PLC/D-LAN
Der 5G E-Smog Spion: Welche Antenne ist für was?
Viele Eurer Fragen haben mich erreicht und heute geht es in diesem Video um die einzelnen Antennen des beliebten E-SMOG-Spions.
Welche ist für was? Wie kann ich versteckte Sender genau entdecken?
Mehr Details zum Gerät, wo man es preiswert bekommen kann und weitere Videos sowie Hörbeispiele findet Ihr unter https://ul-we.de/e-smog-spion-fuer-die-neuen-5g-frequenzen/
Die angesprochene Playlist findet Ihr unter: https://www.youtube.com/watch?v=cjn4YMtsEW0&list=PLgnpI7-LX8HJjHT54qFtXJzqHDNXRjCLG oder hier auf dieser Homepage unter https://ul-we.de/category/faq/versteckte-mikrowellen-sender/
OVG Münster erläßt Einbauverbot für Smart-Meter
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat per Entscheid vom 04. März 2021 den “Smart Meter Rollout” in Deutschland vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Einschätzung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.
Zusammenfassend bedeutet dies, daß weder ein Energieversorger noch ein Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, sich ein digitales Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden.
“Internet über die Stromleitung” via Powerline-Communication (PLC/D-LAN)
Burn-Out Entwicklung
Schweizer Rückversicherer Swiss Re stuft Elektromagnetische Felder als hohes Risiko für die Allgemeinbevölkerung ein
Seit Jahren ist bekannt, daß keine Versicherung der Welt einen Mobilfunknetzbetreiber oder einen Handyhersteller wegen gesundheitlichen Schäden, welche durch ihre Produkte entstehen, versichert. Aktuelle stuft jetzt auch der Schweizer Rückversicherer Swiss RE, in seinem “Sonar-Report” die unvorhersehbaren Folgen der Elektromagnetischen Felder als „hoch“ ein. Dabei wird explizit auf die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hingewiesen, welche bereits im Jahr 2011 Funkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen hat. Demnach wird von internationalen Versicherungskonzernen, das Risiko der Mobilfunkstrahlung auf das gleiche Niveau wie z.B. radioaktive Strahlung gestellt. Auch kein Betreiber von Atomkraftwerken kann die gesundheitliche Folgen seiner Technik versichern. Schon eine interessante Konstellation, bedenkt man dabei, dass kein Fahrzeug und sei es nur ein kleiner Anhänger, in den Straßenverkehr gebracht werden darf, wenn dafür keine rechtsgültige Versicherung vorliegt. Wieso dürfen dann Großkonzerne Techniken betreiben, die in der Lage sind ganze Völker zu schädigen, ohne dass der einzelne Betroffene je eine Möglichkeit hat seinen entstandenen Schaden erstatten zu bekommen? Denn eines ist klar, bei den Rechtsformen AG, GmbH & Co. KG etc. ist das vorhandene Eigenkapital schnell aufgebraucht und die Firmen melden im Schadensfall Konkurs an.
https://ul-we.de/marz-2004-swr-bw-versicherungen-ziehen-sich-zuruck/
http://media.swissre.com/documents/SONAR_+Emerging_risk_insights_from_Swiss_Re.pdf
Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog
Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.
ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /
Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog
Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

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