Ulrich Weiner

DECT

W-LAN: Telekom warnt vor Gesundheitsschäden

Nachdem die Schweizer Swisscom bereits gesundheitliche Auswirkungen durch W-LAN eingestehen musste, siehe https://ul-we.de/wp-content/uploads/2018/03/Swisscom-Studie-WiFi.pdf, zieht jetzt die Deutsche Telekom nach. So steht in der Bedienungsanleitung vom 9.2.2017 für den “Speedport Smart” auf S.21:

„… Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten…“

Dies dient ziemlich sicher als rechtliche Absicherung des Konzerns im Falle von Regressforderungen in Erkrankungsfällen. Ähnlich wie wir es bei dem erfolgreichen Gehinrtumorurteil aus Italien gesehen haben. Dort wurde dem Erkrankten vorgeworfen, er hätte das Handy zu nahe am Kopf gehabt und den erforderlichen “Sicherheitsabstand” nicht eingehalten. So sei dann der Gehirntumor entstanden, siehe https://ul-we.de/weiteres-gerichtsurteil-in-italien-gehirntumor-durch-handytelefonie/ und https://ul-we.de/gehirntumore-und-krebs-durch-mobiltelefone/

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Taktung des W-LAN biologisch hoch relevant ist. Sie greift in Regel- und Steuermechanismen unseres Körpers ein. Elektrosensible Personen klagen bei dieser Strahlungsart besonders über Herzrhythmusstörungen, hohen Blutdruck, Schlaflosigkeit, Gereiztheit und Konzentrationsstörungen. W-LAN Strahlung wird als besonders aggressiv wahrgenommen.

Besonders bedenklich ist vor diesem Hintergrund die zunehmende Errichtung des „Freien W-LAN“ in vielen Städten und Dörfern. Auf Grund der zunehmenden Smartphone-Nutzung, wird gerne auf diesen kostengünstigeren Weg zurückgegriffen. Es führt aber zum Ausbau weiterer 24 Stunden strahlender Sender. Dies führt insbesondere bei bereits elektrohypersensiblen Menschen zu einer immensen  Belastung und einer immer größeren Einschränkung ihres Lebensraumes. Zusätzlich nimmt die Erkrankung weiterer Menschen in einer beachtlichen Geschwindigkeit zu. Einen guten  Überblick, bieten dazu die aktuellen Krankenkassenberichte: https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/berichte-der-krankenkassen/

Fragwürdig ist zudem der Ausbau des W-LAN an den deutschen Schulen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung. Immer mehr Studien belegen, daß die Digitalisierung für die Unterrichtung der Kinder ein pädagogischer Nachteil ist. Weitere Quellen dazu unter: https://ul-we.de/category/faq/schulen/ Bitte informieren Sie sich und gründen Sie ggf. Elterninitiativen zum Schutz Ihrer Kinder vor dieser Strahlung.

Quellen:
Bedienungsanleitung Speedport Smart von 2/17:
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/kurzbedienungsanleitung-speedport-smart.pdf
und ebenso der Testbericht unter
http://www.vdsl-tarifvergleich.de/testberichte/16/speedport-smart.html

(Laut diesem Bericht, wurde die W-LAN Reichweite bei diesem Modell weiter erhöht und funktioniert im 2,4 GHz und im 5,8 GHz Bereich. Zudem beinhaltet es auch einen DECT-Sender für Schnurlostelefone)

Risiko Handystrahlung – Gehirntumore und Krebsentstehung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt seit 2011 und hat die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/ Zudem gelten Krebs und Tumore in Deutschland bereits als zweithäufigste Todesursache, siehe https://ul-we.de/zahl-der-krebstoten-in-deutschland-steigt-weiter/ und https://ul-we.de/krebs-und-tumore-sind-die-zweithaufigste-todesursache-in-deutschland/ Weitere Beiträge zum Thema Gehirntumore und Mobilfunknutzung unter: https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO

Italienische Ministerien werden mit Klagen gegen Mobilfunk überzogen

Innocente Marcolini ist der erste Europäer, welcher über mehrere Gerichtsinstanzen hinweg beweisen konnte, dass sein Gehirntumor auf eine langjährige Nutzung von Handy- und Schnurlostelefone zurückzuführen ist. Er ergreift jetzt die Initiative und hat zusammen mit dem Verein gegen Elektrosmog (A.P.P.L.E.) mehrere Klagen gegen italienische Ministerien eingereicht. Hintergrund ist, dass diese trotz der bewiesenen Tatsache der Gehirntumorbildung, bisher nicht die Bevölkerung gewarnt und ein Handyverbot für Kinder- und Jugendliche eingeführt haben.

Ein persönliches Interview mit ihm gibt es in dem Dokumentationsfilm „Mobilfunk, die verschwiegenen Gefahr“. Mehr juristische Datails zu seinem Urteil unter:  https://ul-we.de/erneutes-urteil-zusammenhang-zwischen-tumor-und-handy-bestatigt/

Das erste Urteil, wo eine Amerikanerin beweisen konnte, dass ihr Hirntumor von langjähriger Handynutzung kam, ist im Film „Der Handykrieg“ dokumentiert.

Die italienische Originalmeldung ist unter http://www.oggi.it/attualita/notizie/2014/03/21/cellulari-e-tumori-governo-denunciato-non-fa-prevenzione/

zu finden.

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