Ulrich Weiner

Lobbyismus in Deutschland: Internationale Schiedsgerichte statt Rechtsstaatliche Gerichtsinstanzen

Es ist wichtig die Definition des Wortes Rechtsstaat einmal neu zu hören. Hier das Ergebnis bei www.duden.de: “Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft” Mit dieser klaren Aussage vor Augen empfiehlt es sich diesen Beitrag anzusehen.

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