ADHS und der digitale Funk entwickeln sich parallel
Bayrischer oberster Rechnungshof wirft Innenministerium “finanziellen Blindflug” bei der Einführung von TETRA vor
Nach dem der Bundesrechnungshof und der Sächsischen Rechnungshof, längst die Einführung des digitalen Behördenfunks im TETRA-Standart als “gravierendes Beispiel für Geldverschwendung”bezeichnet haben, nimmt jetzt auch der oberste Bayrische Rechnungshof (ORH) in seinem aktuellen Bericht dazu ausführlich Stellung.
Die Wortwahl ist etwas milder und so wird in erster Linie von einem finanziellen “Blindflug” gesprochen. Trotzdem sind die Kritikpunkte sehr klar und deutlich formuliert. So werden die Probleme des digitalen Behördenfunks im TETRA-Standard wie folgt aufgeführt:
- Kein ausreichender Funkempfang in geschlossenen Räumen,
- die Einschränkung der Nutzungsfähigkeit des Netzes durch eine aufwendige technische Verschlüsselung,
- hohe Investitionskosten, da vor allem die bisherigen analogen Endgeräte nicht mehr verwendbar sind,
- höhere Betriebskosten für alle Nutzer.
Besondere Kritikpunkte dabei sind:
Der TETRA-Standard wurde ohne Prüfung von Alternativen und ohne eine Kosten-Nutzen Analyse, welche gesetzlich vorgeschrieben ist, eingeführt. Eine im Jahr 2007 geforderte Stelle für ein „Finanzcontrolling“ wurde nicht eingerichtet. Zudem ist bis heute unklar, ob die nichtstaatlichen Blaulichtorganisationen, wie z.B. die Feuerwehren und die Rettungsdienste überhaupt TETRA nutzen werden. Gründe für deren Ablehnung sind die technischen Mängel und die hohen Kosten.
Auch die Kostenexplosion wird anhand einer Tabelle aufgezeigt, dazu heißt es wörtlich „Die vom Innenministerium angegebenen geschätzten Gesamtkosten des Freistaats haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich und massiv erhöht“
Interessant ist auch, dass offiziell darauf hingewiesen wird, dass das Innenministerium plant, die Gemeinden stärker in die Kosten für den TETRA-Funk mit einzubeziehen. Dabei geht es vor allem um die hohen laufenden Betriebskosten.
Schlussbemerkung des ORH:
“Bis heute gibt es keine verlässliche Aussage darüber, ob, wann und mit welchem finanziellen Aufwand eine flächendeckende Nutzung des Digitalfunks durch alle BOS in Bayern erreicht werden kann. Es ist unerlässlich, sich Klarheit über die finanziellen Folgen zu verschaffen, die aus den bisher bereits getroffenen und künftigen Entscheidungen zum Digitalfunk resultieren.”
Quelle: Bericht des obersten Bayrischen Rechnungshof von 2013 unter http://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2013/wirtschaftlichkeit/779-tnr-13-einfuehrung-des-digitalfunks-im-finanziellen-blindflug.html
Mobilfunkmast in Betzdorf abgebaut
Das Beispiel in Betztdorf zeig deutlich, daß es sehr wohl möglich ist bestehende Sendestandorte auch wieder abbauen zu lassen. Im konkreten Fall, hat der ursprüngliche Besitzer, der Südwestrundfunk (SWR), ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers, den Masten an private Mobilfunkbetreiber untervermietet. Dies ist rechtlich nicht zulässig und so mußte ein kompletter Rückbau der Anlage erfolgen. Dies ist nicht der erste Fall dieser Art und ehemalige Sendetürme alleine des SWR, gibt es ca. 300 – 500 alleine in Baden-Württemberg, die fast alle mit neuen,privaten Sendeanlagen bestückt sind. Die wenigsten davon haben allerdings eine Genehmigung des Grunstückeigentümers. Hier ist also genug Potential um für den Abbau weiterer Sendemasten zu sorgen.