Mobilfunksender
Mobilfunkmast in Betzdorf abgebaut
Das Beispiel in Betztdorf zeig deutlich, daß es sehr wohl möglich ist bestehende Sendestandorte auch wieder abbauen zu lassen. Im konkreten Fall, hat der ursprüngliche Besitzer, der Südwestrundfunk (SWR), ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers, den Masten an private Mobilfunkbetreiber untervermietet. Dies ist rechtlich nicht zulässig und so mußte ein kompletter Rückbau der Anlage erfolgen. Dies ist nicht der erste Fall dieser Art und ehemalige Sendetürme alleine des SWR, gibt es ca. 300 – 500 alleine in Baden-Württemberg, die fast alle mit neuen,privaten Sendeanlagen bestückt sind. Die wenigsten davon haben allerdings eine Genehmigung des Grunstückeigentümers. Hier ist also genug Potential um für den Abbau weiterer Sendemasten zu sorgen.
Buchtip: Lass Dich nicht vergiften von Dr. med. Joachim Mutter
Dr. med. Joachim Mutter beschreibt in seinem Buch “Lass Dich nicht vergiften” die wichtigsten Krankmacher unserer Zeit, aber auch wie man sich vor diesen schützt und seine Gesundheit stärkt.
Vorwort von Harald Walach und Sabine Spitz
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Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog
Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.
ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /
Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog
Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.
ARD Report aus Mainz: Grenzwert-Lüge, Fehlgeburten bei Kühen 06/2000
Die Jagd auf getarnte Mobilfunkmasten
Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).
Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.
Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.
Vollständige Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html