FAQ
Hier befinden sich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Widerstand in Bayern gegen TETRA
Warum heißt es Krankenhaus und nicht Gesundheitshaus?
Antwort: Weil viele Krankenhäuser den vermeintlichen Komfort ihrer Patienten mehr im Auge haben als deren Gesundheit. (Siehe Artikel W-LAN im Krankenhaus.)
Funklochtourismus nur eine Idee aus Süddeutschland?
Liebe Freunde und Mitstreiter,
während unter dem Jahr vor allem Firmen für Schulungen Tagungshäuser ohne Handyempfang suchen, oder Schulen nach Jugendherbergen/Schullandheimen fragen, in denen sich die Schüler von den Anrufen der Eltern/Freunde und sonstigem „Kommunikationsstress“ erholen können, steigen gerade jetzt zur bevorstehenden Urlaubszeit die Anfragen von Familien, die Ferien in einem Funkloch machen möchten. Dabei werde ich auch immer wieder nach Zielen im Ausland gefragt. Dass diese Art von „sanftem Tourismus“ eine Marktlücke ist, weiß man nicht erst seit Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) mit den Worten: „Machen Sie doch mal Urlaub im Funkloch“ darauf hinwies, dass sein Bundesland auch über funkfreie Regionen verfügt. Mittlerweile gibt es sogar Reiseveranstalter, die sich des Themas angenommen haben und über entsprechende Objekte weltweit verfügen. Dazu empfehle ich den Spiegel Artikel: Erholung vom Netz; Urlaub im Funkloch.
Wer sich mit dem flachen Land Brandenburgs nicht anfreunden kann, für den bleiben die Funkloch-Klassiker in den Alpen und den Mittelgebirgen. Auch die Schweiz ist dabei erste Funklöcher für Elektrosensible einzurichten.
Wem eine größere Tour in Richtung Osten eher zusagt, kann sich die Funklöcher in der Ukraine, den Kaparten und Teilen Russlands anschauen. Aber auch die Staaten des ehemaligen Jugoslawien haben einiges zu bieten.
Wer aber bei dieser Hitze lieber in den Norden reist, für den sind die Weiten Nord-Schwedens, Islands und dem nördlichen Russland vielleicht interessant. Eine ungefähre Karte gibt es unter: https://ul-we.de/frage-gibt-es-eine-europakarte-mit-funklochern/. Allerdings ist davon auszugehen, dass all diese Regionen nur dünn besiedelt sind. Von dem her ist ein Wohnmobil/Wohnwagen mit entsprechender Ausstattung zu empfehlen. Über die politischen Verhältnisse und die entsprechenden Visabestimmungen gibt es Informationen beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Allerdings wem das alles zu weit weg ist, der wird wohl noch etwas warten müssen, bis Funklöcher als anerkannte Zone für Elektrosensible in Deutschland geschützt sind. Wer aber nicht warten will, bis die deutsche Politik so weit ist und wie in Schweden Elektrosensibilität als Behinderung anerkennt, dem empfehle ich, sich dem Aktionsbündnis für Strahlungsfreie Lebensräume e.V. anzuschließen und/oder als Fördermitglied beizutreten. Im Moment sind einige sehr interessante Projekte in der Vorbereitung und jeder Helfer und jeder Euro wird gebraucht.
Viele Grüße
Euer
Uli Weiner
Sind die Medien als vierte Macht im Staat auf dem Rückzug?
Werde oft gefragt, warum es denn die Mobilfunklobby so leicht hat, immer wieder verharmlosende Artikel in den Deutschen Medien zu platzieren. Die Antwort darauf liefert ein Artikel in “Die Zeit” mit dem Titel: „Zeitungen und Zeitschriften, Deutschland entblättert“. Eine weitere lesenswerte Reportage mit dem Titel „Funkstille über Strahlenschäden“ der Journalistenzeitschrift „Message“ spricht noch weitere Details an.
Als Ergänzung empfehle ich den Artikel „Mehr weiss man erst zu spät“ und den Kurzbeitrag „Eine Telekom Strategie“. Dazu noch den Fernsehbeitrag: “Lobbyisten in Deutschen Bundesministerien”
Anfrage der Grünen an die Bundesregierung bestätigt: Mobilfunklizenzen für die neue LTE-Technik sind ohne Gesundheitsverträglichkeitsprüfung versteigert worden.
Für 4 400 Millionen Euro Lizenzgebühren wurde wieder ein Stück Gesundheit verkauft
Ein Offenbarungseid ist die Antwort der deutschen Bundesregierung auf die Anfrage der GRÜNEN, welche wissenschaftlichen Studien zur Gesundheitsverträglichkeit von LTE vorlägen: „Der Bundesregierung liegen derzeit keine konkreten Studien zu LTE vor. Allerdings sind die wesentlichen Parameter von LTE, soweit sie bislang bekannt sind, dem UMTS-Standard sehr ähnlich, weshalb eine erste gesundheitliche Bewertung anhand der Ergebnisse des DMF möglich ist.” (Drucksache 17/1709 )
Auch UMTS, auf das sich die Regierung beruft, wurde ohne Erforschung der Wirkungen eingeführt. In unabhängigen Studien wurde inzwischen das gentoxische Potential von UMTS nachgewiesen. Wider besseres Wissen behauptet die Regierung weiter:
„Da diese Frequenzbänder eng bei den derzeit für den Mobilfunk und für andere Funktechnologien genutzten Frequenzbereichen liegen, ist nicht zu erwarten, dass sich ihre biologisch-medizinischen Wirkungen grundsätzlich unterscheiden.”
Eine verantwortungslose, unwissenschaftliche Antwort. Zum einen wurde durch das DMF so gut wie nichts geklärt, andererseits ist bekannt, dass jede Frequenz andere Wirkungen haben kann. Wieder wird die Bevölkerung einer unkontrollierten Exposition ausgesetzt. „Bundesregierung verweigert sich dem Strahlenschutz”, schreiben die Grünen in ihrer Erklärung zu Recht. Weitere Informationen auf: http://tinvurl.com/343axjt
Italien: Urteil zu Handy und Gehirntumor ist jetzt rechtskräftig
Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten, folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien). Es hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.
Deutsche Übersetzung des Urteils: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/06/091210-EMF-Urteil-Brescia-urteil-marcolini-ubersetzung.pdf
Weitere Links: http://www.giftig.me/2010/08/dect-telefone-und-handys-erzeugen-krebs-offiziell-bestatigt/ und https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/ Ein Interview mit ihm ist unter: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=Xa6dh5FDb_w&list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO&index=1
Auszüge des Urteils in deutscher Übersetzung: .......weiterlesen!