Gerichtsurteile
Mobilfunk-Unternehmen warnen Aktionäre vor Gesundheitsschäden durch Mobilfunk
Die britische Online-Zeitung Dailymail berichtete kürzlich darüber, dass Mobilfunk-Unternehmen ihre Aktionäre bzgl. gesundheitlicher Probleme warnen, nicht aber die Kunden. So habe z. B. Nokia behauptet, es sei in einer Untersuchung nachgewiesen worden, dass das Krebsrisiko durch elektromagnetische Wellen erhöht werden könne. Sollte es weitere erfolgreiche Klagen auf Grund des Zusammenhangs von elektromagnetischen Wellen und Krankheiten wie Krebs geben, würde der Gewinn der großen Mobilfunkunternehmen erheblich geschmälert.
Wegen Strahlung Sammelklage gegen Apple und Samsung eingereicht
Diverse Medien, darunter die Macwelt, berichteten über eine Sammelklage gegen Apple und Samsung. Die amerikanische Zeitung Chicago Tribune hatte in verschiedenen Tests herausgefunden, dass manche Smartphones die festgeschriebenen Grenzwerte nicht einhalten. Daraufhin hat eine Anwaltskanzlei aus Atlanta Sammelklage gegen Apple und Samsung eingereicht. „Sie werfen den Konzernen vor, durch die vermeintlich (die Ergebnisse einer neuen Untersuchung durch die amerikanische Behörde FCC stehen noch aus) erhöhten Strahlenwerte die Gesundheit der Gerätenutzer zu gefährden,“ so die Macwelt zur Begründung der Klage.
Damit setzt sich eine Klagewelle in den USA fort, von der wir bei uns kaum etwas mitbekommen. Begonnen hat es mit den ersten Schadensersatzprozessen wegen Gehirntumorbildung durch Handys Ende der 1990er Jahre, siehe https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/
Heute laufen eine Vielzahl an Prozessen in den USA und sogar der Dachverband der Mobilfunkwirtschaft hat einen groß angelgten Prozess bereits in erster Instanz verloren. Es konnte nachgewiesen werden, daß den Mobilfunknetzbetreibern und Geräteherstellern die Gesundheitsschäden ihrer Technik seit Jahren bekannt sind. Eine sehr gute Dokumentation dazu: https://ul-we.de/kinostart-thank-you-for-calling/
Weiter Gerichtsurteile unter https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
Italienisches Gerichtsurteil: Behörden müssen die Bevölkerung über die gesundheitlichen Schäden des Mobilfunks informieren
Nachdem italienische Gerichte mehrfach die Entstehung von Gehirntumoren durch eine Handy- und Schnurlostelefonnutzung bestätigt haben, kommt heute wieder eine erfreuliche Nachricht. Nach langjärigen Klagen der ersten Betroffenen und des Vereines gegen Elektrosmog (A.P.P.L.E.), gibt es jetzt einen Erfolg: Das Verwaltungsgericht Latium hat entschieden, daß die verantwortlichen Behörden, namentlich das Gesundheits-, Bildungs-, und Umweltministerium die Bevölkerung “zu Schäden durch die Nutzung der Mobilfunktechnik” aufklären müssen. Dies muß innerhalb von 6 Monaten passieren, die Information muß “ehrlich und umfassend”, sowie auch für jüngere Nutzer “nachvollziebar und verständlich” sein.
