Ulrich Weiner

Gerichtsverhandlung

In den Fernsehbeiträgen und dem TAZ-Artikel heißt es, dass ich zu 100 Euro Strafe verurteilt wurde. Das stimmt nicht!

Ich wurde unter Androhung von 100 Euro Strafe dazu verurteilt, dass ich innerhalb eines Jahres keinen weiteren Sendemasten abschalten darf.

Die Badische Zeitung hat das auch richtig formuliert.

Allerdings muss ich die Gerichtskosten aus eigener Tasche tragen. Das Urteil und die Urteilsbegründung sind bisher noch nicht bei mir eingegangen, wohl aber viele Fragen dazu. Sobald mir die Unterlagen vorliegen, kann ich darüber Auskunft geben.

Wer nochmals die Fernsehbeiträge sehen möchte, findet sie hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

  Frankreichfrançais

   

  Großbritannienenglish

   

  Hollandnederlands

   

  Italienitaliano

   

  Russlandpусский

   

  Spanienespañol

   

  Rumänienromânâ

   

  Israelעברית

   
Themen (deutsch)