TETRA
TETRA: Funk ohne Rettung?
Richter a.D. Budzinski beschreibt in diesem juristischen Aufsatz deutlich die Diskrepanz zwischen einer Verpflichtung des Dienstherren zur Nutzung von Funktechnik und die Haftung bei gesundheitlichen Schäden am Beispiel des digitalen Behördenfunks TETRA und der geschädigten Radarsoldaten von NVA und Bundeswehr.
Behördenfunk TETRA in Österreich: 1 Mrd. Euro Schaden durch Korruption
Der Korruptionssumpf rund um den Behördenfunk TETRA, der Telekom Austria und diversen Parteien weitet sich immer mehr aus. So sprechen einige Grüne-Abgeordnete, die auch in den Untersuchungsauschüssen sitzen schon von Schäden bis zu einer Milliarde Euro. Zusätzlich kommt immer mehr ans Licht, daß auch Österreich die gleichen Mängel im Digitalfunk hat, wie alle anderen Länder die den TETRA-Standart für Ihre Sicherheitskräfte nutzen wollen. Auch dort haben sich einige Bundesländer dafür entschieden, auf die bewährte analoge Technik zu setzten und den Digitalfunkausbau eingestellt.
https://ul-we.de/tetra-korruptionsskandal-in-osterreich-zieht-immer-weitere-kreise/
Aktuelles Interview mit Dr. Barrie Trower zum Thema TETRA-Digitalfunk und über den Einsatz von Mikrowellenwaffen, sowie deren offiziell bekannten gesundheitlichen Auswirkungen
Weitere Informationen von Dr. Trower zum TETRA-Digitalfunk sind unter https://ul-we.de/der-digitalfunk-tetra-ein-sicherheitsrisiko-wieviel-warnungen-braucht-es-noch/ zu finden.
Englische Originalversion: http://www.youtube.com/watch?v=0GO0dxQT6pc&feature=youtu.be
TETRA: Digitaler Aufstand in Untergriesbach
Bericht des Innenministeriums legt offen: TETRA-Digitalfunknetz hat mehr Ausfälle als bisher zugegeben wurde
Was unabhängige Techniker und Funkfachleute seit Jahren voraus sagen ist jetzt offiziell: Das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hat bereits mehr Ausfälle und Störungen als zunächst zugegeben wurde. Das jedenfalls sagt ein Bericht des Innenministeriums. Dabei ist längst bekannt, dass es sich bei dem von offizieller Seite als neu gepriesenen System um eine veraltete Technik aus den 1990er Jahren handelt und zudem nie für die Anwendung als Polizei- und Rettungsfunk entwickelt wurde. Damit reiht sich jetzt auch Deutschland in die Liste der Länder mit Digitalfunk-Problemen ein und das obwohl das Netz erst in Teilen aufgebaut ist. In den Niederlanden sind bereits drei Feuerwehrleute verbrannt, da sie durch den Ausfall des dortigen TETRA-Funknetzes nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden konnten. Die Folge war, dass die dortigen Feuerwehren wieder zu ihren bewährten analogen Funkgeräten zurück gekehrt sind. So wie auch viele Feuerwehren, die Bergwacht, das Bundesministerium für Bevölkerungsschutz und erst vor Kurzem hat auch das Innenministerium 1800 neue analoge Funkgeräte bestellt. Die Frage stellt sich, wieso weitere Milliarden in ein digitales Funknetz investieren, wenn die analoge Technik, gesundheitsverträglicher, preiswerter, zuverlässiger und vor allem Krisensicherer ist?
Weitere Informationen zum Thema TETRA-Digitalfunk unter https://ul-we.de/category/faq/tetra/
Gerichtsurteil: Kein Funkmast im Naturschutzgebiet
Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seiner Urteilsbegründung schreibt, ist den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes mehr Gewicht zu geben, als den wirtschaftlichen Interessen eines bis in jeden Winkel verfügbaren Mobilfunknetzes. Im konkreten Fall wollte die Deutsche Funkturm GmbH, ein Tochterunternehmen der Telekom, im Naturschutzgebiet Siebengebirge, einen 45-Meter hohen Funkmast errichten. Konkret schreiben die Richter: „Das Siebengebirge ist wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt wird auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke werden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.“ Diese Entscheidung wird als wegweisend und eine Änderung der allgemeinen pro Mobilfunk Rechtssprechung angesehen. Es macht Mut auch in anderen schützbedürftigen Gebieten, gegen den Bau neuer Funkmasten zu klagen.
Quelle: Az.: 8 A 104/10