Ulrich Weiner

Bundesverfassungsgericht verbietet erneut die Vorratsdatenspeicherung

Zum wiederholten Male entscheidet das Bundesverfassungsgericht, daß eine Vorratsdatenspeicherung der Bürger in Deutschland nicht zulässig ist. Das Gleiche hat ebenfalls schon der Europäische Gerichtshof entschieden. Dennoch versucht eine Regierung nach der anderen, das immer wieder einzuführen, siehe https://ul-we.de/bestandsdatenspeicherung-die-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/ und https://ul-we.de/europaeischer-gerichtshof-erklaert-gesetz-zur-voratsdatenspeicherung-fuer-ungueltig/

Besonders während der Corona-Einschränkungen haben wir gesehen, was passiert, wenn diese Daten auf staatliche Anweisung z.B. an das Robert Koch Institut (RKI) und bei Menschenansammlungen direkt an die Polizei weitergegeben wurde, siehe https://ul-we.de/robert-koch-institut-rki-ueberwacht-handy-und-smartphonedaten/ Das sind erste deutliche Anzeichen eines Überwachungsstaates und wo das hinführen kann, wenn wir uns nicht schon bei den beginnenden ersten Schritten wehren, zeigt China. Details dazu: https://ul-we.de/deutsche-bildungsministerium-erwaegt-ein-sozialpunktesystem-vorbild-china/

Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/anlasslose-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland-ist-rechtswidrig-100.html

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