Ulrich Weiner

Gerichtsurteile

Kinostart: “Thank you for Calling”

Der Filmemacher Klaus Scheidsteger ist der Mobilfunkthematik weiter treu geblieben und hat die Entwicklung dieser Technologie und der dahinter agierenden Verstrickung zwischen Industrie, Wissenschaft und Regierungen weiter beobachtet. Bekannt wurde er mit der Dokumentation „Der Handykrieg“. Darin zeigt er die ersten Gehirntumorpatienten, welchen es vor Gericht gelungen ist den Zusammenhang zwischen Handynutzung und der genauen Entwicklung ihrer jeweiligen Tumorart nachzuweisen. Diese gelten als die ersten juristischen Erfolge von Betroffenen gegen die Mobilfunkindustrie. Mittlerweile kamen weitere Urteile in Italien und Frankreich dazu. Mit der Einführung des Smartphones und der Zunahme der Strahlenbelastung im persönlichen Umfeld, hat sich die gesundheitliche Thematik dieser Technologie weiter zugespitzt. Gleichzeitig hat sich aber die Kommunikationsindustrie in so vielen Bereiche des Lebens vermeintlich unabdingbar gemacht, daß ähnlich wie bei den Banken, immer wieder von „too big to fail“ gesprochen wird und ein Nachweis der gesundheitlichen Schädigung der Mobilfunkstrahlung mit allen Mitteln verhindert werden soll. Wie dies in Praxis zu erreichen versucht wird, ist der Inhalt seines neues Filmes „Thank you for Calling“. Es darf mit gut recherchierten Details und Hintergrundinformationen gerechnet werden. Der Kinostart ist jetzt in Österreich erfolgt. Details unter http://www.filmladen.at/thank.you.for.calling
Eine Zusammenfassung weiterer Pressemeldungen zu diesem Film: http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/thank-you-for-calling/

Französisches Gericht spricht Elektrohypersensiblen (EHS) Frau staatliche Unterstützung zu

Wie in vielen internationalen Zeitungen berichtet, wurde in einem Musterprozess, einer 39 jährigen, ehemaligen Radioproduzentin aus Toulouse, ihre EHS als Behinderung anerkannt.

Damit sind alle Türen für eine staatliche monatliche Unterstützung frei. Die Betroffenenverbände in Frankreich feiern diese Entscheidung und weisen darauf hin, daß noch tausende ähnliche Fälle bei den Gerichten anhängig sind.

Damit zeigt sich eine ähnliche Richtung in der Rechtssprechung, wie bereits in Schweden, in den USA oder auch in Italien, siehe https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/

In jeder Pressemeldung wird zwar immer wieder vehement darauf hin gewiesen, daß die aktuelle wissenschaftliche Forschung die sogenannte Elektrosensibilität (EHS) bisher nicht ausreichend erforscht hätte, aber welches Interesse sollte eine überwiegend idustriefinanzierte Forschung haben, dieses umsatzschädliche Phänomen zu erforschen? Ein Auszug unabhängiger Studien zu diesem Thema sind unter https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ zu finden.

Die Warnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahre 2011, welche mit vielen Studien untermauert wurde, sei an dieser Stelle aber noch erwähnt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/

Das für diese “Flüchtlinge im eigenen Land” so überlebenswichtige Problem,  in einem,  am besten staatlich geschützten Funkloch leben zu können, ist damit aber noch nicht gelöst und dringendste Hilfe erforderlich, siehe https://ul-we.de/category/faq/berichte-von-betroffenen/

Quellen:
http://www.t-online.de/computer/sicherheit/id_75254244/franzoesin-mit-wlan-allergie-bekommt-recht.html

http://www.theguardian.com/world/2015/aug/27/french-court-awards-woman-disability-grant-for-allergy-to-gadgets

Mobilfunkbefürworter weist Krebswachstum durch eigene Studie nach

Einer der bekanntesten Befürworter der mobilen digitalen Kommunikation (https://ul-we.de/zeit-online-die-gekaufte-wissenschaft/), welcher mit großer Kraft immer die Sicherheit der in Deutschland geltenden Grenzwerte betont, kam jetzt zu einem erschreckenden Ergebnis in der eigenen Forschung:

In einer vom Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) finanzierten Studie, sollten die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf das Krebswachstum untersucht werden. Dabei wurden Mäuse mit Mikrowellen, wie sie von Handys und Smartphones ausgehen ein Leben lang bestrahlt. Dabei hat sich gezeigt, dass bei diesen Tieren doppelt so häufig Tumore an Leber und Lunge auftraten wie bei denjenigen Tieren, die als Kontrollgruppe dienten. Auch Lymphome sind häufiger aufgetreten.

Mit diesem Ergebnis hatte niemand gerechnet, da die Strahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte lag und dies von staatlicher Seite  als “sicher” eingestuft wird. Obwohl dies mehr als alarmierend ist und die hohe Krebsrate in unserem Land erklären könnte, wurden von öffentlicher Seite aus keine Konsequenzen gezogen. So reiht sich diese Studie in eine Vielzahl mit ein, welche seit Jahren vor den gesundheitlichen Gefahren dieser Technologie warnen und einen baldigen Verzicht darauf empfehlen.

Quellen:
https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Bremer-Studie-sieht-erhoehtes-Krebsrisiko-233027.html
https://bms-baubiologie.de/wp-content/uploads/2015/08/Lerchl-Studie.pdf
https://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?t=40949
https://www.emf-portal.org/de/article/26622
https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/

Verstrickungen und Verharmlosungen von Prof. Lerchl im Sinne der Mobilfunkindustrie:
https://ul-we.de/zeit-online-die-gekaufte-wissenschaft/
https://ul-we.de/strahlenschutz-im-widerspruch-zur-wissenschaft/
https://ul-we.de/artikel-das-deutsche-aerzteblatt-dae-im-dienste-der-mobilfunkindustrie/

Die Welt: “Die absurdesten deutschen Steuergeschenke”

Mittlerweile ist es auch bei der Zeitung „Die Welt“ angekommen, daß die Abschirmung von Häusern und Eigentumswohnungen als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich anerkannt werden. Somit können die Kosten für abgeschirmte Fenster, Wand-, Boden- und Deckenbeläge bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Es wird sogar offiziell davon gesprochen, dass dies für zwei bis sechs Prozent der Bevölkerung, die als elektrosensibel gelten, von Nutzen ist. Natürlich ist der Anteil der durch Elektrosmog erkrankten Menschen deutlich höher, aber immerhin sprechen die Finanzbehörden offiziell von diesem Problem.

Das Originalurteil ist unter https://ul-we.de/abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar/ zu finden. Der oben genannte Artikel unter www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article132443748/Die-absurdesten-deutschen-Steuergeschenke.html

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