Neue Gerichtsurteile – Ausweg aus dem Rundfunkzwangsbeitrag ehemals “GEZ”
Die Dauerbestrahlung des “öffentlich rechtlichen Rundfunks” mit seinen fast flächendeckenden Sendern trägt nach dem Mobilfunk, erheblich zur gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung bei.
Dabei ist die Aussendung z.B. des digitalen Fernsehen (DVB-T) nicht wirtschaftlich und nur durch die Zwangsgebühren finanzierbar. Die Schweiz hat hier bereits Konsequenzen gezogen und diese Übertragungsart eingestellt, https://ul-we.de/schweiz-schaltet-das-digitale-fernsehen-dvb-t-endgueltig-ab/
Um hier weiter Druck auf die Verantwortlichen aufzubauen, ist es wichtig, daß einfach weniger Geld zur Verfügung steht. Musterurteile mit praktischen Details wie man hier vorgehen kann und man sich vor einer Zwangsvollstreckung schützt, siehe www.keinrundfunkbeitragmehr.de und Details in nachfolgendem Interview:
Übrigens Frankreich hat bereits den Rundfunkbeitrag abgeschafft, siehe https://ul-we.de/frankreich-schafft-den-rundfunkbeitrag-ab/