Informationen aus Frankreich
Französisches Gericht verfügt Senderabschaltung – Kühe leiden unter Mikrowellenstrahlung
Ein französisches Gericht hat jetzt eine “Abschaltung”, über eine 4G-Sendeanlage verhängt, nachdem die umliegenden Landwirte wegen Auffälligkeiten bei Ihren Kühen geklagt haben. Im konkreten Fall ging die Milchleistung erheblich zurück, zudem nahmen die Tiere sichtbar ab, sodass ein Landwirt von “nur noch Haut und Knochen” spricht. Jetzt soll die Sendeanlagen 2 Monate außer Betrieb bleiben, um zu sehen, wie sich die Kühe während dieser Zeit verhalten und ob eine Besserung eintritt.
Das ist sehr erfreulich, denn bisher hat noch kein Gericht sich getraut eine Sendeanlage, wegen Verdacht auf Tierschädigung abzuschalten. Die Mobilfunkbetreiber haben immer versucht einen solchen Versuch – “Sender an” – “Sender aus” – “Sender wieder an” – zu verhindern. Denn mit einem Vorher- und Nachher Versuch lassen sich die Zusammenhänge sehr leicht nachweisen. Dazu noch an Tieren, wo niemand ihnen unterstellen kann, daß sie sich das alles vielleicht einbilden 🙂
Erfahrungen mit Kühen gibt es eine ganze Menge und das wurde auch schon in vielen Studien und Fernsehbeiträgen festgehalten, siehe https://ul-we.de/ard-report-aus-mainz-grenzwert-luge-fehlgeburten-bei-kuhen/ Aus diesen ersten Erfahrungen entstand die “Rinderstudie”, siehe https://ul-we.de/bayrisches-fernsehen-zur-rinderstudie-archivmaterial/ Bis heute gibt es eine Vielzahl von Studien und Berichten von Betroffenen Landwirten etc., siehe https://ul-we.de/category/faq/tiere/
Handyverbot an französischen Schulen tritt jetzt in Kraft
Wie bereits im Wahlkampf heftig umstritten und mehrfach angekündigt, ist es jetzt so weit: Das Handyverbot an allen französischen Schulen tritt jetzt in Kraft. Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte schon im Wahlkampf angekündigt, Smartphones an den Schulen zu verbieten. Bildungsminister Jean-Michel begründet das Gesetz mit Studien zur Gesundheit, siehe https://ul-we.de/absolutes-handyverbot-an-frankreichs-schulen/
Auch im Straßenverkehr ist Frankreich führend. So ist jede Nutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets hinter einem Lenkrad, auch bei einem abgestellten Fahrzeug verboten, siehe https://ul-we.de/franzoesisches-gericht-bestaetigt-absolutes-handyverbot-im-verkehr/
Absolutes Handyverbot an Frankreichs Schulen
Die französische Regierung will ab dem kommenden Schuljahr alle Handys und Smartphones aus den Grund- und Mittelschulen verbannen. Eine gesetzliche Regelung dazu wird im Moment ausgearbeitet.
Wer mit 15 Jahren in die Mittelstufe wechselt, soll sein Smartphone aber wieder benutzen dürfen.
Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte schon im Wahlkampf angekündigt, Smartphones an den Schulen zu verbieten. Bildungsminister Jean-Michel Blanquer, setzt dies jetzt um und begründet das geplante Gesetz mit Studien zur Gesundheit.
Lehrer und Elternverbände sind skeptisch, wie das Handyverbot durchgesetzt werden soll. Besonders die Smartphonesucht unter Kindern und Jugendlichen ist so weit fortgeschritten, daß sich kaum einer vorstellen kann, wie ein Leben ohne diese Geräte überhaupt möglich ist. Wie bei anderen Suchtmitteln, hilft auch hier nur der absolute Verzicht, um davon wieder frei zu werden. Es wird derzeit noch an den Modalitäten des Gesetzes gearbeitet.
