezeitung diese warnenden Ergebnisse als “Fälschung” zu verleumden.
Über die Jahre konnte das Forscherteam von Prof. Adlkofer alle Gerichtsverfahren für sich entscheiden. Besonders hartnäckig in seinen Verleumdungen war Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs Universität in Bremen. Über Jahre wird er von der Mobilfunkindustrie und der angeschlossenen Politik als “Fachmann” hofiert. Dabei ist es auffällig, daß er eigene Studien, welche eine Gefahr der Mobilfunktechnologie nachweisen gerne “vergisst”, wie z.B. seine Studien, in der er eine Beschleunigung des Krebswachstums durch Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat: https://ul-we.de/mobilfunkbefuerworter-weist-krebswachstum-durch-eigene-studie-nach/
Interessant war auch, daß die IARC der WHO die Teilnahme von Prof. Lerchl an der Konferenz im Mai 2011 ablehnte und die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufnahm, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/ Die Begründung war, “dass etwa die Hälfte seiner letzten Veröffentlichungen zu Radiofrequenzforschung keine eigenen Forschungsarbeiten seien, sondern Kritiken an Studien, die schädliche Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung gefunden hatten. Man habe hier qualifiziertere Bewerber und die Entscheidung sei endgültig”, siehe http://www.strahlentelex.de/Stx_11_582_E03.pdf
Über Jahre hat er seine Lüge trotz erster verlorenen Gerichtsverfahren weiter aufrechterhalten und weiter in Presseerklärungen und auf Fachkongressen verbreitet. Damit ist jetzt aber Schluß, so hat das Oberlandesgericht Bremen am 11.12.2020 wie folgt geurteilt: “Prof. Lerchl wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zur Höhe von 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, mit Bezug auf die Klägerin seine Fälschungsvorwürfe zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen. Prof. Lerchl hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 20.000 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.“
Bleibt weiter sehr spannend, wie lange die Politik noch auf solch einen “Fachmann” setzt? Im Moment hat er 1,1 Millionen Euro, öffentliche Gelder, für Forschungen zu 5G bekommen. Wie “neutral” diese Forschungen sein werden und wie diese zur “Mobilfunkstrategie” der Bundesregierung passen, werden wir bald wissen.
Ein ausführlicher Bericht von Prof. Adlkofer zu dem aktuellen Urteil mit einer Menge interessanter Quellen ist unter: https://stiftung-pandora.eu/2021/01/27/das-hanseatische-oberlandesgericht-bremen-verurteilt-professor-alexander-lerchl-zur-ruecknahme-seiner-faelschungsbehauptung-gegenueber-der-reflex-studie/
Seine Homepage ist unter https://stiftung-pandora.eu zu finden.
Seine REFLEX-Studie: https://ul-we.de/reflex-studie/
Weitere interessante Links die damit zusammen hängen:
https://ul-we.de/artikel-das-deutsche-aerzteblatt-dae-im-dienste-der-mobilfunkindustrie/
https://ul-we.de/das-strahlungskartell-interview-mit-prof-adlkofer/
https://ul-we.de/broschure-wie-empfindlich-reagieren-die-gene/