Ulrich Weiner

Gesundheitliche Fragen

Anfrage der Grünen an die Bundesregierung bestätigt: Mobilfunklizenzen für die neue LTE-Technik sind ohne Gesundheitsverträglichkeitsprüfung versteigert worden.

Für 4 400 Millionen Euro Lizenzgebühren wurde wieder ein Stück Gesundheit verkauft

Ein Offenba­rungseid ist die Antwort der deutschen Bundesregierung auf die Anfrage der GRÜNEN, welche wissenschaftlichen Studien zur Gesundheitsverträglichkeit von LTE vorlägen: „Der Bundesregierung liegen derzeit keine konkreten Stu­dien zu LTE vor. Allerdings sind die wesentlichen Para­meter von LTE, soweit sie bislang bekannt sind, dem UMTS-Standard sehr ähnlich, weshalb eine erste gesund­heitliche Bewertung anhand der Ergebnisse des DMF möglich ist.” (Drucksache 17/1709 )

Auch UMTS, auf das sich die Regierung beruft, wurde ohne Erforschung der Wirkungen eingeführt. In unabhän­gigen Studien wurde inzwischen das gentoxische Potential von UMTS nachgewiesen. Wider besseres Wissen behaup­tet die Regierung weiter:

„Da diese Frequenzbänder eng bei den derzeit für den Mobilfunk und für andere Funktechnologien genutzten Frequenzbereichen liegen, ist nicht zu erwarten, dass sich ihre biologisch-medizinischen Wirkungen grundsätzlich unterscheiden.”

Eine verantwortungslose, unwissenschaftliche Antwort. Zum einen wurde durch das DMF so gut wie nichts ge­klärt, andererseits ist bekannt, dass jede Frequenz andere Wirkungen haben kann. Wieder wird die Bevölkerung einer unkontrollierten Exposition ausgesetzt. „Bundesre­gierung verweigert sich dem Strahlenschutz”, schreiben die Grünen in ihrer Erklärung zu Recht. Weitere Informationen auf: http://tinvurl.com/343axjt

Italien: Urteil zu Handy und Gehirntumor ist jetzt rechtskräftig

Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten, folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien). Es hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig aus­schlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.

Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeord­neter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeit­geber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusam­menhängenden mittel- bis langfristigen Folgen überneh­men.

Deutsche Übersetzung des Urteils: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/06/091210-EMF-Urteil-Brescia-urteil-marcolini-ubersetzung.pdf

Weitere Links: http://www.giftig.me/2010/08/dect-telefone-und-handys-erzeugen-krebs-offiziell-bestatigt/ und https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/ Ein Interview mit ihm ist unter: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=Xa6dh5FDb_w&list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO&index=1 

Auszüge des Urteils in deutscher Übersetzung:      .......weiterlesen!

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