Die Frage stellt sich, ob man dieser Sucht vielleicht von Grund auf beikommen kann, wenn gesetzlich geregelt würde, dass Kinder und Jugendliche generell keine Handys nutzen dürfen. Ähnlich wie es bei Alkohol und Zigaretten auch der Fall ist. Es bleibt sehr spannend, wie die Regierungen mit dieser, bisher ungebremsten Sucht, umgehen werden.
Weitere Infos zum Thema Smartphonesucht unter: https://ul-we.de/category/faq/smartphonesucht/
Französisches Gericht bestätigt absolutes Handyverbot im Straßenverkehr
Nach einem jüngsten Urteil von höchster Instanz, wird die Strenge des französischen Handyverbots weiter bestätigt. So ist jede Nutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets hinter einem Lenkrad, auch bei einem abgestellten Fahrzeug verboten. Erst wenn das Fahrzeug den Verkehr “verlassen hat,” z. B. wenn es in einem dafür ausgewiesenen Parkplatz zum Stehen kommt, ist ein Telefonat noch straffrei möglich. Jegliche andere Form, z. B. ein abgestellter Motor an einem Seitenstreifen etc, gilt noch als Telefonat im Straßenverkehr. Als einzige Ausnahme gilt das Anrufen von Rettungsdiensten und der Polizei bei einem Unfall, bzw. einem Notfall. Dies muß aber im Einzelfall genau nachgewiesen werden.
Es drohen Strafen ab 135 Euro, 3 Punkte und ein Fahrverbot bis zu drei Jahren.
Beispielhaft, wie die Französische Gesetzgebung und die Justiz der Vielzahl von Unfällen mit steigenden Verkehrstoten, als Folge der Nutzung diverser elektronischen Kommunikationstechniken, durchgreift. In allen Ländern steigt diese Zahl weiter an, siehe https://ul-we.de/category/faq/blut-am-handysmartphone/
Neun von zehn Autofahrern geben offen zu, daß sie während der Fahrt eines dieser Geräte benutzen, die Folgen sind entsprechend. Im europäischen Vergleich liegt Holland mit Strafen um 230 Euro an erster Stelle und die Türkei mit 20 Euro am unteren Ende. Deutschland ist mit 60 Euro auch im unteren Feld vertreten.
Wann greift die Bundesregierung in dieser Sache durch und schützt alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kinder und alte Menschen, welche durch abgelenkte Autofahrer am meisten gefährdet sind?
Quellen:
http://de.engadget.com/2018/02/06/frankreich-superstriktes-handy-verbot-hinterm-steuer-bestatigt/
http://winfuture.de/news,101810.html
http://www.lefigaro.fr/actualite-france/2018/02/02/01016-20180202ARTFIG00249-le-telephone-en-voiture-est-interdit-meme-a-l-arret.php
Französisches Gericht spricht Elektrohypersensiblen (EHS) Frau staatliche Unterstützung zu
Wie in vielen internationalen Zeitungen berichtet, wurde in einem Musterprozess, einer 39 jährigen, ehemaligen Radioproduzentin aus Toulouse, ihre EHS als Behinderung anerkannt.
Damit sind alle Türen für eine staatliche monatliche Unterstützung frei. Die Betroffenenverbände in Frankreich feiern diese Entscheidung und weisen darauf hin, daß noch tausende ähnliche Fälle bei den Gerichten anhängig sind.
Damit zeigt sich eine ähnliche Richtung in der Rechtssprechung, wie bereits in Schweden, in den USA oder auch in Italien, siehe https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
In jeder Pressemeldung wird zwar immer wieder vehement darauf hin gewiesen, daß die aktuelle wissenschaftliche Forschung die sogenannte Elektrosensibilität (EHS) bisher nicht ausreichend erforscht hätte, aber welches Interesse sollte eine überwiegend idustriefinanzierte Forschung haben, dieses umsatzschädliche Phänomen zu erforschen? Ein Auszug unabhängiger Studien zu diesem Thema sind unter https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ zu finden.
