Ulrich Weiner

FAQ

Hier befinden sich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Achtung vor “Harmonisierungsgeräten” als “schnelle Lösung” bei Online-Kongressen

Überall boomen im Moment die Onlinekongresse zu den verschiedensten Themen. Werde immer wieder dazu gefragt, was ich davon halte und was meine Empfehlungen sind. Pauschal kann ich da nur immer wieder sagen “Prüfet und das Gute behaltet”. Jeder Referent haftet für sein gesprochenes Wort und ebenso ist jeder Zuschauer verpflichtet selber zu prüfen was für ihn in seiner persönlichen Lebens-/Gesundheitssituation gerade wie notwendig ist. Ebenso was er aus dem Gesagten für sich in welcher Form übernehmen will.

Zu besondere Vorsicht rate ich bei Werbung für sogenannte “Harmonisierungsprodukte” und “Entstörungsgeräten“. Dort wird versprochen, daß diese angeblich die “gefährliche Strahlung” in “gesunde Strahlung” “harmonisieren.” Trotz vieler eigener und fremder Tests mit Elektrohypersensiblen Personen (EHS), ist mir bisher  kein Gerät  bekannt, das funktioniert und einen wirklichen Schutz darstellt. Menschen, die “eh nichts spüren” sind kein Maßstab um eine solche Funktion zu beurteilen. Zudem sind Langzeitfolgen, alleine mit dem Gefühl “es fühlt sich besser an” immer noch nicht ausgeschlossen.

Bitte seid hier sehr vorsichtig, da diese Geräte oft im hochpreisigen Segment liegen. Dagegen funktioniert die “handfeste” Abschirmung, mit Strahlenschutzstoffen, abschirmenden Farben etc. welche auf physikalischen Prinzipien beruhen und auch messbar sind, sehr gut. Details zu dieser Problematik unter https://ul-we.de/neutralisieren-aufklebechips-aufs-handy-smartphone-die-gefaehrliche-funkstrahlung/ 

Wie bei allem im Leben beginnt es immer mit dem ersten eigenen Schritt, die Strahlungsquellen im eigenen Haus auszuschalten und wieder zurück auf strahlungsfreie Kabelverbindungen zu gehen, siehe https://ul-we.de/category/faq/elektrosmog-vermeiden/. Dann folgt der Schutz vor der Strahlung von außen. Praktische Tipps zur Abschirmung sind unter https://ul-we.de/category/faq/abschirmung-strahlenschutz/ und die Rabattcodes um die Einkaufskosten zu minimieren findet Ihr unter https://ul-we.de/empfehlungen/

Bundesverfassungsgericht verbietet erneut die Vorratsdatenspeicherung

Zum wiederholten Male entscheidet das Bundesverfassungsgericht, daß eine Vorratsdatenspeicherung der Bürger in Deutschland nicht zulässig ist. Das Gleiche hat ebenfalls schon der Europäische Gerichtshof entschieden. Dennoch versucht eine Regierung nach der anderen, das immer wieder einzuführen, siehe https://ul-we.de/bestandsdatenspeicherung-die-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/ und https://ul-we.de/europaeischer-gerichtshof-erklaert-gesetz-zur-voratsdatenspeicherung-fuer-ungueltig/

Besonders während der Corona-Einschränkungen haben wir gesehen, was passiert, wenn diese Daten auf staatliche Anweisung z.B. an das Robert Koch Institut (RKI) und bei Menschenansammlungen direkt an die Polizei weitergegeben wurde, siehe https://ul-we.de/robert-koch-institut-rki-ueberwacht-handy-und-smartphonedaten/ Das sind erste deutliche Anzeichen eines Überwachungsstaates und wo das hinführen kann, wenn wir uns nicht schon bei den beginnenden ersten Schritten wehren, zeigt China. Details dazu: https://ul-we.de/deutsche-bildungsministerium-erwaegt-ein-sozialpunktesystem-vorbild-china/

Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/anlasslose-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland-ist-rechtswidrig-100.html

Telekom, Ericsson und Qualcomm testen 26 GHz für 5G

Die letzten Jahre haben Vertreter der Bundesnetzagentur, der Mobilfunkbetreiber und die uninformierte Politik immer behauptet, dass 5G die gleichen Frequenzen nutzen würde wie 2G, 3G und 4G. Von der Industrie geplante Frequenzen aus den Bereichen des Radars ab 24 GHz bis ca. 100 GHz wären nur eine „Verschwörungs-Theorie“ der 5G-Gegner.

Jetzt beweist sich wieder einmal, wie zutreffend die weitsichtige Einschätzung informierter Zeitgenossen war und ist. So verkündet die Deutsche Telekom einen gelungenen Test mit Frequenzen um 26 GHz. Gleichzeitig informiert Qualcomm über erfolgreiche Versuche und erste Geräte bis 86 GHz.

Was alle Berichte beinhalten und aus physikalischer Sicht auch logisch ist: Die Reichweite dieser Frequenzen ist sehr gering. So wurden bei freier Sicht nur Entfernungen von ca. 600m erreicht und sobald etwas im Weg steht oder in Gebäuden maximal 300 Meter.

Um für die Nutzer eine vernünftige Versorgung zu erreichen, muß eine Vielzahl neuer Sendeanlagen installiert werden. Im Prinzip vor jedem Haus und bei größeren Objekten, wie Einkaufszentren, Tiefgaragen etc. sogar Sender in Gebäuden. Hier wird die erste Prognose des Branchenverbandes Bit-Kom wieder ganz aktuell, der im ersten Ausbaustadium bereit von 800.000 neuen 5G-Sendeanlagen gesprochen hat, siehe https://ul-we.de/5g-benoetigt-800-000-sendeanlagen/

Über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser bisher unerforschten Frequenzbereiche, wird in keinem Bericht gesprochen. Bekannt ist nur, dass es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des „Radar-Personals“ bei der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA) gekommen ist und sich die Schäden über mehrere Generationen auswirken, siehe folgende Dokumentation: https://ul-we.de/radarsoldaten-der-bundeswehr-und-der-nva-kaempfen-immer-noch-um-eine-anerkennung-ihrer-leiden/

Quellen:
https://www.golem.de/news/carrier-aggregation-telekom-schaltet-26-ghz-spektrum-fuer-mehr-upload-hinzu-2301-171352.htm
https://www.golem.de/news/qualcomm-bessere-mobilfunkversorgung-mit-millimeterwellen-moeglich-2301-171527.html

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