Ulrich Weiner

FAQ

Hier befinden sich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Spanisches Gericht spricht Mitarbeiter von Ericsson Berufunsunfähigkeitsrente wegen Elektrosensibilität zu

Aus dem Spanischen übersetzt:

EIN KAUM BEKANNTES SYNDROM

An Elektrosensibilität erkrankter Telekom-Angestellter erlangt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit infolge W-LAN am Arbeitsplatz.

Das Madrider Obergericht anerkennt das Rentenbezugsrecht, welches die staatliche Sozialversicherungsanstalt INSS zuerst verweigert hatte.

Ein Telekommunikationsingenieur, der bei Ericsson arbeitete und an Elektrohypersensibilität leidet – das ist ein neurologisches Syndrom ausgelöst durch Computer, W-LAN, Mobiltelefone und allgemein durch Orte mit hoher elektrischer und elektromagnetischer Belastung z.B. durch Stromleitungen und Handysender – hat vom Madrider Obergericht die Anerkennung erreicht, dass er seinen Beruf nicht weiter ausüben kann ohne krank zu werden und deshalb Anrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat.

Der ganze Artikel in Deutsch: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2016/09/160802-Telekommunikations-Ingenieur-erlangt-Rente-wegen-W-LAN.pdf

Un ‘teleco’ con electrosensibilidad logra la incapacidad para trabajar entre wifis

Un ingeniero de telecomunicaciones que trabajaba en Ericsson y sufre electrohipersensibilidad, un síndrome neurológico que se dispara al exponerse a ordenadores, wifis, teléfonos móviles y espacios en general con alta actividad eléctrica y electromagnética, ha logrado que el Tribunal Superior de Justicia de Madrid le reconozca que no puede seguir ejerciendo su profesión sin enfermar y tiene derecho por ello a una prestación por incapacidad. El Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) se lo negó hace dos años amparándose en la dificultad para probar la existencia de ese síndrome.

http://www.lavanguardia.com/vida/20160802/403624742652/electrohipersensibilidad-sindrome-neurologico-prestacion-por-incapacidad.html

Forschung der US-Gesundheitsbehörde bestätigt Gehirntumore durch Mobilfunkstrahlung

Was durch immer mehr Gerichtsurteile aufgezeigt wird, bestätigt jetzt auch eine aktuell veröffentlichte Studie des National Toxicology Program (NTP). Darin wurde der Zusammenhang einer Mobiltelefonnutzung und der Entstehung eines Gehirntumores (Gliome) bestätigt. Diese bereits vor 20 Jahren in Auftrag gegebene Arbeit, wurde unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher Anforderungen durchgeführt und sowohl von der US-Amerikanischen Lebensmittelbehörde (Food and Drug Administration, kurz FDA) und der US-Behörde für Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit mit 25 Millionen US-Dollar finanziert. Damit gilt diese Studie als unabhängig, da keine Einflussnahme der Mobilfunkindustrie ersichtlich ist.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 2011 die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und wird in ihrer Entscheidung durch diese Studie bestätigt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/

Allerdings ist an diesem Beispiel sehr deutlich zu sehen, dass die Forschung der technischen Entwicklung weit hinter her hängt. So wurde an den vor 20 Jahren üblichen Standards CDMA und GSM(2G) geforscht. Die gravierenden Auswirkungen von UMTS(3G) und LTE(4G) sind damit noch nicht erfasst, obwohl diese Techniken bereits; ohne Gesundheitsprüfung, eingeführt sind und viele 100 Millionen Menschen diese bereits nutzen.

Quellen: https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article155764310/Handystrahlung-koennte-Tumore-wachsen-lassen.html

Warnungen zur Entstehung von Gehirntumoren gibt es schon lange.
Einige Beispiele:
https://ul-we.de/report-mainz-bei-anruf-hirntumor/
https://ul-we.de/schweizer-ruckversicherer-swiss-re-stuft-elektromagnetische-felder-als-hohes-risiko-fur-die-allgemeinbevolkerung-ein/

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