Die Warnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahre 2011, welche mit vielen Studien untermauert wurde, sei an dieser Stelle aber noch erwähnt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/
Das für diese “Flüchtlinge im eigenen Land” so überlebenswichtige Problem, in einem, am besten staatlich geschützten Funkloch leben zu können, ist damit aber noch nicht gelöst und dringendste Hilfe erforderlich, siehe https://ul-we.de/category/faq/berichte-von-betroffenen/
http://www.theguardian.com/world/2015/aug/27/french-court-awards-woman-disability-grant-for-allergy-to-gadgets
Plädoyer für Funklöcher in Frankreich
Plädoyer für Durbon
(Stadt in Südfrankreich, wo ein gesetzlich geschütztes Funkloch entstehen soll)
Sie warten unermüdlich auf … ein Funkloch.
Ein Land ohne Funklöcher zwingt etliche elektrosensible Menschen in extremer Unsicherheit zu leben, oder besser gesagt: zu überleben. Ihr einziges Ziel ist es, unerträgliches physisches Leiden zu vermeiden.
Weil ein Bild mehr sagt als tausend Worte, stellen wir euch hier eine Fotoreportage vor, die den Leidensweg von Anne (58), Anne-Marie (62) und Emma (28) schildert: https://ul-we.de/fotoreportagereportage-photos/
In einer Zeit, wo alles “kabellos” sein muss, hat die Verschmutzung durch elektromagnetische Strahlung jetzt auch die entlegendsten Ecken noch unbewohnter Täler erreicht, wo die Frauen bis dato noch den “Luxus”genossen, strahlungsfrei kampieren zu können. Nun wurden sie auch von dort vertrieben. Einzig ein Schutzraum, mit extra dicken Wänden und halb unter der Erde gelegen, hält sie im Moment noch am Leben.
Von verlassenen Schafställen bis hin zu einer alten Bergkapelle suchen ihre Familien unermüdlich nach einem Ort, wo die Frauen sich erholen können. Manchmal dauert ein Aufenthalt nur 24 Stunden, bis klar ist, dass man erneut umziehen muss. Ihrer Körper sind ausgelaugt, erschöpft von dieser Odyssee ohne Verschnaufpause. Das jahrelange Umherirren hat ihrer Gesundheit dauerhaft geschadet.
Der Fortschritt fordert seine Opfer, seine Kollateralschäden, sogenannte”Umweltkranke”.
Der Homo Sapiens hat es geschafft, seinen Lebensraum derart zu verändern,dass er nicht mehr fähig ist, darin zu überleben. Was also bedeutet Fortschritt wirklich? Diese Frage ist berechtigt.
Die Elektrosensiblen, die durch ihre Krankheit so aus dem Rahmen fallen, sind die Alarmzeichen einer künstlich herbeigeführten, vernichtenden elektromagnetischen Verschmutzung.
Kranke und ihre Familien fordern vom französischen Staat auf das Dringlichste die Einrichtung strahlungsfreier Räume. Solche Funklöcher sind absolut lebensnotwendig für diejenigen, die die Erkrankung am schlimmsten betrifft. Diese besondere Forderung muss die französische Politik für das ganze Land in Frage stellen, alle Entscheidungen über Digitalisierung müssen überdacht werden, damit die Gesundheit der ganzen Bevölkerung beschützt werden kann.
Heute müssen wir uns fragen, welchen Preis wir für unsere Bequemlichkeit wirklich zahlen wollen, und welche Auswirkungen diese Bequemlichkeit auf unsere Mitmenschen hat.
“In seinem doppelten Getriebe zermalmt der Fortschritt unaufhörlich, bringt uns voran und zerquetscht dabei jemanden.” Victor Hugo
Französischer Originalartikel unter: http://www.uneterrepourlesehs.org/billets/78-1/plaidoyer-pour-les-zones-blanches