TETRA-Endgeräteförderung nur für Kommunen mit eigenem Sendemasten
Wie das Bayerische Innenministerium auf Nachfrage bekannt gab, ist ein Zuschuss für neue TETRA-Funkgeräte nur für Kommunen vorgesehen, die bereit sind, einen Sendemasten auf ihrem eigenen Grundstück zu dulden.
Dazu eine mir kürzlich zugegangene Originalmail des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Projektgruppe Digi-Net: Aus Datenschutzgründen wurden lediglich die Emailempfänger bzw. deren Namen entfernt, der Rest wurde unverändert gelassen.
—– Weitergeleitete Message —–
*Von:* StMI PG DigiNet (Postfach) <_stmi.diginet@polizei.bayern.de_
*Gesendet:* 8:12 Donnerstag, 6.Oktober 2011
*Betreff:* AW: Rückfrage StMi zwecks Erstgeräteförderung
Sehr geehrter Herr…
vielen Dank für Ihre Nachfrage, auf die wir gerne wie folgt eingehen möchten:
1.) Grundsätzlich gilt, dass Kommunen, die die Errichtung einer BOS-Basisstation auf ihrem Gemeindegebiet bewilligen, in den Genuß der Endgeräteförderung kommen.
Gemeinden, die kein *geeignetes* kommunales Grundstück für eine BOS-Basisstation zur Verfügung stellen können, wird selbstverständlich der Zuschuss nicht verwehrt. Ggf. muss ein geeignetes Grundstück von privat angemietet oder gekauft werden.
2.) Kommunen, die ein geeignetes kommunales Grundstück *nicht* zur Verfügung stellen, werden von der staatlichen Endgeräteförderung ausgeschlossen.
2.) Die Einmalzahlung i.H.v. 5.000 € als Standortprämie erhält eine Gemeinde nur bei der Bereitstellung eigener Liegenschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Projektgruppe “DigiNet”
Öffentlichkeitsarbeit
Soweit diese Originalmail, Empfänger und verantwortlicher Sachbearbeiter im Innenministerium sind dem Verfasser bekannt.
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