Sender
Musteranschreiben an die Bundesnetzagentur
Frage: Woher bekomme ich genaue Informationen über einen bestehenden Funkturm?
Antwort:
Die Bundesnetzagentur ist nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) verpflichtet, sämtliche Informationen zu einem Sendestandort herauszugeben. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit der genauen Ortsangabe des Senders aus. Anbei zwei Musterschreiben zum herunterladen:
Musterschreiben Bundesnetzagentur Bayern
Musterschreiben Bundesnetzagentur Baden-Württemberg
Alle weiteren Bundesländer teilen sich nachfolgende Standorte, bitte die Musterschreiben entsprechend anpassen:
Leipzig/Erfurt
Berlin/Magdeburg
Dortmund/Münster
und
Köln
Die Anschriften aller zuständiger Außenstellen der Bundesnetzagentur sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/UeberdieAgentur/Standorte/Standorte-node.html
Frage: Was machen die „runden Schüsseln“ an den Sendeanlagen?
Antwort: Die „runden Schüsseln“ sind Antennen für Richtfunkstrecken. Diese können je nach Frequenz und Reichweite einen unterschiedlichen Durchmesser haben. Im Wesentlichen dienen diese dazu, die einzelnen Sender mit dem Gesamtnetz zu verbinden. Theoretisch ist jeder Sender mit jedem Sender verbunden, sonst könnten ja auch keine durchgängigen Gespräche (Handover) während einer Fahrt erfolgen. Bild unter: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/6/BildRichtfunkstrecken.JPG