Mobilfunkmast in Betzdorf abgebaut
Das Beispiel in Betztdorf zeig deutlich, daß es sehr wohl möglich ist bestehende Sendestandorte auch wieder abbauen zu lassen. Im konkreten Fall, hat der ursprüngliche Besitzer, der Südwestrundfunk (SWR), ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers, den Masten an private Mobilfunkbetreiber untervermietet. Dies ist rechtlich nicht zulässig und so mußte ein kompletter Rückbau der Anlage erfolgen. Dies ist nicht der erste Fall dieser Art und ehemalige Sendetürme alleine des SWR, gibt es ca. 300 – 500 alleine in Baden-Württemberg, die fast alle mit neuen,privaten Sendeanlagen bestückt sind. Die wenigsten davon haben allerdings eine Genehmigung des Grunstückeigentümers. Hier ist also genug Potential um für den Abbau weiterer Sendemasten zu sorgen.
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