FAQ
Hier befinden sich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Unsensible Mobilfunk-Anbieter: Wie die Industrie direkt die Politik manipuliert
In diesem Beitrag wird am Beispiel von Frankreich gezeigt, wie die Mobilfunkindustrie direkt, Messungen, Gutachten und Studien manipuliert. Zum Abschluss wird sogar gezeigt, wie Gesetzestexte von der Industrie geschrieben und den Parlamentariern untergeschoben werden. Wer denkt, dass das nur in Frankreich ein Problem ist, dem empfehle ich die Beiträge über Korruption https://ul-we.de/category/faq/korruption/ und die Entstehung der Deutschen Mobilfunkgrenzwerte unter https://ul-we.de/category/faq/grenzwerte/
Hamburger Behörden stoppen W-LAN an Schulen
Die Industrie arbeitet mit Hochdruck daran, daß möglichst schnell alle Schulen und Bildungseinrichtungen mit digitalem W-LAN Funk und tragbaren PC´s ausgestattet werden.
Umso erfreulicher ist die heutige Meldung des Flensburger Tageblatts: Hamburg geht neue Wege und stellt die Einführung von W-LAN und PC´s an Schulen ein. Als Grund werden die gesundheitliche Auswirkungen der Funkstrahlung und Datenschutzprobleme angegeben. Es empfiehlt sich sehr diesen Artikel zu lesen, da er viele wertvolle Fakten enthält, siehe http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/netzwelt/hamburg-stoppt-wlan-an-schulen-id8321086.html
Weiter Unterlagen zum Thema W-LAN an Schulen unter https://ul-we.de/category/faq/schulen/
Europäischer Gerichtshof erklärt Gesetz zur Voratsdatenspeicherung für ungültig
W-LAN im Klassenzimmer gesundheitlich bedenklich
Mit dieser Aussage veröffentlicht der Walliser Bote in seiner Ausgabe vom 16.10.2014 ein wichtiges Thema, was im Moment an vielen Schulen für Aufregung sorgt. Während sich das Schweizer Bundesamt für Umwelt aus dieser Frage heraus hält und nur mit den Worten „Langzeit- und nicht-thermische Auswirkungen sind zurzeit noch ungenügend erforscht“ reagiert, verbietet die Französische Nationalversammlung den W-LAN an Kindergärten und beschließt ein Werbeverbot von Tablet-Computern für Kinder. Dies ist nach dem dortigen Handyverbot für unter 14 Jahren, ein wichtiger nächster Schritt um die heranwachsende Generation vor der weiter zunehmenden Funkbelastung zu schützen. https://ul-we.de/frankreichs-nationalversammlung-verbietet-w-lan-an-kindergaerten/
Schon im Jahr 2007 empfahl der Bayrische Landtag auf den Einsatz von W-LAN an Schulen zu verzichten und stattdessen auf Kabelgebundene Netzwerke zurückzugreifen, siehe https://ul-we.de/bayrischer-landtag-raet-schulen-von-w-lan-ab/
Immerhin hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahr 2011 die Funkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und damit auf die gleiche Stufe gestellt wie das Pflanzenschutzmittel DDT und das Gas Benzol, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/
Als Beispiel über die gesundheitliche Relevanz dieser Technologie empfehle ich den Versuch der „Jugend-forscht“ Gewinnerin Caroline Schick mit Mehlwürmern unter W-LAN Bestrahlung: https://ul-we.de/jugend-forscht-mehlwuermern-unter-w-lan-bestrahlung/
Immer mehr Schulen erkennen, dass ein W-LAN Netzwerk die ohnehin schon schwierige Konzentration der Schüler, weiter verschlechtert und die hohe Abhängigkeit zu Smartphone, Tablet und Laptop noch weiter verstärkt. Ein Beispiel sind auch Schulen in den USA, welche das Lernen am PC wieder eingestellt haben, da sich diese Gerät nur als Ablenkung erwiesen haben, siehe https://ul-we.de/web-0-0-us-schulen-schwoeren-computern-wieder-ab/
Eine Sammlung von weiteren Beiträgen zu diesem Themenbereich und von Schulen die vom W-LAN wieder aussteigen, sind unter https://ul-we.de/category/faq/schulen/
WDR Smartphone und die Gefahren im Verkehr
Die Welt: “Die absurdesten deutschen Steuergeschenke”
Mittlerweile ist es auch bei der Zeitung „Die Welt“ angekommen, daß die Abschirmung von Häusern und Eigentumswohnungen als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich anerkannt werden. Somit können die Kosten für abgeschirmte Fenster, Wand-, Boden- und Deckenbeläge bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Es wird sogar offiziell davon gesprochen, dass dies für zwei bis sechs Prozent der Bevölkerung, die als elektrosensibel gelten, von Nutzen ist. Natürlich ist der Anteil der durch Elektrosmog erkrankten Menschen deutlich höher, aber immerhin sprechen die Finanzbehörden offiziell von diesem Problem.
Das Originalurteil ist unter https://ul-we.de/abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar/ zu finden. Der oben genannte Artikel unter www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article132443748/Die-absurdesten-deutschen-Steuergeschenke.html