Schweizer Grenzwerte für den Mobilfunk werden nicht auf das deutsche Niveau erhöht
Zum zweiten Mal hat das Schweizer Parlament eine breitangelegte Lobby-Kampagne zur Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte abgelehnt.
Ziel der Industrie war es, das geplante Ausbauvorhaben für die neuen 5G-Mobilfunknetze so einfach und kostengünstig wie möglich umzusetzen. Mit der Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage, werde der Aufbau neuer Mobilfunknetze komplexer und zeitaufwendiger, befürchten die Telekomunikationsunternehmen. Dennoch konnten sich diese trotz deutlicher Lobbyarbeit nicht durchsetzen und die gesundheitlichen Bedenken überwogen bei der Entscheidung. So spricht Umweltministerin Doris Leuthard davon, daß der Bundesrat “Risiken für die Gesundheit nicht leichtfertig in Kauf nehme und auf weitere Erkenntnisse zur Mobilfunkstrahlung warte, welche die WHO gerade ermittelt.”
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 2011 die Mobilfunkstrahlung in die Liste der “krebserregenden Stoffe” aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das fast weltweit verbotenen Pflanzenschutzmittel DDT gestellt, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein
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