Ulrich Weiner

Studien

Europäische Umweltagentur veröffentlich die neue Auflage der Broschüre “Späte Lehren aus frühen Warnungen”

In der Bekanntgabe der Europäischen Umweltagentur (EEA) heißt es:
“Bereits der erste Band “Späte Lehren aus frühen Warnungen” (Late lessons from early warnings), der 2001 veröffentlicht wurde, war ein bahnbrechender Bericht, der detailliert die Geschichte von Technologien aufzeigt, die sich im Nachhinein als schädlich erwiesen. Der neue 750-Seiten umfassende Berichten enthält 20 neue Fallstudien mit weitreichenden Implikationen für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft.

Die historischen Fallstudien zeigen, dass Warnungen ignoriert oder beiseite geschoben wurden, bis Schäden an Gesundheit und Umwelt unabwendbar waren. In einigen Fällen stellten Unternehmen kurzfristige Gewinne vor die öffentliche Sicherheit und verbargen oder ignorierten die Anzeichen für Gefährdungen. In anderen Fällen haben Wissenschaftler die Risiken heruntergespielt, manchmal auf Druck von Interessengruppen. Solche Erkenntnisse können helfen, von neuen Technologien ausgehende Schäden zu vermeiden. Darüber hinaus verdeutlichen fünf der Geschichten die Vorteile einer schnellen Reaktion auf Frühwarnungen.

Der Bericht empfiehlt die breitere Anwendung des “Vorsorgeprinzips”, um Gefahren aus neuen und weitgehend ungetesteten Technologien und Chemikalien zu reduzieren. Der Bericht legt dar, dass wissenschaftliche Unsicherheit keine Rechtfertigung für Untätigkeit ist, wenn plausible Hinweise auf potenziell schwerwiegende Gefährdungen vorliegen.”

Auch in dieser Ausgabe sind die Funktechnologien namentlich erwähnt und es wird auch explizit auf das oben erwähnte Muster in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft hingewiesen. Weitere Details unter: http://www.eea.europa.eu/de/pressroom/newsreleases/die-kosten-ignorierter-warnsignale-eea

Die neue Broschüre im Original auf Deutsch https://www.eea.europa.eu/de/publications/late-lessons-2-de und Englisch http://www.eea.europa.eu/publications/late-lessons-2

Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.

ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /

Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

WHO stuft hochfrequente elektromagnetische Strahlung in die Kategorie 2B auf die Liste der Krebsstoffe ein

Wie heute bekannt wurde, hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) nach einer 8-tägigen Tagung in Lyon hochfrequente elektromagnetische Strahlung direkt in Klasse 2B (“möglicherweise krebserregend) eingestuft. Zu diesem Ergebnis kamen 31 Krebsexperten aus 14 Ländern nach einer Auswertung von “nahezu sämtlich verfügbaren wissenschaftlichen Belegen”, wie das Krebsforschungsinstitut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Abschluss der Beratungen mitteilte. Damit ist die Aussage, dass die Funkstrahlung nur in der Lage wäre das Gewebe zu erwärmen, wissenschaftlich überholt. Krebs gilt nachweislich als ein nicht-thermischer Effekt.

Mit dieser Einstufung wird die Gefährlichkeit von elektromagnetischen Wellen, wie sie von Rundfunksendern, Handys und Radaranlagen ausgehen, mit der Gefahr von Benzindämpfen, Chloroform und dem Pflanzengift DDT gleichgesetzt.

Wie das Handelsblatt berichtet, wurde die IARC bereits 1965 gegründet. Sie soll Regierungen und Behörden unabhängiges Expertenwissen zu möglicherweise krebserregenden Umweltfaktoren zur Verfügung stellen und hat bereits mehr als 900 mögliche Krebsfaktoren in Monografien bewertet. Dafür stufen Experten jeden untersuchten Faktor in eine von fünf Kategorien ein: “krebserregend” (1), “wahrscheinlich krebserregend” (2A), “möglicherweise krebserregend” (2B), “nicht klassifizierbar” (3) und “wahrscheinlich nicht krebserregend” (4). Die höchste Stufe 1 haben bisher Stoffe wie Asbest und das Rauchen. Bemerkenswert ist, dass auch diese Stoffe über viele Jahrzehnte als unbedenklich galten. Die Bewertung der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung erscheint als IARC-Monografie Nummer 102 und als Zusammenfassung im britischen Medizinjournal “The Lancet Oncology”.

Auch das Russische Nationale Komitee zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung (RNCNIRP) hat sich in einer Resolution vom 25.05.2011 an alle Regierungen der Welt gewandt, nachdem ihm die Zahl der Erkrankungen, gerade unter jungen Menschen zwischen 15 und 19 Jahren, als besonders besorgniserregend aufgefallen ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die meisten von ihnen schon seit einem langen Zeitraum Handys benützen, so die Kommission. Zudem sind viele in dieser Altersklasse Besitzer von sogenannten “Flatrates” und somit extreme Vieltelefonierer.

Weitere Artikel unter: https://ul-we.de/appell-des-russischen-nationalen-komitee-zum-schutz-vor-nicht-ionisierender-strahlung-rncnirp/
http://de.nachrichten.yahoo.com/who-handy-nutzung-m%C3%B6glicherweise-krebserregend-085919923.html und http://www.golem.de/1106/83900.html

Anfrage der Grünen an die Bundesregierung bestätigt: Mobilfunklizenzen für die neue LTE-Technik sind ohne Gesundheitsverträglichkeitsprüfung versteigert worden.

Für 4 400 Millionen Euro Lizenzgebühren wurde wieder ein Stück Gesundheit verkauft

Ein Offenba­rungseid ist die Antwort der deutschen Bundesregierung auf die Anfrage der GRÜNEN, welche wissenschaftlichen Studien zur Gesundheitsverträglichkeit von LTE vorlägen: „Der Bundesregierung liegen derzeit keine konkreten Stu­dien zu LTE vor. Allerdings sind die wesentlichen Para­meter von LTE, soweit sie bislang bekannt sind, dem UMTS-Standard sehr ähnlich, weshalb eine erste gesund­heitliche Bewertung anhand der Ergebnisse des DMF möglich ist.” (Drucksache 17/1709 )

Auch UMTS, auf das sich die Regierung beruft, wurde ohne Erforschung der Wirkungen eingeführt. In unabhän­gigen Studien wurde inzwischen das gentoxische Potential von UMTS nachgewiesen. Wider besseres Wissen behaup­tet die Regierung weiter:

„Da diese Frequenzbänder eng bei den derzeit für den Mobilfunk und für andere Funktechnologien genutzten Frequenzbereichen liegen, ist nicht zu erwarten, dass sich ihre biologisch-medizinischen Wirkungen grundsätzlich unterscheiden.”

Eine verantwortungslose, unwissenschaftliche Antwort. Zum einen wurde durch das DMF so gut wie nichts ge­klärt, andererseits ist bekannt, dass jede Frequenz andere Wirkungen haben kann. Wieder wird die Bevölkerung einer unkontrollierten Exposition ausgesetzt. „Bundesre­gierung verweigert sich dem Strahlenschutz”, schreiben die Grünen in ihrer Erklärung zu Recht. Weitere Informationen auf: http://tinvurl.com/343axjt

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