Gesundheitliche Fragen
Report Mainz im Jahr 2000: Trotz bekannter Gesundheitsschäden wird UMTS (3G) eingeführt
Endlich ist es so weit und diese Tage werden die letzten UMTS (3G) Sender abgeschaltet. Mit dem atemberaubenden Betrag von 98,8 Mrd. DM wurden die Lizenzen für diese Technologie von der BRD an fünf Mobilfunkbetreiber verkauft. Mit dieser Summe wurde parallel auch der “Gute Wille des Staates” mit bezahlt, der für die Möglichkeiten zu einem schnellen Netzausbau und juristischer Unversehrtheit der Mobilfunkbetreiber zu sorgen hat. Die Gleichschaltung aller Bau-Behörden, Änderung der Baugesetze und das “mantra-artige” Bekunden des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BFS), daß die Grenzwerte sicher seien, waren die Folge. So wurde auch diese Technik ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung eingeführt und über 100.000 neue Sendeanlagen aufgebaut.
Zunächst könnte man sich freuen, daß diese Technologie jetzt weg ist, allerdings sollen die frei werdenden Frequenzen für 4G und 5G verwendet werden. Dort sind über 800.000 neue Sendeanlagen geplant und wieder hat der Netzausbau ohne eine Überprüfung der gesundheitlichen Auswirkungen für die Nutzer und Anwohner der Sendeanlagen begonnen. Propagandaartig wird die Sicherheit der rein auf Hitze basierenden Grenzwerte noch heute verkündet, obwohl die warnenden Studien und die Zahl der Betroffenen erheblich zugenommen hat. Sogar die WHO hat den Mobilfunk in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen.
Hier ein historisches Dokument aus dem Jahr 2000, als die ARD noch wirklich eine hohe Qualität an unabhängigem Journalismus geliefert hat:
Dazugehörige Quellen finden sich im Videotext.
Kurzvideo zum Gedenktag der Elektrohypersensibilität
Smartphonesucht – Ein unterschätztes Problem mit starkem Zuwachs
Wer mit einem offenen Blick durch die Öffentlichkeit schweift, dem fällt auf, daß eine Vielzahl von Menschen ständig am Smartphone “kleben”. Experten diskutieren immer mehr darüber, ab wann hier eine Sucht besteht. Die Aussagen gehen hier weit auseinander. Für die einen besteht eine Suchtgefahr, wenn man das Gerät mehr als 1 Std. täglich nutzt, für andere erst dann wenn man es, außer beruflich, mehr als 5 Std. täglich in der Hand hat.
Wo sich aber alle einig sind und jede Sucht markiert, ist der Kontrollverlust. Sprich, wenn man an den unmöglichsten Orten und mit klarer Grenzüberschreitung seiner Sucht nachgehen muß. Selbst mit dem Wissen darüber, daß es bei den beteiligten Gegenübern zu einer ablehnenden bis abstoßenden Reaktion kommt. Im konkreten Fall geht es um die Smartphonenutzung während persönlicher Gespräche, in Restaurants etc.
Insgesamt ist aber klar zu beobachten, daß sich in unserem Land immer mehr ein Smartphonezwang entwickelt. So gibt es immer mehr Funktionen, welche auf das Smartphone integriert werden, welche dazu führen, daß bald jeder ein solches Gerät haben muß. Ansonsten kann er nicht mehr bei allen Dingen mit dabei sein. Einige Beispiele: Digitaler Impfpass, elektronische Gesundheitsakte, digitaler Führerschein + Personalausweis, Digital-ID, Homebanking und digitale Bezahlungsarten im Rahmen der Bargeldabschaffung.
So entwickelt sich aus einer persönlichen Sucht ein äußerer Zwang, der eine Dauernutzung dieses Gerätes voraussetzt, sonst kann man mittelfristig nicht mehr am “normalen Leben” teilnehmen. Insgesamt eine sehr alarmierende Entwicklung. Die Frage die sich jeder für sich stellen muß: Wollen wir hier dabei sein oder lieber unsere Freiheit behalten?
Quelle:
https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Wann-spricht-man-von-Smartphone-Sucht-article22419880.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
weitere Quellen unter:
https://ul-we.de/category/faq/smartphonesucht/
China verbannt Smartphones und Tablets aus den Klassenzimmern
Die Chinesische Regierung hat im Februar 2021 ein absolutes Smartphone- und Tabletverbot an allen Schulen erlassen. Hintergrund ist die zunehmende Kurzsichtigkeit und die Unkonzentriertheit der Schüler. Handys dürfen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung in den Unterricht mitgebracht werden, ansonsten müssen diese abgegeben werden. Weiter wurden die Lehrer angehalten in ihrem Unterricht auf elektronische Geräte zu verzichten.
Damit reiht sich China in die Reihen der Länder mit einem Schutzkonzept für Kinder ein. So hat z.B. der Schweizer Kanton Neuenburg WLAN im Kindergarten untersagt und in der Volksschule eingeschränkt – der Staat Israel ebenfalls. Frankreich hat kabellose Netzwerke (W-LAN) in Einrichtungen für Kleinkinder verboten und ebenfalls ein Handyverbot an Schulen eingeführt. Weitere Länder sind gefolgt und noch mehr prüfen die gleichen Schritte. Auffällig ist, daß gerade in Deutschland noch mit großer Geschwindigkeit das W-LAN an Schulen ausgebaut und Tablets unter die Schüler gebracht werden, obwohl die schädlichen Auswirkungen längst bekannt sind.
