Ulrich Weiner

BOS

Die Krankenkassen sollen die Einführung des digitalen Behördenfunks TETRA mit finanzieren

Was lange von Seiten des Innenministeriums und der Industrie dementiert wurde, ist jetzt offiziell: Die Krankenkassen sollen die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mit finanzieren. Dabei werden auch die bereits oft wiederlegte Falschaussagen im aktuellen Heft der AOK wiederholt. Dort heißt es “… Die neue Technik ermöglicht es mehr Informationen zu übermitteln und bereichsübergreifend zu helfen” Die Technik ist weder neu, da sie in den 80er Jahren entwickelt wurde, noch können mehr Informationen übertragen werden, siehe den ZDF-Beitrag Digitalfunk unbrauchbar und auch das bereichsübergreifende Helfen scheitert an technischen Mängeln, siehe dazu Testbetrieb mit TETRA Digitalfunk-eingestellt. Weitere Details unter https://ul-we.de/category/faq/tetra/

Bayrischer Städte und Gemeindetag: TETRA wird für die Kommunen teurer als ursprünglich vereinbart

Der monatliche Informationsbrief des Bayrischen Städte und Gemeindetags vom Dezember 2012 berichtet über die Zunahme der Kosten für den digitalen Behördenfunk, welche auf die Bayrischen Kommunen umgelegt werden sollen. Besonders die jährlichen Betriebskosten sind höher als ursprünglich vereinbart und wurden jetzt nach verhandelt. Ein Ende ist aber noch nicht in Sicht und es kommen immer neue Kosten ans Licht, die vom Beginn an nicht mit eingeplant wurden. Bayern ist hier nur ein Beispiel, in den anderen Bundesländern verläuft es ähnlich, so spricht z.B. der Sächsische Rechnungshof 2012 von einem “gravierenden Beispiel von Geldverschwendung“ und das Saarland überlegt, nach Britischem Vorbild, die Betriebskosten in Form von Gesprächsgebühren auf die Sicherheitskräfte umzulegen.
Quelle: http://www.scribd.com/doc/126088794/121201-Behordenspiegel-TETRA-wird-fur-Stadte-und-Gemeinden-teurer

TETRA: Funk ohne Rettung?

Richter a.D. Budzinski beschreibt in diesem juristischen Aufsatz deutlich die Diskrepanz zwischen einer Verpflichtung des Dienstherren zur Nutzung von Funktechnik und die Haftung bei gesundheitlichen Schäden am Beispiel des digitalen Behördenfunks TETRA und der geschädigten Radarsoldaten von NVA und Bundeswehr.

TETRA: Funk ohne Rettung?

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