Weitere wegweisende Urteile sind unter: https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
Originalquellen:
http://www.quotidianosanita.it/cronache/articolo.php?articolo_id=69951
https://www.repubblica.it/salute/medicina-e-ricerca/2019/01/16/news/tar_ministeri_informino_sui_rischi_dei_telefonini-216696504/
https://ul-we.de/italienische-ministerien-werden-mit-klagen-gegen-mobilfunk-uberzogen/
Elektrohypersensibilität – Risiko für Individuum und Gesellschaft
Elektrohypersensibilität – Risiko für Individuum und Gesellschaft by Bonni Smith on Scribd
Download: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2018/09/KI_HEFT-11_Elektrohypersensibilität_2018.pdf
Original-Link: http://kompetenzinitiative.net/KIT/wp-content/uploads/2018/08/KI_HEFT-11_Elektrohypersensibilit%C3%A4t_2018.pdf
Französisches Gericht bestätigt absolutes Handyverbot im Straßenverkehr
Nach einem jüngsten Urteil von höchster Instanz, wird die Strenge des französischen Handyverbots weiter bestätigt. So ist jede Nutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets hinter einem Lenkrad, auch bei einem abgestellten Fahrzeug verboten. Erst wenn das Fahrzeug den Verkehr “verlassen hat,” z. B. wenn es in einem dafür ausgewiesenen Parkplatz zum Stehen kommt, ist ein Telefonat noch straffrei möglich. Jegliche andere Form, z. B. ein abgestellter Motor an einem Seitenstreifen etc, gilt noch als Telefonat im Straßenverkehr. Als einzige Ausnahme gilt das Anrufen von Rettungsdiensten und der Polizei bei einem Unfall, bzw. einem Notfall. Dies muß aber im Einzelfall genau nachgewiesen werden.
Es drohen Strafen ab 135 Euro, 3 Punkte und ein Fahrverbot bis zu drei Jahren.
Beispielhaft, wie die Französische Gesetzgebung und die Justiz der Vielzahl von Unfällen mit steigenden Verkehrstoten, als Folge der Nutzung diverser elektronischen Kommunikationstechniken, durchgreift. In allen Ländern steigt diese Zahl weiter an, siehe https://ul-we.de/category/faq/blut-am-handysmartphone/
Neun von zehn Autofahrern geben offen zu, daß sie während der Fahrt eines dieser Geräte benutzen, die Folgen sind entsprechend. Im europäischen Vergleich liegt Holland mit Strafen um 230 Euro an erster Stelle und die Türkei mit 20 Euro am unteren Ende. Deutschland ist mit 60 Euro auch im unteren Feld vertreten.
Wann greift die Bundesregierung in dieser Sache durch und schützt alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kinder und alte Menschen, welche durch abgelenkte Autofahrer am meisten gefährdet sind?
Quellen:
http://de.engadget.com/2018/02/06/frankreich-superstriktes-handy-verbot-hinterm-steuer-bestatigt/
http://winfuture.de/news,101810.html
http://www.lefigaro.fr/actualite-france/2018/02/02/01016-20180202ARTFIG00249-le-telephone-en-voiture-est-interdit-meme-a-l-arret.php
Weitere Studie bestätigt Krebsgefahr durch Mobiltelefone
Wie eine Forschung der Cornell Universität unter der Leitung des US-amerikanischen Physikers Bernard Feldman ergeben hat, sind die digitalen Signale des GSM-Standards im 900 MHz- Bereich in der Lage Krebs in den Zellen auszulösen.
Der Versuch an männlichen Ratten zeigte, wie die Neuronen im Gehirn und Herzen einen geschlossenen Kreislauf bildeten. Als Wirkmechanismus wurde entdeckt, dass nach dem Faraday’schen Gesetz, die Hochfrequenzstrahlung von 900 MHz elektrischen Strom mit der gleichen Frequenz in diesen neutralen Schaltkreisen induziert. Dieser elektrische Strom führt zu einer lokalen Erwärmung in den Nervenzellen. Dadurch wird das Gleichgewicht der krebserregenden Radikale verändert und erhöht so die Wahrscheinlichkeit einer Krebserkrankung.
Damit werden andere Forschungen bestätigt, welche seit Jahrzehnten eine Krebsentstehung durch Mobiltelefone nachweisen. Auch das Phänomen einer Hitzeentwicklung in den Zellen wird mit dieser Forschung erneut belegt. Zudem führen die Ergebnisse dieser Studien zu immer mehr positiven Entscheidungen von Gerichten, welche die Krebsentstehung durch Mobilfunk immer mehr anerkennen, siehe https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
Weitere Studien unter: https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/
Quelle:
https://de.sputniknews.com/panorama/20160815/312124521/forschungsergebnisse-mobiltelefone-krebserkrankung.html und www.arXiv.org