Ulrich Weiner

Handy/Mobilfunk

Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.

ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /

Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

Kühe, die neue Kundengruppe der Mobilfunkindustrie

Wer glaubt eine solche Überschrift ist eine Zeitungsente, der irrt. Nachdem es in Deutschland schon mehr Handys als Einwohner gibt, sucht die Mobilfunkindustrie jetzt nach neuen Absatzmöglichkeiten für Ihre Produkte. Da liegt es nahe, doch mal auf die Tierwelt zu schauen. Unterstützend kommt der Wandel von einer bäuerlichen zu einer industriellen Landwirtschaft dazu. So sollen jetzt Kühe mit Hilfe von Mobilfunkgestützten Analysegeräten ihren Landwirt informieren, wenn sie kurz vor dem Kalben stehen bzw. Empfängnisbereit sind. Die entsprechende Technik liefert die Firma Medria in Zusammenarbeit mit der Mobilfunksparte der Deutschen Telekom. Weitere Details unter http://www.funkschau.de/mobile-solutions/produkte/article/92191/0/Wenn_die_Kuh_per_SMS_den_Bauern_ruft/ 

Gerichtsurteil: Kein Funkmast im Naturschutzgebiet

Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seiner Urteilsbegründung schreibt, ist den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes mehr Gewicht zu geben, als den wirtschaftlichen Interessen eines bis in jeden Winkel verfügbaren Mobilfunknetzes. Im konkreten Fall wollte die Deutsche Funkturm GmbH, ein Tochterunternehmen der Telekom, im Naturschutzgebiet Siebengebirge, einen 45-Meter hohen Funkmast errichten. Konkret schreiben die Richter: „Das Siebengebirge ist wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt wird auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke werden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.“  Diese Entscheidung wird als wegweisend und eine Änderung der allgemeinen pro Mobilfunk Rechtssprechung angesehen. Es macht Mut auch in anderen schützbedürftigen Gebieten, gegen den Bau neuer Funkmasten zu klagen.

Quelle: Az.: 8 A 104/10

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