Ulrich Weiner

Frage: Woher bekomme ich genaue Informationen über einen bestehenden Funkturm?

Antwort:

Die Bundesnetzagentur ist nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) verpflichtet, sämtliche Informationen zu einem Sendestandort herauszugeben. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit der genauen Ortsangabe des Senders aus. Anbei zwei Musterschreiben zum herunterladen:

Musterschreiben Bundesnetzagentur Bayern

Musterschreiben Bundesnetzagentur Baden-Württemberg

Alle weiteren Bundesländer teilen sich nachfolgende Standorte, bitte die Musterschreiben entsprechend anpassen:

Leipzig/Erfurt
Berlin/Magdeburg
Dortmund/Münster
und
Köln

Die Anschriften aller zuständiger Außenstellen der Bundesnetzagentur sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/UeberdieAgentur/Standorte/Standorte-node.html

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