Ulrich Weiner

Krebs

Gegen Radio Vatikan sind weitere Klagen eingereicht worden

Nach dem Tod eines sechsjährigen Kindes an Leukämie und einer 26 jährigen Frau in der Nähe des Senders von Radio Vatikan, hat die Vereinigung “Kinder ohne Wellen” erneut zwei Klagen eingereicht. Bereits im vergangen Jahr waren sie gegen Radio Vatikan erfolgreich und konnten einen Zusammenhang zwischen dem Sender und den häufigen Krebserkrankungen in der Umgebung nachweisen.  Zu finden unter https://ul-we.de/experte-sender-von-radio-vatikan-an-krebs-schuld/. Im aktuellen Fall bestätigt sogar der Vatikan die eingereichten Klagen, siehe http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/articolo.asp?c=494594.

WHO stuft hochfrequente elektromagnetische Strahlung in die Kategorie 2B auf die Liste der Krebsstoffe ein

Wie heute bekannt wurde, hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) nach einer 8-tägigen Tagung in Lyon hochfrequente elektromagnetische Strahlung direkt in Klasse 2B (“möglicherweise krebserregend) eingestuft. Zu diesem Ergebnis kamen 31 Krebsexperten aus 14 Ländern nach einer Auswertung von “nahezu sämtlich verfügbaren wissenschaftlichen Belegen”, wie das Krebsforschungsinstitut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Abschluss der Beratungen mitteilte. Damit ist die Aussage, dass die Funkstrahlung nur in der Lage wäre das Gewebe zu erwärmen, wissenschaftlich überholt. Krebs gilt nachweislich als ein nicht-thermischer Effekt.

Mit dieser Einstufung wird die Gefährlichkeit von elektromagnetischen Wellen, wie sie von Rundfunksendern, Handys und Radaranlagen ausgehen, mit der Gefahr von Benzindämpfen, Chloroform und dem Pflanzengift DDT gleichgesetzt.

Wie das Handelsblatt berichtet, wurde die IARC bereits 1965 gegründet. Sie soll Regierungen und Behörden unabhängiges Expertenwissen zu möglicherweise krebserregenden Umweltfaktoren zur Verfügung stellen und hat bereits mehr als 900 mögliche Krebsfaktoren in Monografien bewertet. Dafür stufen Experten jeden untersuchten Faktor in eine von fünf Kategorien ein: “krebserregend” (1), “wahrscheinlich krebserregend” (2A), “möglicherweise krebserregend” (2B), “nicht klassifizierbar” (3) und “wahrscheinlich nicht krebserregend” (4). Die höchste Stufe 1 haben bisher Stoffe wie Asbest und das Rauchen. Bemerkenswert ist, dass auch diese Stoffe über viele Jahrzehnte als unbedenklich galten. Die Bewertung der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung erscheint als IARC-Monografie Nummer 102 und als Zusammenfassung im britischen Medizinjournal “The Lancet Oncology”.

Auch das Russische Nationale Komitee zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung (RNCNIRP) hat sich in einer Resolution vom 25.05.2011 an alle Regierungen der Welt gewandt, nachdem ihm die Zahl der Erkrankungen, gerade unter jungen Menschen zwischen 15 und 19 Jahren, als besonders besorgniserregend aufgefallen ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die meisten von ihnen schon seit einem langen Zeitraum Handys benützen, so die Kommission. Zudem sind viele in dieser Altersklasse Besitzer von sogenannten “Flatrates” und somit extreme Vieltelefonierer.

Weitere Artikel unter: https://ul-we.de/appell-des-russischen-nationalen-komitee-zum-schutz-vor-nicht-ionisierender-strahlung-rncnirp/
Originalquelle:
http://www.golem.de/1106/83900.html

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