Ulrich Weiner

Abschirmung-Strahlenschutz

Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Vollständige Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

Vorbildlicher Vermieter: Mietshaus abgeschirmt

Es gibt sie noch, die Vermieter, denen das Wohl ihrer Mieter am Herzen liegt. So hat in Erlangen ein Hausbesitzer, der aus eigenen Erfahrungen überzeugt ist von der Gefährlichkeit der Langzeitbestrahlung auch weit unterhalb der Grenzwerte, ca. 20 000 € in eine Abschirmung seines Mietshauses investiert. Mit Hilfe von spezieller Abschirmfarbe und Abschirmgeweben sowie einem Einbau dreifach verglaster Thermofenster mit Aluminiumschalen für die Kunststoffrahmen gelang es ihm, die Strahlenbelastung in den Innenräumen von 150 auf zwei bis zehn Mikrowatt zu reduzieren.

Damit die Mieter diese positive Bilanz nicht durch die Verwendung von WLAN und DECT-Telefonen wieder zunichte machen, hat er die meisten Wohnräume mit eigener Telefonsteckdose und einem CAT 6-Internetanschluss ausgerüstet.

Auch Industrieunternehmen wie BMW investieren in den Schutz ihrer Mitarbeiter vor Strahlung, jedoch ohne dies publik zu machen. Erstaunlich, dass diese Unternehmen es versäumen, auf diese Weise die Sympathie in der Bevölkerung für sich zu erhöhen!

Den ausführlichen Artikel kann man lesen unter http://www.nordbayern.de/region/erlangen/hausbesitzer-schirmt-seine-mieter-gegen-strahlen-ab-1.1770483.

 

Handwerkskammer Ulm schirmt Neubau gegen Funkstrahlung ab

Das von der IHK 2007 errichtete Gebäude “Rathaus des Handwerks” wurde von Beginn an gegen Funkstrahlung abgeschirmt. Hintergrund waren die hohe Strahlenbelastung welche von der Sendeanlage der Telekom in der Olgastraße ausgeht. Einige Mitarbeiter zeigten bereits erste gesundheitliche Anzeichen wie Unwohlsein, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Diesem wollte man rechtzeitig begegnen und hat zusätzlich noch ein absolutes Handyverbot in allen Gebäuden eingeführt.

Technisch umgesetzt wurde dies mit einer strahlenabweisenden Karbonschicht und Fensterscheiben mit einer entsprechenden Insolierverglasung. Zudem wurden moderne abgeschirmte Elektroleitungen im Gebäude verlegt, welche auch die Niederfrequenz die von Elektroanlagen ausgeht, abschirmt.

Fachlicher Rat und praktische Tips für die Umsetzung wurden von einem zertifizierten Baubiologen eingeholt, welcher die Arbeiten mit entsprechenden Messungen begleitet hat.

Eine sehr gute Zusammenfassung über abschirmende Baustoffe und deren genaue Abschirmungswerte gibt die Broschüre des Landesamtes für Umwelt mit dem Titel: “Schirmung im persönlichen Umfeld”unter https://ul-we.de/broschuere-schirmung-im-persoenlichen-umfeld/

Quelle:
http://www.swp.de/nachrichten/lokal/Lokal;art867,172015
Originalbeitrag: https://de.scribd.com/document/525038175/090603-in-Der-Handwerkskammer-Ulm-Gilt-Ein-Handyverbot

 

Buchtip: Mobilfunk – die verkaufte Gesundheit

Von Dr. med. Hans-Christoph Scheiner und Ana Scheiner

Ein ungemein wichtiges Buch aus ärztlicher Sicht – aus der Mobilfunk-Diskussion nicht mehr wegzudenken … Das Buch nennt die Gefahr beim Namen und zeigt auf, wie man sich wehren kann.

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Michaels Verlag, 2. Aufl. Nov. 2006, ISBN 13:978-3-89539-170-5

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