Gerichtsurteile
Neue Broschüre: Wie können sich Bürgerinitiativen gegen Funkmasten zur Wehr setzen?
OVG Münster erläßt Einbauverbot für Smart-Meter
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat per Entscheid vom 04. März 2021 den “Smart Meter Rollout” in Deutschland vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Einschätzung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.
Zusammenfassend bedeutet dies, daß weder ein Energieversorger noch ein Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, sich ein digitales Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden.
Kommunale Handlungsverpflichtungen – Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Aktuelle Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
Die in meinem Newsletter “Ernstes und Erfreuliches – Wichtige Konferenz am 02.02.2021” angekündigte Online-Konferenz, war aufgrund des großen Interesses gleich so mit Teilnehmern gefüllt, daß der Internetanbieter niemand mehr hinkommen lies. Die Wiederholung der Veranstaltung hat heute stattgefunden und anbei sind die Mitschnitte und Dokumente als pdf zu finden:
Teil 1: Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Risikobewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Bfs)
PDF-Dokument Teil 1 zum Download: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/02/Gesundheitsgefahr-Mobilfunk-Risikobewertung-des-Bundesamtes-f%C3%BCr-Strahlenschutz-Version-03-vom-1.02.21-Kopie.pdf
Teil 2: Kommunale Handlungsverpflichtungen zur Gefahrenabwehr
PDF-Dokument Teil 2 zum Download: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/02/Gesundheitsgefahr-Mobilfunk-_-Kommunale-Handlungsverpflichtung-zur-Gefahrenabwehr-_-Version-01-_-31.01.2021-Kopie.pdf
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie
Die größte je angelegte EU-Studie zur Erforschung von Zusammenhängen zwischen Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlung ist die Reflex-Studie unter der Leitung von Prof. Adlkofer. Sie zählt zu den bedeutendsten Projekten der internationalen Grundlagenforschung, die erbgutverändernde Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat und dient heute als Grundlage vieler internationaler Prozesse, siehe https://ul-we.de/reflex-studie/
Kein Wunder, daß diese Ergebnisse ein großes Ärgernis für die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie darstellen. So wurde jahrelang versucht, über die Medien und sogar die Ärztezeitung diese warnenden Ergebnisse als “Fälschung” zu verleumden.
Über die Jahre konnte das Forscherteam von Prof. Adlkofer alle Gerichtsverfahren für sich entscheiden. Besonders hartnäckig in seinen Verleumdungen war Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs Universität in Bremen. Über Jahre wird er von der Mobilfunkindustrie und der angeschlossenen Politik als “Fachmann” hofiert. Dabei ist es auffällig, daß er eigene Studien, welche eine Gefahr der Mobilfunktechnologie nachweisen gerne “vergisst”, wie z.B. seine Studien, in der er eine Beschleunigung des Krebswachstums durch Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat: https://ul-we.de/mobilfunkbefuerworter-weist-krebswachstum-durch-eigene-studie-nach/
Interessant war auch, daß die IARC der WHO die Teilnahme von Prof. Lerchl an der Konferenz im Mai 2011 ablehnte und die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufnahm, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/ Die Begründung war, “dass etwa die Hälfte seiner letzten Veröffentlichungen zu Radiofrequenzforschung keine eigenen Forschungsarbeiten seien, sondern Kritiken an Studien, die schädliche Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung gefunden hatten. Man habe hier qualifiziertere Bewerber und die Entscheidung sei endgültig”, siehe http://www.strahlentelex.de/Stx_11_582_E03.pdf
Über Jahre hat er seine Lüge trotz erster verlorenen Gerichtsverfahren weiter aufrechterhalten und weiter in Presseerklärungen und auf Fachkongressen verbreitet. Damit ist jetzt aber Schluß, so hat das Oberlandesgericht Bremen am 11.12.2020 wie folgt geurteilt: “Prof. Lerchl wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zur Höhe von 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, mit Bezug auf die Klägerin seine Fälschungsvorwürfe zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen. Prof. Lerchl hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 20.000 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.“
Bleibt weiter sehr spannend, wie lange die Politik noch auf solch einen “Fachmann” setzt? Im Moment hat er 1,1 Millionen Euro, öffentliche Gelder, für Forschungen zu 5G bekommen. Wie “neutral” diese Forschungen sein werden und wie diese zur “Mobilfunkstrategie” der Bundesregierung passen, werden wir bald wissen.
Ein ausführlicher Bericht von Prof. Adlkofer zu dem aktuellen Urteil mit einer Menge interessanter Quellen ist unter: https://stiftung-pandora.eu/2021/01/27/das-hanseatische-oberlandesgericht-bremen-verurteilt-professor-alexander-lerchl-zur-ruecknahme-seiner-faelschungsbehauptung-gegenueber-der-reflex-studie/
Seine Homepage ist unter https://stiftung-pandora.eu zu finden.
Seine REFLEX-Studie: https://ul-we.de/reflex-studie/
Weitere interessante Links die damit zusammen hängen:
https://ul-we.de/artikel-das-deutsche-aerzteblatt-dae-im-dienste-der-mobilfunkindustrie/
https://ul-we.de/das-strahlungskartell-interview-mit-prof-adlkofer/
https://ul-we.de/broschure-wie-empfindlich-reagieren-die-gene/
Mobilfunksender verhindern: Rechtsanwältin Dr. Barbara Wachsmuth
Mobilfunk-Unternehmen warnen Aktionäre vor Gesundheitsschäden durch Mobilfunk
Die britische Online-Zeitung Dailymail berichtete kürzlich darüber, dass Mobilfunk-Unternehmen ihre Aktionäre bzgl. gesundheitlicher Probleme warnen, nicht aber die Kunden. So habe z. B. Nokia behauptet, es sei in einer Untersuchung nachgewiesen worden, dass das Krebsrisiko durch elektromagnetische Wellen erhöht werden könne. Sollte es weitere erfolgreiche Klagen auf Grund des Zusammenhangs von elektromagnetischen Wellen und Krankheiten wie Krebs geben, würde der Gewinn der großen Mobilfunkunternehmen erheblich geschmälert.