Quelle:
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/china-verbannt-handys-aus-dem-klassenzimmer/
http://www.chinadaily.com.cn/a/202102/02/WS6018a535a31024ad0baa6984.html
https://www.asiaone.com/china/china-bans-mobile-phones-classrooms
https://www.asiaone.com/china/mobile-phones-banned-chinas-schools-fight-internet-addiction
https://ul-we.de/handyverbot-an-franzoesischen-schulen-tritt-jetzt-in-kraft/
https://ul-we.de/category/faq/schulen/
https://www.woz.ch/-692d
Kommunale Handlungsverpflichtungen – Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Aktuelle Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
Die in meinem Newsletter “Ernstes und Erfreuliches – Wichtige Konferenz am 02.02.2021” angekündigte Online-Konferenz, war aufgrund des großen Interesses gleich so mit Teilnehmern gefüllt, daß der Internetanbieter niemand mehr hinkommen lies. Die Wiederholung der Veranstaltung hat heute stattgefunden und anbei sind die Mitschnitte und Dokumente als pdf zu finden:
Teil 1: Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Risikobewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz (Bfs)
PDF-Dokument Teil 1 zum Download: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/02/Gesundheitsgefahr-Mobilfunk-Risikobewertung-des-Bundesamtes-f%C3%BCr-Strahlenschutz-Version-03-vom-1.02.21-Kopie.pdf
Teil 2: Kommunale Handlungsverpflichtungen zur Gefahrenabwehr
PDF-Dokument Teil 2 zum Download: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/02/Gesundheitsgefahr-Mobilfunk-_-Kommunale-Handlungsverpflichtung-zur-Gefahrenabwehr-_-Version-01-_-31.01.2021-Kopie.pdf
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie
Die größte je angelegte EU-Studie zur Erforschung von Zusammenhängen zwischen Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlung ist die Reflex-Studie unter der Leitung von Prof. Adlkofer. Sie zählt zu den bedeutendsten Projekten der internationalen Grundlagenforschung, die erbgutverändernde Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat und dient heute als Grundlage vieler internationaler Prozesse, siehe https://ul-we.de/reflex-studie/
Kein Wunder, daß diese Ergebnisse ein großes Ärgernis für die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie darstellen. So wurde jahrelang versucht, über die Medien und sogar die Ärztezeitung diese warnenden Ergebnisse als “Fälschung” zu verleumden.
Über die Jahre konnte das Forscherteam von Prof. Adlkofer alle Gerichtsverfahren für sich entscheiden. Besonders hartnäckig in seinen Verleumdungen war Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs Universität in Bremen. Über Jahre wird er von der Mobilfunkindustrie und der angeschlossenen Politik als “Fachmann” hofiert. Dabei ist es auffällig, daß er eigene Studien, welche eine Gefahr der Mobilfunktechnologie nachweisen gerne “vergisst”, wie z.B. seine Studien, in der er eine Beschleunigung des Krebswachstums durch Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat: https://ul-we.de/mobilfunkbefuerworter-weist-krebswachstum-durch-eigene-studie-nach/
Interessant war auch, daß die IARC der WHO die Teilnahme von Prof. Lerchl an der Konferenz im Mai 2011 ablehnte und die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufnahm, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/ Die Begründung war, “dass etwa die Hälfte seiner letzten Veröffentlichungen zu Radiofrequenzforschung keine eigenen Forschungsarbeiten seien, sondern Kritiken an Studien, die schädliche Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung gefunden hatten. Man habe hier qualifiziertere Bewerber und die Entscheidung sei endgültig”, siehe http://www.strahlentelex.de/Stx_11_582_E03.pdf
Über Jahre hat er seine Lüge trotz erster verlorenen Gerichtsverfahren weiter aufrechterhalten und weiter in Presseerklärungen und auf Fachkongressen verbreitet. Damit ist jetzt aber Schluß, so hat das Oberlandesgericht Bremen am 11.12.2020 wie folgt geurteilt: “Prof. Lerchl wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zur Höhe von 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, mit Bezug auf die Klägerin seine Fälschungsvorwürfe zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen. Prof. Lerchl hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 20.000 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.“
Bleibt weiter sehr spannend, wie lange die Politik noch auf solch einen “Fachmann” setzt? Im Moment hat er 1,1 Millionen Euro, öffentliche Gelder, für Forschungen zu 5G bekommen. Wie “neutral” diese Forschungen sein werden und wie diese zur “Mobilfunkstrategie” der Bundesregierung passen, werden wir bald wissen.
Ein ausführlicher Bericht von Prof. Adlkofer zu dem aktuellen Urteil mit einer Menge interessanter Quellen ist unter: https://stiftung-pandora.eu/2021/01/27/das-hanseatische-oberlandesgericht-bremen-verurteilt-professor-alexander-lerchl-zur-ruecknahme-seiner-faelschungsbehauptung-gegenueber-der-reflex-studie/
Seine Homepage ist unter https://stiftung-pandora.eu zu finden.
Seine REFLEX-Studie: https://ul-we.de/reflex-studie/
Weitere interessante Links die damit zusammen hängen:
https://ul-we.de/artikel-das-deutsche-aerzteblatt-dae-im-dienste-der-mobilfunkindustrie/
https://ul-we.de/das-strahlungskartell-interview-mit-prof-adlkofer/
https://ul-we.de/broschure-wie-empfindlich-reagieren-die-gene/